habe schon eine Frage zum Thema Kassenpr. im Verein gestellt. Heute wird es ernst. Haben im Verein 2 Kassenprüf.XSie wollten die Kasse prüfen aber die 1. hatte die Prüfung abgebrochen. Daraufhin beschuldigte sie den Kassier das Sachen nicht OK wären. Die 2. Kassenprüf. war nicht dieser Meinung und auch der Kassier und der Vorst. sagten sind sich sicher das mit der Kasse alles OK wäre. so ging die 2. Kassenprüf. zum Steuerber. und prüfte mit ihm zusammen die Kasse. Das Endresultat... Alles OK. Dies bestätigte der Steuerber. (auch schriftlich). In der Jahreshauptvers. dann beantragte die 2. Kassenprüf. die Entlastung. Die Mitglieder stimmten eigentlich auch schon ab. Doch dann meldete sich die 1. Prüf. zu Wort und sagte das ginge so nicht und sie hat die Kasse nicht geprüft usw. Des Friedens Willen sagte der Vorstand und der Kassier, okay wir geben ihr nochmals die Chance.... Die nächste Prüfung brach wieder sie ab. Bei einem weiteren Termin (sie hatte die Unterlagen eine Woche zu Hause und hätte also genauestens prüfen können) kam es wieder zu keinem Ergebnis. Sie sagte immer nur, ich weiß da ist was faul sie kommt nur nicht dahinter was. So nun zu meiner Frage: Heute ist Mitgliederversammlung ein Punkt ist: - Bericht der Kassenprüfer, Entlastung der Vorstandschaft

ich hoffe es geht alles gut, denn diese Kassenprüf. arbeitet extrem gegen die Vorstandschaft. Sie droht mit Amtsgericht, Finanzamt usw. Das soll nicht unser Problem sein, da unser 1. Vorstand zu all den genannten Ämtern schon vorweg gegangen ist. Denn wir waren uns sicher das alles ok ist. Ja, und so war es auch. Amtsgericht sagte auch wir könnten das so durchziehen. Entlastung beantragen, Mitglieder stimmen ab, fertig. Sie beruft sich aber immer auf unsere Satzung, darum schreib ich mal den Teil der Satzu. bitte eure Meinung.

Die Jahresrechnung ist von zwei Kassenprüfern, die jeweils auf drei Jahre gewählt werden, zu prüfen. Sie ist der Mitgliederversammlung zur Genehmigung vorzulegen.

Was meint Ihr? Sie hatte 3mal die Chance die Kasse zu prüfen. Findet keine Fehler, aber behauptet da ist was faul und deswegen gibt sie das nicht frei?

sind mittlerweile der Ansicht das sie des Amtes enthob. wired und evtl. sogar Vereinsausschluß. Absatz in der Satzung: Ein Mitglied kann, wenn es gegen die Vereinsinteressen gröblich verstoßen hat, durch Beschluß des Vorstands aus dem Verein ausgeschlossen werden. Vor der Entscheidung ist dem Betroffenen unter Setzung einer angem. Frist Gelegenheit zu geben, sich schriftl. od. persönl. gegenüber dem Vorst. zu rechtfert. Dem Betroff. ist der Ausschl. schriftlich mitzuteilen. Gegen den Ausschluß steht ihm das Recht der Berufung an die Mitgliedervers. zu. Die Beruf. muß innerh. einer Frist von einem Monat ab Zugang des Ausschlußbeschl. beim Vorst. eingelegt sein. Ist die Beruf. rechtz. eingelegt, hat der Vorst. dies der nächst. Mitgliedervers. zur Entscheidung vorzulegen. Geschieht das nicht, gilt der Ausschlußbeschl. als nicht erlassen UND DAS AUF DEUTSCH??