Was gibts für einen Unterschied zwischen einer Mitgliederversammlung und Jahreshauptversammlung?

5 Antworten

Es ist beides das gleiche. Die Gemeinnützigkeit wird durch den Vereinszweck begründet. Wenn ein Verein gemeinnützig ist, dann tut er etwas für die Allgemeinheit. Nur dann darf er Spendenbescheinigungen ausstellen. Der Zusatz "e.V." steht für "eingetragener Verein" und bedeutet, dass der Verein in das Vereinsregister beim Amtsgericht eingetragen ist.


CJAY92 
Beitragsersteller
 15.03.2013, 23:52

Danke, das dachte ich mir hierbei fast.
Heute hat mir einer was anderes erklären wollen.
Hintergrund hierbei ist dass ich mich an die Ausdrücke der Satzung bei der Einladung gehalten habe. Bisher hat man zur Jahreshauptversammlung eingeladen und nun zur Mitgliederversammlung (Satzungskonform) .
Dann hieß es das es da rechtliche Unterschiede gibt...

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Dotter1981  15.03.2013, 23:58
@CJAY92

Es kann sein, dass man in deinem Verein die zusätzlichen Sitzungen (die ggf. nicht Organ des Vereins sind) umgangssprachlich als Mitgliederversammlung bezeichnet. Aber im allgemeinen gilt, dass die Mitgliederversammlung oder auch Jahreshauptversammlung als Organ des Vereins den Vorstand wählt.

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es ist egal wie das Kind heißt, eure Satzung bestimmt den Namen, auch: wie oft, wer einlädt und was dabei an Fristen zu beachten ist. Einfach mal die Satzung lesen. Die Gemeinnützigkeit hat damit nichts zu tun, Gruß Nocturne


GuenterLeipzig  26.03.2016, 22:59

Genau so ist es.

Die Frage der Gemeinnützigkeit ergibt sich aus dem Tatbestand, ob der Zweck des Vereins die Anforderungen der Abgabenordnung für die Anerkennung der Gmeinnützigkeit durch das Finanzamt erfüllt.

Wenn dem so ist und der Verein die Gemeinnützigkeit beantragt hat, erhält der Verein vom Finanzamt einen entsprechenden Freistellungsbescheid, mit dem die Gemeinnützigkeit anerkannt wird.

Günter

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Dem Grunde nach ist beides das Gleiche. Es kann aber auch sein, dass in der Satzung des Vereines eine häufigere Zusammenkunft der Vereinsmitglieder festgeschrieben ist, dann kann eine Mitgliedsversammlung eben mehrmals im Jahr und die Jahresversammliung nur einmal im Jahr stattfinden. In der Generalversammlung, die nach der Satzung für längere Zeiträume gedacht ist, werden im Allgemeinen die Wahlperioden des Vorstandes gemeint.

Die Mitgliederversammlung ist zunächst einmal ein Organ eines jeden Vereines, dem alle Mitglieder des Vereines aufgrund ihrer Mitgliedschaft automatisch angehören.

Auch die Zusammenkunft aller Mitglieder aufgrund einer offiziellen Berufung wird als Mitgliederversammlung bezeichnet. In diesem Sinne ist jede offiziell berufene Versammlung der Vereinsmitglieder eine Mitgliederversammlung.

Das BGB schreibt in § 36 vor, wann die Mitgliederversammlung zu berufen ist:

Die Mitgliederversammlung ist in den durch die Satzung bestimmten Fällen sowie dann zu berufen, wenn das Interesse des Vereins es erfordert.

Oft erhalten die Mitgliederversammlungen, die aufgrund einer Satzungsbestimmung turnusmäßig einzuberufen sind, eine besondere Bezeichnung, die sich der Verein selber aussuchen und in seiner Satzung verwenden kann. Häufig wird dabei die Bezeichnung "Jahreshauptversammlung" gewählt. Aber auch andere, beliebige Bezeichnungen sind möglich ("Generalversammlung", "Stammesrat", "Komplastonat", ...)

Diejenigen Versammlungen, die einzuberufen sind, wenn das Interesse des Vereines es erfordert, werden häufig als "außerordentliche Mitgliederversammlungen" bezeichnet.

Wenn die Satzung deines Vereines keine besondere Bezeichnung für die turnusmäßig stattfindende Mitgliederversammlung kennt, dann nenne sie einfach "Mitgliederversammlung", damit kannst du nichts falsch machen. Sonst verwende die in der Satzung dafür vorgesehene Bezeichnung.

Mit der Gemeinnützigkeit des Vereines und dem Namenszusatz "e.V." hat das alles aber gar nichts zu tun.

Jahreshauptversammlung= Einmal im Jahr Mitgliederversammlung= Einmal im Monat oderso. Generalversammlung= wie die Jahreshauptversammlung


Dotter1981  15.03.2013, 23:50

Nein, auch die Mitgliederversammlung ist das gleiche wie die Jahreshauptversammlung.

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dannyotti  16.03.2013, 01:24
@Dotter1981

Aber es kann dennoch ein Mirgliederversammli8ng einberufen werden, wenn eine Wichtige entscheidung ansteht und man bist zur Jahreshauptversammlung nicht warten kann. Dann ist es was anders

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nocturne22  16.03.2013, 11:36

wenn du so wenig Ahnung hast, dann kommentier bitte nicht, oder so ist wenig hilfreich. Inhaltlich stimmt es nicht was du dort geschrieben hast! Dieses soll doch ein Forum der Hilfe sein!

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