Zählt der Teppich als Trittschall?

Hallo zusammen =)

Wir wohnen in einer alten ausgebauten Scheune, unter uns wohnt noch eine Familie. Unser Boden besteht aus 19mm dicken Hartholzplatten und darauf hat der Vermieter direkt das Laminat verlegt. Darüber war beim Einzug ein Teppich. Kein dicker, sondern so ein billiger, wie man sie aus dem Baumarkt kennt. Nun waren mein Mann und meine Kinder ständig krank, da haben wir den Teppich rausgemacht und uns ein PVCboden zugelegt (muss zugeben ein recht dünner, weil mein mann gerade noch eine ausbildung macht fehlt leider das Geld). Nun beschwert sich die Familie unter uns schon seit einer Weile wegen den laufgeräuschen, wir sollten doch nach 22 uhr nicht mehr in der Wohnung laufen, da war aber der Teppich noch drin. Seitdem wir den PVCboden haben, haben sie sich nicht eimal beschwert. Der Vermieter war letzte Woche bei uns, und heute kam ein schöner Brief, er würde uns 8 Wochen zur Verfügung stellen um wieder einen Teppich hineinzulegen, er hätte diesen Teppich aus Trittschallgründen hineingelegt. Es steht im Mietvertrag nichts wegen Trittschalldämmung, es steht nur drin das der Teppich bei Auszug gegebenfalls ersetzt werden muss. Nun will ich aber auf keinen Fall mehr einen Teppich verlegen, ich hab Angst das mein Mann und die Kinder wieder krank werden. Muss ich nun innerhalb von 8 Wochen einen Teppich einlegen oder muss ich für Trittschalldämmung sorgen? Oder ist das dem Vermieter seine Sache wenn er unter dem Laminat keinen Trittschall gelegt hat? Danke fürs lange lesen Ela

Mietwohnung, Laminat, Teppich
Reinigung von mind. 25 Jahre alten Teppichboden beim Auszug (MIETRECHT)?

Hallo liebe Mietrecht Experten,

ich habe eine Frage bezüglich der Teilersetzung bzw. Einbehaltung der Kaution wegen eines schmutzigen Teppichbodens beim Auszug.

Situation: Habe 2 Jahre in meiner Wohnung gewohnt, einen Mietvertrag unterschrieben in dem es heisst ich soll die Wohnung beim Auszug Besenrein überlassen und, wenn ich über 5 Jahre darin wohne, unbedingt die Wende streichen.

Die Wende waren beim Einzug weiß gestrichen, der Teppich, nach einer Reinigung mit einem von mir geliehenen Nasssauger annehmbar( NIchts schrifttliches Vorhanden)

Nun muss ich wegen meinem Beruf ausziehen und es fangen leicht Probleme mit dem Vermieter an: 1.) Streichen der Wohnung / ( Das sehe ich ein, da ich in der Wohnung geraucht habe, würde sie natürlich streichen) 2.) 250Euro Einbehaltung wegem dreckigem Teppichboden ( Das sehe ich nicht ein, da er laut eigner Aussage des Vermieters schon mind. 25Jahre alt ist und es damals nur noch meiner Reinugung zumutbar war ihn zu benutzen / der Vermieter meinte auch, dass er Laminat reinlegen wird, ich ihm aber die durch mit verursachten Flecken ersetzen muss ( Es stimmt das ich dem Teppich den Rest gegeben habe. Wachsflecken etc.)

Nun will ich einfach nur wissen ob es für diesen Teppich einen anteiligen Ersatz verlangen darf, 250 Euro finde ich viel und würde mir auch ein wenig wehtun, habe ein bisschen das Gefühl das er mich ein bisschen verarschen will.

Ausser Anwalt (ZEIT&Kosten, die ich nicht hab) fällt mir aber nichts ein, hab überlegt ihm einen Brief zu schreiben in dem ich das Bezahlen des teppiches Anfechte, aber mit meinem gefährlichen rechtlichen Halbwissen bringt es sicherlich nichts.

Würde mich freuen wenn mir jemand in der Sache ein wenig helfen könnte !

Bin echt verwundert das der Vermieter da so vorgeht, hatten nie Probleme und ich hab schon 6 Monate vor Auszug gekündgt! Als mal ein schwarm Bienen am Dachstuhl ein NEst gebaut haben und sich dann in meine Wohnung vorgekämpft haben, hat er irgendso ein tolles Gift in das Loch versprüht , er wusste genau das es GEsundheitsschädlich ist und ich ihm da tierisch ans Bein hätte.. p...... können !! Von dem her bin ich wirklich verwundert das er mir jetzt nicht entgegen kommt.

Miete, Mietrecht, Kaution, Vermieter, Teppich, teppichboden
Teppiche über die Balkonbrüstung ausschütteln ist das ein Grund für eine Mietminderung?

Die Nachbarin über uns schüttelt ihre Wäsche, Teppiche, Decken usw. regelmässig über die Balkonbrüstung aus, ich habe Sie mehrmals freundlich gebeten dies zu unterlassen da meine frisch gewaschene Wäsche die ich zum trocknen auf dem Balkon aufgehangen habe beschmutzt wird und ich finde es auch nicht besonders lecker wenn wir im Sommer auf dem Balkon sitzen fremden Dreck in den Kaffee und ins Gesicht zu bekommen. Jedes mal sagt die Nachbarin sie weiß sonst nicht wo sie ihre Wäsche ausschütteln soll aber sie macht es nicht mehr 2 bis 3 Tage ist ruhe dann geht das Auschütteln munter weiter. Ich habe einen Brief an unseren Vermieter geschrieben (den ich aber noch nicht abgeschickt habe) in dem ich den Sachverhalt geschildert habe mich auf die Hausordnung berufe wo Ausklopffen von Teppichen, Decken und sonstigen Gegenständen ausdrücklich untersagt ist. Zum ende des Briefes habe ich geschrieben ** Wir sind nicht gewillt diesen Zustand weiter hinzunehmen und deshalb bitten wir Sie die Frau .... darauf hinzuweisen, das Ausklopfen über die Balkonbrüstung ab sofort zu unterlassen. Sollte sich trotz Ihres Schreibens an die Familie .... nichts ändern sehen wir uns gezwungen einen Rechtsanwalt mit der durchsetzung unserer Rechte zu beauftragen und ggf. eine Mietminderung aufgrund der Nichtnutzbarkeit unseres Balkons durchzusetzen.** Ich bin mir aber nicht sicher ob ich diesen Absatz so stehen lassen kann und ob die Möglichkeit überhaupt besteht in solchem Fall eine Mietminderung durchzusetzen. Wer hat ähnliche Erfahrungen gemacht und kann mir Rat oder Tipps geben.

Mietrecht, Mietminderung, Teppich, Hausordnung

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