Aus lauter Langeweile bin ich vor einigen Jahren in die junge Union eingetreten. Natürlich weis ich nicht mehr was ich beim Eintritt in die Partei unterschrieben habe. Jetzt hab ich vor ein paar Tagen einen Brief erhalten :

,,Lieber Andreas,

In den kommenden Tagen wird der JU-Mitgliedsbeitrag von 1€ pro Monat (12€ im Jahr) fällig.

Da es in den letzten Jahren mehrfach versäumt wurde den entsprechenden Jahresbeitrag einzuziehen, ist der Fall eingetreten, das bei manchen die Beiträge etwas höher ausfallen. Leider betrifft dieser nachgezogenen Beiträge auch deine Mitgliedschaft. Weil du uns keine Einzugsermächtigung erteilt hast, bitte ich dich den in der Rechnung genannten Betrag bis zum 31. Juli 2013 auf das angegebene JU Konto zu überweisen.''

Ein Überweisungsschein wurde vorsorglich schon mal ausgefüllt mit dem fälligen Betrag von 72€. Hallo das wären Beiträge von 6 Jahren.

Ist das überhaupt erlaubt rückwirkend für 6 Jahre Beiträge einzuziehen ? Sind die nicht zuerst in der Plicht mich drauf hinzuweisen das Beitragsrückstände auflaufen ?

Die müssen mir doch auch erst nachweisen das ich tatsächlich vor 6 Jahren einen Mitgliedsantrag unterschrieben in dem festgehalten ist, dass ein Mitgliedsbeitrag erhoben wird. Sind die verpflichtet mir den Nachweis zu erbringen ?

Oder gibt es einen schlaueren Weg aus der geschichtet rauszukommen.