2 Vereine = 1 Name?

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Vor der Eintragung eines Vereines in das Vereinsregister des für dessen Sitz zuständigen Amtsgerichtes wird geprüft, ob es an demselben Orte oder in derselben Gemeinde bereits einen eingetragenen Verein mit dem gleichen oder einen zum Verwechseln ähnlichen Namen gibt. Ist das der Fall, dann wird der neue Verein nicht eingetragen. Statt dessen wird ihm aufgegeben, seinen Namen zu ändern.
Dazu aus dem BGB:

§ 57 Mindesterfordernisse an die Vereinssatzung
(1) Die Satzung muss den Zweck, den Namen und den Sitz des Vereins enthalten und ergeben, dass der Verein eingetragen werden soll.
(2) Der Name soll sich von den Namen der an demselben Orte oder in derselben Gemeinde bestehenden eingetragenen Vereine deutlich unterscheiden.

Der Namensschutz durch die Eintragung reicht also nicht besonders weit, sondern ist maximal auf den Bezirk des zuständigen Amtsgerichts beschränkt.

Wesentlich weiter reicht der Schutz des Vereinsamens durch das Namensrecht des § 12 BGB:

§ 12 Namensrecht
Wird das Recht zum Gebrauch eines Namens dem Berechtigten von einem anderen bestritten oder wird das Interesse des Berechtigten dadurch verletzt, dass ein anderer unbefugt den gleichen Namen gebraucht, so kann der Berechtigte von dem anderen Beseitigung der Beeinträchtigung verlangen. Sind weitere Beeinträchtigungen zu besorgen, so kann er auf Unterlassung klagen.

Das Namensrecht gitl grundsätzlich bundesweit und es gilt auch für nicht eingetragene Vereine.

Inwieweit das Interesse des Berechtigten tatsächlich beeinträchtigt ist, muss im Einzelfall geprüft werden. Dabei ist insbesondere zu betrachten, inwieweit sich die beiden Vereine im Rechtsverkehr "in die Quere" kommen. Insbesondere auch räumliche Aspekte sind hier von Bedeutung. So ist es wohl eher unbedenklich, wenn es in München und in Flensburg jeweils einen Verein mit dem Namen "Skatverein Pik As" gibt. Hier wird keiner der beiden Vereine vom anderen verlangen können, seinen Namen zu ändern.

Dennoch sollte man sich unnötigen Ärger aufgrund des Namens ersparen und einen Namen wählen, der noch nicht "besetzt" ist. Dies kann zum Beispiel durch Ergänzung des Vereinsnamens durch den Ortsnamens geschehen, in dem der Verein seinen Sitz hat, oder auch durch beliebige andere Namenszusätze wie "Eintracht", "Union", "Fortuna", "Dynamo" usw.

Ich glaube schon, aber irgendwie ist das doch dann blöd. Vielleicht solltest du dir einen neuen Namen überlegen.

nein , das geht nicht , da du dir um deinen Verein so nennen zu dürfen erst Rechte an diesem Patent kaufen müsstest , was unter Umständen ziemlich teuer werden kann , ich würde einfach weiterüberlegen , bis mir etrwas gescheutest einfällt und dann nachgucken ob es das auch schon gibt

Ich wünsche dir viel Glück dabei , und hoffe das ich dir helfen konnte MFG Barney

Um einen Namen zu schützen, muss man kein Verein sein und nicht eingetragen. Ob sie den Namen geschützt haben, weiß ich nicht.

Warum suchst du nicht einen anderen, um dem Problem aus dem Weg zu gehen. Wäre doch blöd, wenn du Erfolg hättest und dann den Namen hergeben müsstest, weil wer anders ihn zuerst hatte