Darf es einem Arbeitnehmer verboten werden, einzelne Urlaubstage zu nehmen?

6 Antworten

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Verbieten eher nicht, außer es sprechen betriebliche Gründe dagegen.

Aber Urlaub wird nicht genommen, sondern wird gewährt.

Außerdem soll Urlaub am Stück genommen werden.

Unterm Strich kommts eben immer drauf an.

Für den gesetzlichen Mindesturlaub von 24 Werktagen gilt das Stückelungsverbot des Bundesurlaubsgesetzes. Eine dagegen verstoßende Urlaubgewährung ist unwirksam. Nach § 7 Abs. 2 S. 1 BUrlG ist der gesetzliche Jahresurlaub „zusammenhängend“ zu gewähren. Dies gilt nur dann nicht, wenn „dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe eine Teilung des Urlaubs erforderlich machen“. Kann der Urlaub aus diesen Gründen nicht zusammenhängend gewährt werden, so sind zumindest 12 Werktage als Urlaub zu gewähren.

Es ist dem Arbeitnehmer also nicht überlassen, wie er seinen Urlaub aufteilt.

Siehe Paragraph 7 des Bundesurlaubsgesetz.

Es kann ihm aus betrieblichen Gründen verwehrt werden, bestimmte Tage zu nehmen, wenn dem betriebliche Belange entgegen stehen. Ein grundsätzliches Verbot einzelne Montage Urlaub zu nehmen, besteht dadurch nicht.

Urlaub sollte zwar zusammenhängend gewährt werden, aber natürlich kann man auch für einzelne Tage Urlaub beantragen.

Der Urlaub soll der Regeneration dienen. Das ist nicht möglich, wenn der gesamte Urlaub zerstückelt wird.

Natürlich kannst du dir einige Tage aufsparen für evtl. Notfälle.


Thelostboy342 
Beitragsersteller
 12.03.2018, 14:16

Was heisst denn zerstückelt? Wenn man z.B. seinen Jahresurlaub von 2-3 Wochen schon eingetragen hat und dann noch einen Monat nehmen will?

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DerHans  12.03.2018, 14:20
@Thelostboy342

2-3 Wochen und dann noch mal einen Monat, wirst du wohl kaum bekommen.

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Thelostboy342 
Beitragsersteller
 12.03.2018, 14:23

*Montag, einen Monat. Verzeih mir.

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Thelostboy342 
Beitragsersteller
 12.03.2018, 14:23

Autokorrektur meint es heute nicht gut mit mir.

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Arbeitnehmer sollen Urlaubstage zusammenhängend nehmen, so sieht es das Bundesurlaubsgesetz vor.

Keine Regel ohne Ausnahme.