Steuerliche Absetzbarkeit Freundin mit Kind in nichtehelicher Lebensgemeinschaft

Hallo,

meine Freundin erwartet ein Kind. Geburt ist ca. Ende August. Wir werden im April zusammenziehen um Kosten zu sparen. Sie ist noch Studentin und ich seit dem 1. Februar Angestellter (Steuerklasse I). Sie bezieht derzeit Unterhalt von ihrem Vater und von ihrer Mutter bekommt sie das Kindergeld ausgezahlt.

Nun habe ich gelesen, dass ich ab 6 Wochen vor der Geburt bis ggf. zum 3. Jahr unterhaltspflichtig bin für sie. Das würde bedeuten, dass ihre Eltern kein Unterhalt mehr zahlen müssen (und mit hoher Wahrscheinlichkeit der Vater auch nicht weiter zahlen wird). Ihr Einkommen würde im schlechtesten Fall dann nur Kindergeld für das Kind + Elterngeld betragen. (184€+300€)

Berechnet habe ich den Unterhalt, nach Düsseldorfer Tabelle 2013, auf

http://www.n-heydorn.de/unterhaltsrechner.html

Ich müsste für das Kind (349€ - 92€ für halbes Kindergeld = 257€) und für meine Freundin (ca. 560€) aufbringen.

Ich habe in verschiedenen Fällen gelesen, dass für den Unterhalt der Freundin nach BGB §1615l -> EStg §33a max. 8004€ durch die Anlage Unterhalt steuerlich angerechnet werden können. Ist das so richtig?

Was ich nicht genau herauslesen konnte wie sich das mit dem Kindergeld verhält. Wenn sie Eltern- und Kindergeld bezieht. Was kann ich für das Kind noch steuerlich was absetzen?

Sind die Unterhaltszahlungen nachweislich nötig, um sie von der Steuer abzusetzen? Im Endeffekt leben wir hauptsächlich so oder so von dem Geld was ich verdiene und natürlich auch gerne für meine kleine Familie dann ausgebe.

Über detailierte Antworten wäre ich sehr dankbar.

Viele Grüße

Finanzen, Steuern, Unterhalt
Geldwerter Vorteil bei privater Nutzung von Dienstwagen auf USA-Reise

Ich bin für einige Wochen in den USA auf Dienstreise, habe dort einen Dienstwagen angemietet und nun wiehert der deutsche Amtsschimmel. Ich habe jetzt mitbekommen, dass ich den Wagen aus steuerlichen Gründen für Privatfahrten nicht nutzen darf und sogar ein Fahrtenbuch an meinen Arbeitgeber schicken muß, damit eine rein dienstliche Nutzung gegenüber dem Finanzamt nachgewiesen ist (geldwerter Vorteil!). An sich sind meinem Arbeitgeber durch die Privatfahrten keine Kosten entstanden, weil ich selbst tanke und alle km inkl. sind. Meine Idee ist nun, einfach einen Tag nicht in den Spesen anzugeben und zu sagen, ich wäre die km an diesem Tag gefahren, was im Wesentlich auch stimmt. Dazu nun folgende Fragen:

Ich habe den Mietwagen über meine Kreditkarte bezahlt, das Geld wird von meinem Konto abgebucht und ich reiche die Kosten dann als Spesen beim Arbeitgeber ein; auf der Rechnung steht mein Name+Firmenname&adresse; wer ist dann eigentlich Vertragspartner der Mietwagenfirma: ich oder mein Arbeitgeber?

Was würdet Ihr raten:

  • einen Tag nicht als Spesen abrechnen und zugeben, das der Mietwagen entgegen der Richtlinien privat genutzt wurde

  • das Fahrtenbuch irgendwie "hinschummeln" durch so nicht stattgefundene Fahrten

  • alles abrechnen, kein Fahrtenbuch abgeben und hoffen, dass niemand danach fragt (eher unwahrscheinlich)

  • alles bis auf einen Tag abrechnen, kein Fahrtenbuch abgeben und hoffen, dass niemand danach fragt (noch unwahrscheinlicher, da bestimmt nach der Ursache der Differenz gefragt wird)

Steuern, Firmenwagen, Dienstwagen, Fahrtenbuch, Spesen, Dienstreise, Geldwerter Vorteil, spesenabrechnung
Was bedeutet "Aussetzung der Vollziehung"? (Finanzamt, Einspruch, Einkommensteuer)

Hallo Community,

es geht um die Einkommensteuerbescheid 2009 (Finanzamt) in Höhe von ca. 500,-€ (+31,-€ Zinsen). Da ich mit der Einkommensteuerbescheid nicht zufrieden war habe ich eine Einpruch erhebt + Begründungen geschrieben, was bei der Einkommensteuerberechnung nicht berücksichtigt wurde.

Außerdem habe ich die Aussetzung der Vollziehung geschrieben, weil ich das Geld (ca. 500,-€) zur Zeit nicht zahlen kann.

Heute habe ich von der Finanzamt der Stadt XY eine Mitteilung erhalten, wie folgt:

**Aussetzung der Vollziehung eines Verwaltungsaktes nach § 361 AO Ihr Antrag vom XX.XX.2013*****

Sehr geehrte Frau XY,

ich setze gemäß § 361 AO die Vollziehung des nachstehenden Verwaltungsakts wie folgt aus:

Steuer....................................500€

Zinsen....................................31€

Die Vollsetzung wird ausgesetzt ab fälligkeit bis einen Monat nach Bekanntgabe der Entschiedung. gleiches gilt bei anderweitiger Beendigung des Verfahrens.

Ich behalte mir vor, die Aussetzung der Vollziehung nach pflichtgemäßem Ermessen zu widerrufen. Soweit der Rechtsbehelf im Hauptsacheverfahren endgültig keinen Erfolg hat, sind die Beiträge, für die Vollziehungsaussetzung bewilligt worden ist, zu verzinden (§ 237 AO).*


Meine Frage an Euch bitte:

Was bedeutet das Schreiben für mich? (Weil ich es nciht so ganz richtig verstanden habe)

Muss das Geld nun sofort an das Finanzamt überweisen? Was muss machen?

Vielen dank im voraus.

LG

Monika

Steuern, Rechtsanwalt, Recht, Steuererklärung, Einkommensteuer, Finanzamt, Steuerrecht, Zinsen
Steuererklärung - Werbungskosten - Informatiker

Hallo,

ich möchte dieses Jahr mal meine Steuererklärung selbst machen (bisher hat das meine Mutter erledigt) - irgendwann muss man ja mal..

Nun bin ich Informatiker, Arbeitnehmer, besitze einen PKW (den ich geschäftlich nutze) und wohne in Miete.

Ich habe von einem Kollegen gehört, der als Werbungskosten relativ viel absetzt - auch Dinge, wo ich sagen würde, das sei grenzwertig.

Da ich selbst noch nicht wirklich eingelesen bin, wollte ich mal nachfragen: 1) Jegliche Anschaffung oder Kosten, die irgendwie in Verbindung mit meinem Beruf stehen, "können" abgesetzt werden - oder? 2) Ich arbeite teils von zu Hause (würde mal sagen, 0,5-1h / Tag) von zu Hause (eMails, Fernwartung, Planung, etc.) - wäre es also legitim, bei der Anschaffung einer neuen Maus, eines neuen Monitors, o.ä. das einfließen zu lassen? 3) Als Informatiker lernt man ja nie aus - und so kommt es auch mal, dass man das Wochenende zu Hause verbläst, um den neuen Windows 2012 Server virtualisiert auf Herz und Nieren zu prüfen - das setzt entsprechende Hardware voraus, Zeit, Fachlektüren, etc. - lassen sich solche Sachen auch absetzen? Bspw. virtualisiere ich regelmäßig im Test OS, teste Dienste, etc. - nun würde ein RAM-Upgrade auf 16 GB nötig; wäre das legitim? 4) Aus dem gleichen Grund - Test/Fortbildung/etc. - habe ich auch einen Root Server gemietet. Natürlich nutze ich relativ viel davon privat - aber vieles davon (oder alles) hat auch mit meinem Beruf zu tun, wird bei Kunden eingesetzt, etc. pp. - könnte ich also auch die monatlichen Kosten für einen RootServer absetzen? Oder für Webspace? Dropbox?

Mir geht es wirklich nicht darum, jede zweite Rechnung einzureichen und um jeden Cent zu feilschen. Aber ich habe halt ab und zu Fachbücher, habe Kosten für Dienste, die ich auch geschäftlich nutze und verblase private Zeit mit Zeug, das ich eigentlich für die Arbeit brauche - da es gerade ansteht, wollte ich die Steuererklärung mal selbst versuchen, und bei der Gelegenheit vielleicht ein paar Euro zurückbekommen.

Da es im Informatik-Bereich vermutlich nicht so einfach ist wie bei einem Maurer, der sich einen neuen Meißel oder eine Bohrmaschine kauft, frage ich daher lieber mal nach - mir fehlt da das Gespür für, was "OK" ist, und was nicht.

Was würde den passieren, wenn man etwas grenzwertiges angibt - z.B. eine TV-Karte, das man nicht richtig begründen kann? Wird das einfach nur abgewiesen, oder kriegt man gleich einen Schrieb vom Anwalt?

Steuern, Steuererklärung, EDV, Informatik, Werbungskosten
Gewerbe anmelden/ 2 Personen/ mussman eine GbR gründen?

Hallo, ich habe folgendes Problem/ Fragen: ich möchte mit meiner sehr guten Freundin nebenerwerblich ein Gewerbe anmelden. Wir designen und schneidern Taschen unter einem Namen. Ich war nun bei meinem Gewerbeamt und habe ein Einzelunternehmen angemeldet, da wir zwar ein und die selbe Sache machen, aber zwei unterschiedliche Produktionsstätten haben( jeweils bei uns Zuhause). Ich dachte allerdings, dass wir beide ein Gewerbe anmelden( einzeln) wir aber dennoch beim Finanzamt unter der gleichen Steuernummer geführt werden. Beim Gewerbeamt meinten Sie, nein, da wir ja unterschiedliche Ansprechpartner beim Finanzamt hätten, ich in Oranienburg, meine Freundin in Berlin. Also auch zwei Steuernummern. Beim Finanzamt meinten Sie jetzt nun, dass die Gewerbeanmeldung als Einzelgewerbe falsch wäre, da wir ja zu zweit sind, und dann eine GbR wären. Wir möchte aber keine GbR gründen, weil ja dann noch mehr an (für uns) unüberschaubaren formellen Zeugs auf uns zu kommt. Außerdem brauchen wir keine schrifliche Vereinbarung, da wir uns schon lange durch Gespräche und Planung darüber einig sind, wie alles abläuft.Können wir nicht einfach beide ein Einzelgewerbe anmelden, dann beide verschiedene Steuernummern haben, beide dann seperat eine Steuererklärung machen, oder wäre es unbedingt ratsam eine Gbr zu gründen und wie müssten wir uns dann beim Gewerbeamt wieder ummelden? ( Weil ich ja heute ein Einzelgewerbe angemeldet hab). Meine Freundin noch nicht. Es wäre toll, wenn jemand Ahnung hat und mir helfen kann. Liebe Grüße!

Steuern, Gewerbe

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