In unserem gemeinnützigen Kleingartenverein erhält der Vorstand eine Aufwandsentschädigung. Nun gibt es einige Vorstandsmitglieder, die eine Fahrtkostenerstattung für Fahrten, die in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der Ausübung Ihrer Tätigkeit stehen, erheben wollen.

Unsere Satzung enthält u.a. folgende Passage: ".....Notwendige Auslagen werden erstattet"

Wenn eine Fahrtkostenerstattung gerechtfertigt ist, in welcher Höhe?

Ich würde aktuell 0,30 Euro für eine einfache Fahrt erstatten.

Muss ich mehr erstatten oder sind die Fahrtkosten durch die Aufwandsentschädigung abgegolten?