Bezahlter Feiertag für Werkstudenten? Gelten betriebliche Sonderzahlungen auch für Werkstudenten?

Hallo Zusammen,

ich habe 2 Fragen:

  1. Ich arbeite seit 15.2.18 als Werkstudent in einem produzierenden Betrieb. Bis auf den 15.2 und 16.2 habe ich regelmäßig von Montag bis Mittwoch meine 20h abgeleistet.(Mo+Di volle Tage, Mi halben). Die Tage habe ich anfangs mit meinem Chef abgesprochen. Vertraglich ist festgelegt, dass ich die 20 h in 3 Tagen abarbeite.

Da aber gestern (Ostermontag) Feiertag war konnte ich ja meine Stunden nicht ableisten. Nach Rücksprache mit einer meiner Meinung nach falsch liegenden Personaldame des Unternehmens wurde mir mitgeteilt, dass ich nur  dann Geld bekomme wenn ich auch arbeite....das steht ja auch shcließlich in meinem Vertrag?

Ist da nun richtig dass ich keinen Anspruch auf Bezahlung für den Feiertag habe und die vollen 20 h diese ´Woche noch leisten "muss"?

Falls doch, auf welchen Gesetzesparagraphen kann ich mich beziehen?

2.Im Intranet des Unternehmens habe ich gelesen, dass jeder Mitarbeiter für den guten Monatsabschluss März eine Sonderzahlung in Höhe von Summe x erhält.

Neue Mitarbeiter erhalten anteilig etwas, Teilzeitmitarbeiter auch.

Grundsätzlich bin ich ja auch ein normaler Arbeitnehmer mit Rechten und Pflichten. Nun meiner Frage, steht mir als Werkstudent da auch etwas zu?

Wenn ja lauf welchen Paragraphen kann ich mich bezieghen?

Ich komme mir etwas veräppelt vor...

Vielen Dank für eure sinnvollen und hilfreichen Tipps/antworten

Urlaub, Bezahlung, Recht, Werkstudent, Ausbildung und Studium
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