JU-Union möchte rückwirkend Mitgliedsbeiträge einziehen

Aus lauter Langeweile bin ich vor einigen Jahren in die junge Union eingetreten. Natürlich weis ich nicht mehr was ich beim Eintritt in die Partei unterschrieben habe. Jetzt hab ich vor ein paar Tagen einen Brief erhalten :

,,Lieber Andreas,

In den kommenden Tagen wird der JU-Mitgliedsbeitrag von 1€ pro Monat (12€ im Jahr) fällig.

Da es in den letzten Jahren mehrfach versäumt wurde den entsprechenden Jahresbeitrag einzuziehen, ist der Fall eingetreten, das bei manchen die Beiträge etwas höher ausfallen. Leider betrifft dieser nachgezogenen Beiträge auch deine Mitgliedschaft. Weil du uns keine Einzugsermächtigung erteilt hast, bitte ich dich den in der Rechnung genannten Betrag bis zum 31. Juli 2013 auf das angegebene JU Konto zu überweisen.''

Ein Überweisungsschein wurde vorsorglich schon mal ausgefüllt mit dem fälligen Betrag von 72€. Hallo das wären Beiträge von 6 Jahren.

Ist das überhaupt erlaubt rückwirkend für 6 Jahre Beiträge einzuziehen ? Sind die nicht zuerst in der Plicht mich drauf hinzuweisen das Beitragsrückstände auflaufen ?

Die müssen mir doch auch erst nachweisen das ich tatsächlich vor 6 Jahren einen Mitgliedsantrag unterschrieben in dem festgehalten ist, dass ein Mitgliedsbeitrag erhoben wird. Sind die verpflichtet mir den Nachweis zu erbringen ?

Oder gibt es einen schlaueren Weg aus der geschichtet rauszukommen.

Verein, Recht, Junge Union
Meine eigene Mutter traut mir nichts zu und "Verplant" meine Zukunft!

Hallo und guten Abend :)

Ich habe ein bzw. mehrere Probleme.

  1. Meine Mutter traut mir überhaupt nichts zu! Z.b. Bemalte ich Modellpferde und bin auf den Shows auf denen ich bisher war immer gut platziert gewesen, aber sie will das nicht wahr haben und sagt immer "Platz 3 ist doch nicht gut" (wobei man hier sehen muss, dass ich erst 4 jahre in dem hobby was custen und repainten angeht aktiv bin, die klassen meistens mit 10-20 pferden besetzt sind und viele dieses schon über 20 jahre machen, einfach auch die konkurrenz so gesehen gut ist). Das nervt mich total, da gibt es auch noch ein Paar andere Beispiele die ich nennen könnte. Habt ihr eine idee, dass ich sie davon überzeugen kann, dass ich meine leben gut auf die reihe bekomme und sie mir ruhig auch etwas zutrauen kann? Als ich ihr vorher erzählt habe, dass ich wenn ich 18 bin und dann mein eigenes Geld verdiene machen kann was ich will (vorrausgesetzt ich habe genug geld) meinte sie auch nur, dass ich nur hirngespinste hätte, denn selbst während meiner ausbildung verdiene ich ja nichts (mache schulische ausbildung ab august). Dass ich mich jetzt allerdings schon nach nebenjobs umsehe glaubt sie mir nicht und will davon auch nichts hören :(
  2. Ich bin grad eine der vielen, die mitten in den abschlussprüfungen steckt. Ich bin seit 16 Jahren im Hundeverein aktiv und habe bisher immer bei veranstaltungen geholfen, bin teils um 5 uhr aufgestanden und hab den ganzen tag bis abends um 11 beim turnier geholen von einlass über brötchen schmieren bishin zum abbau und bin / war immer zuverlässig. Jetzt steht ein größeres Event am wochenende an, allerdings schreibe ich montag eine wichtige klassenarbeit für die ich viel lernen muss & habe mittags sehr wahrscheinlich noch eine Prüfung für die ich mich auch noch gerne vorbereiten will genügend. Heute erfahre ich, dass sie mich einfach eingeteilt hat am wochenende ( samstag + sonntag ) den ganzen tag zum waffeln backen ( für die jugendkasse, zusammen mit 3 anderen jugendlichen ) und ich somit keine zeit zum lernen habe an diesen beiden tagen. gefragt wurde ich mal wieder nicht, aber mitmachen muss ich.... Das nervt mich echt, aber habe keine Ahnung was ich machen soll, da meine mutter immer gleich bei solchen themen abblockt und auf stur schällt oder mich gleich anmault. Hat jemand eine Idee?
Prüfung, Verein, Eltern
Kassenprüfung und Vereinsausschluss

habe schon eine Frage zum Thema Kassenpr. im Verein gestellt. Heute wird es ernst. Haben im Verein 2 Kassenprüf.XSie wollten die Kasse prüfen aber die 1. hatte die Prüfung abgebrochen. Daraufhin beschuldigte sie den Kassier das Sachen nicht OK wären. Die 2. Kassenprüf. war nicht dieser Meinung und auch der Kassier und der Vorst. sagten sind sich sicher das mit der Kasse alles OK wäre. so ging die 2. Kassenprüf. zum Steuerber. und prüfte mit ihm zusammen die Kasse. Das Endresultat... Alles OK. Dies bestätigte der Steuerber. (auch schriftlich). In der Jahreshauptvers. dann beantragte die 2. Kassenprüf. die Entlastung. Die Mitglieder stimmten eigentlich auch schon ab. Doch dann meldete sich die 1. Prüf. zu Wort und sagte das ginge so nicht und sie hat die Kasse nicht geprüft usw. Des Friedens Willen sagte der Vorstand und der Kassier, okay wir geben ihr nochmals die Chance.... Die nächste Prüfung brach wieder sie ab. Bei einem weiteren Termin (sie hatte die Unterlagen eine Woche zu Hause und hätte also genauestens prüfen können) kam es wieder zu keinem Ergebnis. Sie sagte immer nur, ich weiß da ist was faul sie kommt nur nicht dahinter was. So nun zu meiner Frage: Heute ist Mitgliederversammlung ein Punkt ist: - Bericht der Kassenprüfer, Entlastung der Vorstandschaft

ich hoffe es geht alles gut, denn diese Kassenprüf. arbeitet extrem gegen die Vorstandschaft. Sie droht mit Amtsgericht, Finanzamt usw. Das soll nicht unser Problem sein, da unser 1. Vorstand zu all den genannten Ämtern schon vorweg gegangen ist. Denn wir waren uns sicher das alles ok ist. Ja, und so war es auch. Amtsgericht sagte auch wir könnten das so durchziehen. Entlastung beantragen, Mitglieder stimmen ab, fertig. Sie beruft sich aber immer auf unsere Satzung, darum schreib ich mal den Teil der Satzu. bitte eure Meinung.

Die Jahresrechnung ist von zwei Kassenprüfern, die jeweils auf drei Jahre gewählt werden, zu prüfen. Sie ist der Mitgliederversammlung zur Genehmigung vorzulegen.

Was meint Ihr? Sie hatte 3mal die Chance die Kasse zu prüfen. Findet keine Fehler, aber behauptet da ist was faul und deswegen gibt sie das nicht frei?

sind mittlerweile der Ansicht das sie des Amtes enthob. wired und evtl. sogar Vereinsausschluß. Absatz in der Satzung: Ein Mitglied kann, wenn es gegen die Vereinsinteressen gröblich verstoßen hat, durch Beschluß des Vorstands aus dem Verein ausgeschlossen werden. Vor der Entscheidung ist dem Betroffenen unter Setzung einer angem. Frist Gelegenheit zu geben, sich schriftl. od. persönl. gegenüber dem Vorst. zu rechtfert. Dem Betroff. ist der Ausschl. schriftlich mitzuteilen. Gegen den Ausschluß steht ihm das Recht der Berufung an die Mitgliedervers. zu. Die Beruf. muß innerh. einer Frist von einem Monat ab Zugang des Ausschlußbeschl. beim Vorst. eingelegt sein. Ist die Beruf. rechtz. eingelegt, hat der Vorst. dies der nächst. Mitgliedervers. zur Entscheidung vorzulegen. Geschieht das nicht, gilt der Ausschlußbeschl. als nicht erlassen UND DAS AUF DEUTSCH??

Verein
Kaufvertrag vs. Pachtvertrag eines Gartens im KGV, Inhaber?

Nach Trennung einer Partnerschaft, nicht verheiratet steht nun die Frage im Raum wem gehört der Kleingarten im Verein?

Beim kauf des Kleingartens der sich in einem Verein befindet, wurde zwischen Käufer und Verkäufer ein Kaufvertrag geschlossen. In dem Kaufvertrag stehen als Käufer beide teile der Partnerschaft, Sie sowie auch Er. Unterschrieben haben den KV beide.

Der Kaufvertrag enthält folgende Klauseln, §- Der Verkäufer verkauft an die Käufer Gartenlaube und den gärtnerischen Aufwuchs

Soweit erstmal klar, weiter heißt es:

§- der Kleingartenverein ist mit dem Kaufvertrag einverstanden (Unterschrift KGV fehlt auf KV) und gestattet den Käufern die kleingärtnerische Nutzung nach Maßgabe des Pachtvertrages, der Gartenordnung sowie der Satzung des Vereins. Die Käufer erkennen die Satzung des Vereins sowie die Gartenordnung als für Sie verbindlich an und stellen einen Antrag auf Mitgliedschaft im KGV.

Er, hatte bereits seit ca.3 Jahren einen Garten im gleichen Verein, sollte also schon Vereinsmitglied sein.

Wem gehört der Garten Ihr, Ihm, beiden oder keinen da auf KV Unterschrift des Vereins fehlt??

Pachtvertrag meines Wissens nicht existent !! Laut Aussage von Ihr Pachtvertrag existent mit Ihr als alleiniger Pächter??? Ist das möglich trotz KV mit dem o.g. Klauseln und Gegebenheiten??

Vielen Dank für eure Hilfe und ein schönes WE

Garten, Verein, Kaufvertrag, Kleingarten, pachtvertrag, Inhaber
Probe- Reitstunde?

Hallo :) Ich wollte mal fragen was ihr von meiner Idee haltet.

Und zwar: Ich dachte mir, da ich in der Vergangenheit schon auf mehreren Reiterhöfen war, bei denen mir die Reitlehrer immer gesagt haben das ich vohrer immer falsch geritten bin, dass ich jetzt auf einen Reiterhof gehe, auf dem es auch Tunierreiter gibt.

Ich habe mir auch schon 2 Höfe in meiner Nähe herrausgesucht und würde nun gerne bei beiden eine Probestunde nehmen (wenn das geht ?? o.O Natürlich würde ich die bezahlen, möchte mich nur nicht gleich vor der ersten Stunde verpflichten). Ich bin mir nicht sicher ob es FN- Betriebe sind, aber der eine hat schon Erfolge gehabt, die auch schon in der Zeitung standen. Der andere ist ein Reitverein, auf dem auch Reitabzeichen absolviert werden. Sie hören sich beide recht vielversprechend an.

Ich bin habe zwar schon 2 1/2 Jahre Reiterfahrung, aber (wie oben gesagt) bin ich in zwischen ziemlich verunsichert. Durch das wechseln der Reitlehrer. Außerdem reite ich jetzt 1 Jahr nicht mehr (wegen Krankheit und ähnlichem)

Jetzt meine Fragen:

  • Sollte ich auf beiden Höfen anrufen und um eine Probestunde bitten oder sollte ich erstmal nur auf einem Fragen und falls es mir nicht gefällt (oderso) auf dem anderen?

  • Welche Erfahrung habt ihr mit Reitlehrern? Sind sehr strenge Reitlehrer oder gar unfreundliche die Regel oder eher die Ausnahmen ? :/ :)

Freue mich auf eure Antworten LG

Pferd, Verein, Pony, Reiten, Unterricht, Reiterhof, Reitlehrer, Reitstunde
Mitgliedsbeitrag zahlen oder nicht?

Hallo und zwar bin ich als Kind in den Schützenverein eingetreten mit der Unterschrift meiner Eltern.

Dort bin ich seit 2005 nicht mehr gewesen, und heute habe ich im Alter von 20 Jahren Post bekommen ich solle bitte für das jJhr 2012 und 2013 den Jahresbeitrag zahlen, daraufhin habe ich mir erstmal die Anmeldung geben lassen. Dort steht drauf "Gemäss Beschluss der Mitgliederversammlung von 1994 werden alle Jugendlichen vom 10. biis zum 17. Lebensjahr von der Eintritts und Beitragsgebühr befreit. Luftgewehr-Training ist ebenfalls kostenlos."

Ich habe natürlich auch gefragt warum im Jahr 2010 keine Beiträge gefordert wurden da ich da ja auch schon 18 gewesen bin. Darauf hieß es vom Verein da hattest du Glück wir haben jetzt ein neues Programm für die Beiträge..

Jetzt habe ich Angefangen einen Brief an den Verein zu schreiben und wollte fragen ob ich im Recht bin oder der Verein und ich mich auf Glatteis bewege....

Wie schon im Betreff zu lesen ist, Kündige ich hiermit meine so genannte „Mitgliedschaft" im Schützenverein meinem mir zustehenden Sonderkündigungsrecht da sich die Bedingungen der Mitgliedschaft bei Erreichen des 17. Lebensjahr entscheidend geändert haben.

Unter anderem hätten meine Eltern für eine weitere Mitgliedschaft unterschreiben müssen, da sich die Bedingungen mit Erreichen des 17. Lebensjahr entscheidend ändern und eine weitere Mitgliedschaft hätte die Zustimmung meiner Eltern benötigt.

Zumal bin ich nachweisbar lediglich als Karteileiche im Verein unterwegs gewesen, da ich keinerlei Informationen über Wahlen des Vorstands oder Hauptversammlungen bekommen habe, demnach wurde meine Stimme auch nicht berücksichtigt.

Nun bitte ich auf Rücksicht und hoffe auf Kulanz seitens des Vereins

**Es handelt sich hierbei um einen e.V. und für das Jahr 2013 soll ich den Beitrag zahlen da im September 2012 die Kündigungsfrist abgelaufen ist..

Thanks in advance**

Verein, Recht, Rechte, Zahlen, Vertrag, Beiträge, Vereinsrecht, Mitglieder
Darf man Spenden sammeln, obwohl man kein registrieter Verein ist?

Hallo, meine Freundinnen und ich wollen uns für Tiere einsetzen (bzw. für Tierheime) und haben einen Verein gegründet. Und keine Sorge, es ist jetzt nicht so: "Oh ja, kleine Mädchen haben die süße Idee, einen Tierverein zu gründen..."!!! Wir haben bereits Flyer gedruckt (die sehr professionell aussehen), Werbung gemacht und Spenden (für Tierheime) gesammelt. Wir haben insgesamt schon über 40 Euro und wir selbst spenden natürlich auch noch was dazu. Nur das Problem ist, dass wir halt nicht als Verein im Vereinsregister unserer Stadt registriert sind und jetzt Angst haben, dass wir Ärger bekommen könnten, weil man dann ja (habe ich gehört) eigentlich keine Spenden sammeln darf. Wir spenden das Geld aber wirklich und kriegen dann eine Bestätigung vom Erhalt des Geldes vom Tierheim. Trotzdem ist das ja nicht so, wie bei einem offiziellen Verein ein (also keine "Satzung", "Paragraph", "Spendenkonto"...) und dürfen wir das denn trotzdem machen, oder nicht? Ums nochmal zusammen zu fassen: Wir haben einen Verein gegründet, dem schon mehrere Mitglieder angehören! Wir verteilen Flyer, auf denen wir unsere Forderungen und Ziele schreiben. Wir sammeln Spenden, die wir an unser städtisches Tierheim spenden. Jedoch sind wir kein offiziell registrierter Verein und wissen nicht, ob wir trotzdem weiter Spenden sammeln dürfen, wenn wir die Bestätigung vom Erhalt des Geldes vom Tierheim vorzeigen können. Bitte helft mir (bzw. uns)!!!!! Viele tierische Grüße, SiennaRose

Ja klar dürft ihr Spenden sammeln! 0%
Ja, aber nur, wenn ihr wirklich eine Bestätigung vom Erhalt des Geldes habt! 0%
Nein, ihr dürft auf keinen Fall Spenden sammeln! 0%
Ich glaube nicht, dass man dann Spenden sammeln darf... 0%
Die Idee finde ich gut, aber das wird bestimmt nichts! 0%
Ihr dürft (auch mit Einverständnisserklärung der Eltern) nicht im Register aufgenommen werden! 0%
Ihr könnt auch als Minderjährige im Vereinsregister aufgenommen werden! 0%
Tiere, Geld, Verein, Tierheim, minderjährig, spenden-sammeln
Unzufrieden im Verein. Was soll ich tun?

Hallo ihr Lieben!

Mein Problem: Ich spiele Volleyball, in meinem Verein ist allerdings niemand, den ich so richtig kenne. Die sind alle mindestens zwei Jahre älter und irgendwie alle in so Freundschaftsgrüppchen, in die ich halt nicht gehöre, ich habe einfach keinen Draht zu ihnen. Und den werde ich auch nicht herstellen können, nur, bevor ihr mir das ratet. Meine Trainerin ... Na ja, die ist halt voll die Sportlerin, eher unfreundlich, grüßt einen nicht mal wirklich, immer so cool drauf, leicht motzig ... Ich mag sie nicht so gerne. Außerdem (das muss ich zugeben) bin ich eher der Musikmensch, Sport liegt mir eig. nicht so, also geht. Aber einmal pro Woche sollte man schon Sport treiben, auf jeden Fall, und mir würde das sicherlich auch Spaß machen! Den Verein zu wechseln hab ich auch schon überlegt, aber niemand, den ich kenne, spielt Volleyball und in einem anderen Verein würde das bestimmt genauso werden wie jetzt in diesem. Ich finde, da lohnt es sich nicht, extra irgendwo hinzufahren, zu meinem jetzigen Training kann ich mit dem Roller fahren. Ich hatte mir schon überlegt, die Sportart zu wechseln, aber wenn ein Sport, dann Volleyball, was Anderes passt nicht wirklich zu mir. Höchstens etwas, was man alleine macht, z.B. Joggen oder so.

Was soll ich jetzt machen?! Gebt mir bitte gute Tipps. Eure pLastikblume

Wechsle den Verein - neues Spiel, neues Glück. 38%
Mache eine Sportart, so wie Joggen, was du allein machst und was dir Spaß macht. 38%
Sonstiges (bitte hinschreiben). 25%
Du sollst weiterhin zu diesem Verein gehen, Sport ist wichtig! 0%
Gib Sport komplett auf, wenn es dir keinen Spaß macht. 0%
Sprich mit deiner Trainerin darüber (Wird nicht viel bringen). 0%
Kann ich dir nicht helfen. Tut mir leid. 0%
Sport, Freizeit, Gesundheit, Training, Verein, Mädchen, joggen, Volleyball
Darf ein Baudenkmaleigentümer auch Vorsitzender des Denkmalvereins zu seinem Objekt sein?

Liebe Community,

die Recherchen im Internet haben mich leider nicht weiter gebracht, weshalb ich mich mit meiner Frage an Euch wende. Parallel hierzu habe ich schon einen Termin mit einem Steuerberater gemacht. Ich werde wohl aber mehrere Steuerberater und andere fragen und mit ihren Antworten/Rat vergleichen müssen - vielleicht gibt es auch unter Euch einen Experten in Sachen Denkmalschutz und Gemeinnützigkeit eines Vereins ...

  1. Zur Sache: Mein Vater besitzt ein riesiges Baudenkmal. Es handelt sich um einen ehemaligen Industriebau, der wunderschön zur Zeit des Jugendstils gebaut wurde. Innen kann man das Objekt nach Nutzungsabsprachen mit Stadt und Denkmalschutz nutzen wie man möchte, z.B. Wohnungen, ein Restaurant, Werkstätten usw. Außen steht der schöne Gebäudekomplex unter Denkmalschutz, nur sollte er endlich einmal restauriert werden, denn über die vielen Jahre bröckelt der Putz, es müssen die uralten Holzfender restauriert, das Dach komplett neu gedeckt werden ... Das sind extreme Kosten die auf meinen Vater und uns als Familie zukommen. Der Denkmalschutz unseres Bundeslandes hat uns nach eingehender Besichtigung des Objektes eine mögliche Förderung zugesagt, womit nach Ausführung aller Restaurationsarbeiten die Hälfte der Kosten das Bundesland übernehmen kann. Das Kapital für die Rekonstruktion können wir aber unmöglich allein aufbringen. Mein Vater hatte folgende Idee: Da ein öffentliches Interesse unserer Stadt und der Bevölkerung an dem Erhalt des Objektes besteht (jeder kennt das Objekt, Erinnerungen, Stadtgeschichte, Stadtbild usw.) könnte man doch einen Verein gründen - als eingetragen Verein mit anerkannter Gemeinnützigkeit, der das Ziel hat das Baudenkmal X äußerlich zum ursprünglichen Erbauungszustand von 1905 zu restaurieren und es dann auf Dauer so zu erhalten. Die Leute aus unserer Stadt, die sich darüber freuen, dass das herrliche Objekt endlich einmal restauriert wird und damit unsere Stadtmitte wieder ein großes Stück attraktiver wird, können an diesen Verein spenden und aus allen gesammelten Mitteln, restauriert der Verein das Objekt. Durch anerkannte Gemeinnützigkeit fließen die Mittel zu 100% in die Restauration und die Spender können ihre Spenden von der Steuer absetzen. Wie man genau so einen Denkmal-Verein gründet, weiß mein Vater. Nur eines nicht, also:

  2. Zur Frage: Darf mein Vater als Eigentümer des denkmalgeschützten Gebäudekomplexes gleichzeitig Vorsitzender des Vereins sein, der sich um die Restauration des Objektes bemüht??? Die Anerkennung der Gemeinnützigkeit setzt voraus, das sich keine Interessengruppe an den Mitteln des Vereins bereichert und ein solcher Verdacht nicht besteht. Unter welchen Voraussetzungen kann mein Vater als Gebäudeeigentümer gleichzeitig Vereinsvorsitzender sein? Denn jemand anderes würde sich kaum trauen so einen Verein zu gründen und sinnvoll zu leiten. Was muss beachtet werden? Oder ist es einfach so möglich?

Herzlichst, Kati

Verein, Denkmal, Denkmalschutz, Gemeinnützigkeit, Steuerrecht, Vereinsrecht

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