Freiberufliche Nebentätigkeit neben Ausbildung?

Hallo Freunde, ich absolviere derzeit meine Ausbildung Mediengestalterin digital/ Print bei einer Werbeagentur verdiene dort brutto 560€. Durch Freundschaftsaufträge bin ich schon öfter angesprochen worden für Privatleute oder kleinere Firmen nebenbei Aufträge anzunehmen. Diese halten sich im Rahmen von 100-200 euro pro Monat.

Bis jetzt musste ich immer nein sagen, da es mir nicht möglich war selbst Rechnungen zu verfassen. Nun wurde ich von einer etwas größeren Firma angesprochen, die auch längerfristig mit mir zusammenarbeiten möchten. Sie schlugen mir vor, eine freiberufliche Nebentätigkeit anzumelden, somit ich meine eigenen Rechnungen schreiben könnte und somit alles im grünen Bereich wäre.

Da ich totaler Neuling in solchen Dingen bin und mich Recherche im Internet nur noch mehr verwirrt hat, wäre ich dankbar für jegliche Form von Antwort auf die zentralen Fragen die ich mir stelle:

  1. Muss ich das anmelden wenn ja wo? oder ist der Verdienst dazu zu gering?
  2. Lohnt sich das überhaupt bei den Beträgen? muss ich dann Steuern blechen? Wie viel?
  3. Ist eine freiberufliche Nebentätigkei NEBEN AUSBILUNG erlaubt?
  4. Braucht man einen Gewerbeschein?
  5. Muss man einkommens steuerzahlen ??

Was könnt ihr mir für Tipps geben? Wer hat Erfahrungen auf dem Gebiet? Wo kann ich mich beraten lassen?

Fragen über fragen, ich hoffe es findet sich jemand. Danke schonmal für eure (hoffentlich) netten und hilfreichen antworten!

Beruf, Finanzen, Steuern, Gewerbe
Student macht gleichzeitig Ausbildung - Steuerklasse?

Eine Steuerfrage: Ich habe mich als Student an der Uni Köln eingeschrieben. Dort wurde bei der Immatrikulation eine Versicherungsbescheinigung meiner gesetzlichen Krankenversicherung verlangt (bin 26, daher nicht mehr familienversichert). Die Immatrikulation war aber nur vorgetäuscht - ich habe mich eingeschrieben um das NRW-Ticket für Studenten zu bekommen, was wesentlich billiger ist, als Monatskarten zu kaufen. Eigentlich mache ich in Köln nämlich ein Volontariat, also eine Ausbildung zum Journalisten bei einer kleinen Online-Zeitung. Frage: Die Buchhalterin kam heute zu einer anderen Volontärin, die genau das gleiche gemacht hat wie ich - und jetzt hat die Buchhaltung Meldung bekommen, dass sie noch woanders krankenversichert sei, bzw. Lohnsteuer zahlt. Da sie aber keinen zweiten Job hat, kann es eigentlich nur sein, dass die Universität der Krankenversicherung Rückmeldung gegeben hat, dass da Differenzen beim Ausbildungsstatus vorliegen. Jetzt muss sie, so hieß es, beim Volontariat auf Steuerklasse 6 eingestuft werden, obwohl das ihre einzige Einkommensquelle ist. Kann das sein? Ich meine beim Studium verdient man doch in dem Sinne nichts - wieso beeinflusst es die GKV und die Lohnsteuer, ob man noch Student ist (abgesehen davon, dass man dann die günstigen Studententarife nutzen kann). Hat die Buchhalterin da was durcheinander gebracht, oder gibt es eine andere Erklärung?

Buchhaltung, Steuern, Versicherung, Lohnsteuer, Steuerklasse
Gewerbe abgemeldet, Finanzamt meldet sich

Hallo,

habe letztes Jahr im Mai ein Gewerbe angemeldet. Ich kenne mich ziemlich gut mit Webseiten aus und habe dann Kunden and Verkäufer und Händler vermittelt und dafür eine Provision erhalten. Ich hatte schon gute Angebote und war mir ziemlich sicher, dass ich die Kleinunternehmerregelung nicht in Anspruch nehmen kann, da ich dachte im ersten Jahr 12000-15000 Euro an Umsatz zu haben.

Aufgrund eines persönlichen Problems konnte ich wirklich maximal 25 Stunden vielleicht an meinen Webseiten arbeiten. Trotzdem war ich nicht als Kleinunternehmer angemeldet und musste jeden Monatz meine Umsatzsteuervoranmeldung machen und abdrücken :)

Habe jetzt vor ca. 3 Wochen mein Gewerbe abgemeldet, da es wirklich kein Sinn macht im Moment und habe in diesen einem Jahr ca 500 Euro Umsatz gemacht. Viele Monate mal auch nichts gemacht also 0 Euro.

Ich habe meine Arbeit von zu Hause gemacht an meinen PC. Ich habe kein Gründstück oder Fuhrpark etc. was ich los werden muss.

Jetzt, nach der Abmeldung des Gewerbes, hat das Finanzamt mir einen Brief geschickt und ein Formular beigelegt. Das ist mein erstes Gewerbe.

Ausserdem soll ich noch innerhalb eines Monats nach der Abmeldung, also in 2 Wochen spätestens, eine Umsatzsteuererklärung abgeben,

Meine Fragen:

  1. Die Umsatzsteuererklörung mach ich wie gewohnt auch hier bei Elster oder?

  2. Auf dem Formular, dass mir zugeschickt worden ist kann ich mehrere Sachen ankreuzen:

  • Der Betrieb wurde veräußert.
  • Der Betrieb wurde liquidiert.
  • Der Betrieb wurde verpachte.

Was trifft hier zu? Welches muss ich ankreuzen?

Ich hoffe ihr könnt mir da weiterhelfen. Danke im Vorraus ;)

Finanzen, Steuern, Recht
Eröffnungsbilanz aufstellen? Was muss rein?

Hallo!

Ich habe per 01.01. eine Kapitalgesellschaft gegründet und soll jetzt an das Finanzamt eine Eröffnungsbilanz schicken. Bitte keine wenig hilfreichen Tipps, a la "scuh dir nen Steuerberater"!!! Das mach ich noch, aber im Moment habe ich keine Zeit dafür und eine EB aufzustellen ist ja eigentlich nicht so kompliziert...

Die Frage die sich mir jedoch hier stellt (und die hoffentlich jemand beantworten kann), ist welche Posten ich hierdrin aufführen muss? Da es sich um eine komplette Neugründung handelt und alle Einkäufe erst nach dem 01.01. erfolgt sind ist zum Start quasi NICHTS vorhanden. Keine Möbel, kein Warenbestand, keine Forderungen, N I X.

Was muss ich also neben meinem Stammkapital also noch mit aufnehmen? Wie sieht es mit Gebühren für den HR-Eintrag, die Notarkosten und die Gewerbeanmeldegebühr aus? Muss ich das schon in der EB berücksichtigen? Eventuell schon als Rückstellung? Oder kommt sowas in die allererste Eröffnungsbilanz nicht herein? 1.Gewerbeanmeldung war zusammen mit der Gebührenzahlung bereits Ende Dezember. 2.Die Leistung des Notars ebenso, aber die Rechnung hierfür erst im Januar. 3.Der HR-Eintrag und die Gebührenrechnung erfolgten dagegen beide erst im Januar.

4.Sollte eine der 3 oben genannten Posten mit reinfließen müsste ich demensprächend auch ein Darlehen und einen Darlehensvertrag darüber mit Datum 01.01. aufsetzen, da die Gesellschaft ja bei Null startet, oder?

Vielen Dank für die Hilfe zu meinen oben genannten Punkten! Für die genaueste Antwort gibts dann auch die "hilfreichste Antwort"! :-)

Buchhaltung, Steuern, Bilanz, Finanzamt, Rechnungswesen, Unternehmen

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