Bezahlter Feiertag für Werkstudenten? Gelten betriebliche Sonderzahlungen auch für Werkstudenten?

Hallo Zusammen,

ich habe 2 Fragen:

  1. Ich arbeite seit 15.2.18 als Werkstudent in einem produzierenden Betrieb. Bis auf den 15.2 und 16.2 habe ich regelmäßig von Montag bis Mittwoch meine 20h abgeleistet.(Mo+Di volle Tage, Mi halben). Die Tage habe ich anfangs mit meinem Chef abgesprochen. Vertraglich ist festgelegt, dass ich die 20 h in 3 Tagen abarbeite.

Da aber gestern (Ostermontag) Feiertag war konnte ich ja meine Stunden nicht ableisten. Nach Rücksprache mit einer meiner Meinung nach falsch liegenden Personaldame des Unternehmens wurde mir mitgeteilt, dass ich nur  dann Geld bekomme wenn ich auch arbeite....das steht ja auch shcließlich in meinem Vertrag?

Ist da nun richtig dass ich keinen Anspruch auf Bezahlung für den Feiertag habe und die vollen 20 h diese ´Woche noch leisten "muss"?

Falls doch, auf welchen Gesetzesparagraphen kann ich mich beziehen?

2.Im Intranet des Unternehmens habe ich gelesen, dass jeder Mitarbeiter für den guten Monatsabschluss März eine Sonderzahlung in Höhe von Summe x erhält.

Neue Mitarbeiter erhalten anteilig etwas, Teilzeitmitarbeiter auch.

Grundsätzlich bin ich ja auch ein normaler Arbeitnehmer mit Rechten und Pflichten. Nun meiner Frage, steht mir als Werkstudent da auch etwas zu?

Wenn ja lauf welchen Paragraphen kann ich mich bezieghen?

Ich komme mir etwas veräppelt vor...

Vielen Dank für eure sinnvollen und hilfreichen Tipps/antworten

Urlaub, Bezahlung, Recht, Werkstudent, Ausbildung und Studium
Dürfen die mich einfach von Eurowings auf Tunisair umbuchen?

Hallo ich hab ein Flug mit Hotel gebucht also Pauschalreise nach Tunesien

Auf jeden Fall da hab ich eine Reise gebucht dass ich mit Eurowings fliege mit meiner Freundin. Heute hat der Reiseveranstalter eine E-Mail geschickt. Wir fliegen zwar jetzt 2 Stunden früher, was ich an sich gut finde, nur hat sich die Fluggesellschaft geändert auf Tunisair. Dürfen die das ändern? Sind die sicher? Immerhin ist das ja keine deutsche Airline und wir haben für eine Deutsche bezahlt!!!!! Kann ich dagegen klagen? Wir legen großen Wert auf ein deutsches Flugzeug!!!

Ich hab dann bei Tunisair angerufen dass die das rückgängig machen sollen. Die Frau war zwar nett, hat mich aber kaum verstanden. Die konnte wohl nicht so gut deutsch und hat mich immer gebeten alles zu wiederholen. Später meinte sie dann, dass wir uns als Entschädigung eine Mahlzeit aussuchen dürfen, die normalerweise kostenpflichtig ist. Ich finde ein solches Angebot geschmacklos und unverschämt!!! Meiner Frau war es eigentlich egal, aber sie meinte, dass wir im Flugzeug versuchen sollten, zumindest aus dem Duty Free Angebot noch Schmuck kostenfrei mitzunehmen als Entschädigung. Was steht mir zu? Ich habe eine Reiserücktrittsversicherung.

Wir wollen nix weiter als in den Urlaub mit einer sicheren Fluggesellschaft.

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