Zippo Feuerzeug im Flugzeug?

3 Antworten

Hallo,

hier kommt ein Info-Auszug aus der offiziellen ICAO-Tabelle, also der, welche die Luftfahrtbehörden als verbindlich veröffentlicht haben.

Tabelle 8-1 ICAO T. I. 2013/2014 

International Civil Aviation Organization - „Technical Instructions for the Safe Transport of Dangerous Goods by Air“ 

N/A bedeutet „Not Applicable“, also „nicht anwendbar“ bzw. „entfällt“, d. h., diese Gegenstände dürfen überhaupt nicht mitgenommen werden. 

Zu finden unter „Bedarfsgegenstände“, Punkt 15. 

"Kleines Feuerzeug"(Diese Regel gilt auch für "Feuerzeuge mit „blauer Flamme“ mit einem Schutz gegen unbeabsichtigte Betätigung" - Ob z. B. ein ZIPPO jetzt darunter fällt, weiß ich nicht) 

a) Höchstens eins pro Person;

b) Für den persönlichen Gebrauch bestimmt; und

c) Darf nur verflüssigtes Gas und keinen anderen, nicht aufgesaugten flüssigen Brennstoff, enthalten.

1) Erlaubt im oder als aufgegebenes Gepäck NEIN 

2) Erlaubt im oder als Handgepäck NEIN 

3) Erlaubt, wenn am eigenen Körper mitgeführt JA 

4) Genehmigung der Luftverkehrsgesellschaft(en) ist erforderlich NEIN 

5) Der Luftfahrzeugführer muss über die Ladeposition informiert werden NEIN 

Am besten fragst Du die Airline Deines Vertrauens. Allerdings kannst Du doch ein original Zippo auch hier in Deutschland kaufen.

Da musst Du keine Kopie aus der Türkei mitbringen oder bist Du sicher, dass es sich um ein Original handelt? 

Zippo Feuerzeuge sind im Handgepäck explizit verboten. Über leere Zippos sagt die Vorschrift m.M. nach nix. Von daher: Viel Glück.

Das kannst du ohne Weiteres mitnehmen. Bei der Sicherheitskontrolle kann ggf. ein Geruchstest gemacht werden. Dann merken die, daß es neuwertig ist und nicht nach Benzin riecht!