Praxissemester in Österreich, Wohnsitz in Deutschland

Hallo an alle,

ich hoffe ihr könnt mir helfen, denn ich weis einfach nicht welche Abgaben (Steuern, Krankenkasse, Sozialversicherung) ich an welches Land abgeben muss, oder ob ich es überhaupt muss. Und wieviel wird mir vom Bruttogehalt (ca. 1800€) bleiben?

Meine Situation:

Ich beginne ein 6 monatiges Praxissemester (Pfilchtpraktikum laut SPO, deutsche FH) in Österreich, bleibe jedoch in Deutschland wohnen und Pendle jeden Tag. Derzeit bin ich über meine Eltern Krankenversichert (deutsche Krankenversicherung).

Nun zu meinen Fragen:

1. Krankenversicherung

Muss ich mich zwingend bei der Vorarlberger Gebietskrankenkasse versichern? Schließlich bin ich bereits versichert und habe auch die EU-Krankenkarte. Dass ich dann nur Ärtze in GER zur Vorsogre aufsuchen kann kommt mir sowiso recht. --> so müsste ich keine Beiträge bezahlen.

Die Vorarlberger Gebietskrankenkasse sagt jedoch ich muss. Ich könne lediglich die AOK als deutschen Partner wählen.

2. Sozialabgaben

In Deutschland sind Pflichtpraktika sozialabgabenfrei. Muss ich in Österreich Sozialabgaben bezahlen? Denn das Wäre unlogisch, schließlich würde ich ggf. Arbeitslosengeld/Rente ja in GER beziehen und nicht in Österreich.

Die Vorarlberger Gebietskrankenkasse sagt ich muss es ich Österreich bezahlen. Das wird angeblich direkt vom Arbeitgeber an die VGKK gezahlt, die es dann an entsprechende Stelle weiterleitet.

3. Steuern

Steuern bezahle ich ja in GER. Wie wird das abgehandelt? Muss ich sie im Voraus bezahlen oder werden sie mir wie in GER direkt vor der Auszahlung abgezogen? Oder muss ich sie erst hinterher bezahlen?

Wie Ihr seht, habe ich mich schon reichlich informiert, traue jedoch den Aussagen nicht gänzlich, da es sich bei einem Pflichtpraktikum schon um einen speziellen Fall handelt.

In Deutschland wäre der Fall klar: Krankenkasse über Eltern: ---> keine Beiträge Keine Sozialabgaben, da Pflichtpraktikum Steuern passend zum Bruttogehalt.

Ich bedanke mich bereits im Voraus.

Gruß, Der Student aus 2012

Steuern, Ausland, Krankenversicherung, Grenzgänger, Österreich, Praktikum, Sozialversicherung, Praxissemester
Ein Leben lang nur als Aushilfe arbeiten?

So Leute, vorweg, Sachen á la "Ich weiß es besser" können sich diejenigen welchen beruhigt schenken.

Um was es (mir) hier geht und was überhaupt zur Debatte steht ist speziell auf meine "Wahl" gemünztes FACHLICHES Wissen, heißt steuerlich und wirtschaftlich in erster Linie.

Die Situation:

Ich bin 20 Jahre jung und bitte spar euch sowas wie "Du bist ja noch jung, vielleicht änderst du deine Meinung ja noch irgendwann".Trotz meiner 20 Jahre ist mein Basis-Charakter schon vollkommen ausdifferenziert, daran ruckelt nichts mehr. Ich habe meinen Glauben gefunden, da ich mir klar war mir erst darüber einen Standpunkt bilden zu müssen bevor ich irgendeine Frage mein Leben betreffend in Angriff nehme, also ergo die Frage nach meiner Zukunft, da dieser ja alle anderen Aspekte innewohnen. Woran ich glaube ist nicht weiter wichtig,nur so viel, jeder Mensch glaubt genau an ein subjektives Plenum aus Ansichten, das ist kein Christentum, kein Islam, das ist das einzige wo jeder komplett auf sich allein gestellt ist. So, jetzt aber zum Thema. Nachdem ich das Problem mit dem Glauben beseitigt habe und mir nach 13 Jahren Schule letztes Jahr endlich mal die Welt angesehen habe geht bzw. ginge es jetzt daran eine Entscheidung für die Zukunft zu treffen. Konform wie ich bin natürlich schön brav an ein paar Unis Bewerbungen geschickt, schließlich hab ich ja Abitur (ich hoffe ihr versteht den Ton), den Studiengang gewählt dessen Berufsspektrum mich noch am wenigsten quält. Lief auf die FH raus, das war das sinnvollste. Jetzt doch wieder Uni, weil ich einfach wenn ich studiere an einer Universität studieren will, da ein Studium für mich schon immer ein glänzendes Schloss war, da ich versessen bin mein Wissen zu mehren, unabhängig von irgendeiner Berufswahl.

Ich bin leidenschaftlicher Kellner und Barkeeper, wobei ich weiß dass ich letzteres nicht ewig werde machen können, doch ersteres durchaus. Allerdings, und jetzt kommt mein Problem, verdiene ich jetzt schon, wenn ich sporadisch im Monat arbeite (ca. 10-12 mal) mit Trinkgeld an die 1200 (Netto). Die Frage die sich mir also stellt ist; Wozu studieren oder eine Ausbildung als Restaurantfachmann?

Wieso mehr tun als nötig, wieso Zeit im Studium / Ausbildung verschwenden. Denn ich lege es nicht darauf an mehr zu verdienen als ich im Monat brauche und mache mir lieber aus der Restzeit schöne Tage. Wir ham nur 80 Jahre hier und ich will keinen Tag mit Arbeit verschwenden den es nicht bräuchte.

Meine Frage also; was erwartet mich steuerlich und v. a. rententechnisch, also im Alter, wenn ich mein Leben lang - ohne abgeschlossene Lehre - als, ja, quasi Aushilfe arbeite (mein jetziger Status)? Und, falle ich wenn ich, obwohl ich viel (sagen wir mal ich erhöh das Pensum noch auf 1500) verdiene, nur als Aushilfe arbeite unter die Arbeitslosenregelung? (Was ich nicht will!)

Über unkomplizierte, problembezogene und nicht wertende (positiv natürlich gerne :P) Antworten wäre ich euch überaus dankbar! :)

Steuern, Philosophie, Steuerrecht
Umsatzsteuer nachträglich erheben - wie?

Hallo allerseits,

ich bin davon ausgegangen, dass ich erst 2011 die Umsatzgrenze überschritten habe, bis zu der man noch die sog. "Kleinunternehmer-Regelung" in Anspruch nehmen kann. Das Finanzamt hat mich aber gerade darauf hingewiesen, dass das schon 2010 passiert ist.

Entsprechend soll ich für 2011 eine "berichtigte Umsatzsteuer-Erklärung" abgeben. Das ist für mich natürlich ein Worst-Case-Szenario, weil ich damit auf alle Einnahmen in 2011 die USt abführen muss, obwohl ich die (durch eigenes Versehen, keine Frage) gar nicht erhoben habe,

Zunächst mal stehen da ~4.000 Euro Nachzahlung im Raum (an Bußgeld o.ä. mal gar nicht zu denken), die mich sehr an eine persönliche Pleite treiben würden. Freundlicherweise hat sich mein Haupt-Auftraggeber (macht ca. 75% meiner Umsätze aus) bereit erklärt, von mir korrigierte Rechnungen entgegen zu nehmen und nachträglich die USt zu zahlen.

Dazu meine Frage: Wie muss sowas buchhalterisch (und für das FA) sauber von statten gehen?

  • einfach nur die Rechnungen zu korrigieren (und die USt zusätzlich auszuweisen), scheint mir zu simpel?!
  • geht eine Gutschrift über die in 2011 gezahlten Beträge und eine gleichzeitige Neu-Berechnungen aller Leistungen plus USt.? (mit welchem Datum?)
  • geht eine Art "Sammelrechnung", die die 2011 gezahlten Beträge abzieht und damit nur noch die USt ausweist? (auch hier: mit welchem Datum?)

Falls sich da jemand auskennt, wäre ich für einen Ratschlag sehr dankbar! Rein subjektiv kann/will ich mir keinen Steuerberater leisten, da ich mich immer knapp oberhalb der 17.500-Euro-Grenze langhangele...und bei diesen Umsätzen ginge überpropotionale viel für steuerliche Beratungsleistungen drauf (auch wenn ich die vermutlich durchaus bräuchte).

Besten Dank & viele Grüße,

Stefan

Finanzen, Buchhaltung, Steuern, Rechnung, Nachzahlung
Kann wegen angeblicher Steuerschulden kein Auto anmelden

Heute wollte ich ein Auto anmelden. Da teilte man mir mit, das geht nicht, weil ich beim Finanzamt noch Kfz-Steuerrückstände haben. Ich fiel aus allen Wolken, da ich davon keine Ahnung hatte. Man gab mir dann eine Auflistung dieser Rückstände, und ich telefonierte auch mit dem Finanzamt, und es stellte sich heraus, daß diese Rückstände 13 Jahre und älter sind. Am Telefon hatte man mir mitgeteilt, daß der jüngste Rückstand aus dem Jahre 1999 stammt und sich von ursprüngl. 60€ mit Säumniszuschlägen auf nunmehr 525€ hochgeschaukelt hat.

Insgesamt besteht die Gesamtforderung aus 3 Beträgen mit insgesamt ca. 1600€.

Das Problem mit der Anmeldung ist vom Tisch, mein Mann hat das Auto angemeldet.

Ich möchte dies Rückstände aber vom Tisch haben und das Finanzamt aufsuchen, um mit denen zu reden, und mir Unterlagen dazu zeigen zu lassen.

Ich habe nämlich gar nichts über solche Rückstände. Weder Forderungen, noch Mahnungen, noch Gerichtsvollzieherbesuche. Ich wußte ja bis heute nicht mal, daß ich überhaupt Rückstände haben soll.

Meine Fragen sind nun: Dürfen die nach so langer Zeit überhaupt noch was fordern? Ich kann ja jetzt gar nicht mehr nachvollziehen, geschweige denn nachweisen, wann ich vor 13 Jahren meine Kfz-Steuern bezahlt habe.

Muß ich diese Säumniszuschläge zahlen, wenn ich nie eine Mahnung bekommen habe?

Kann mir jemand irgendein überzeugendes Argument mitgeben? Am Telefon hörte ich nur: zahlen sie ihre Schulden, dann können sie ihr Auto anmelden. Oder: Das steht so auf dem Bildschirm, also ist das auch richtig so.

Steuern, Recht, Finanzamt, kfz-steuer
Was bleibt mir als (Gewinn) nach Steuern? Was muss ich verdienen (Umsatz) um davon leben zu können?

Guten Tag,

Bin männlich, 41 Jahre und lebe momentan von Hartz4.

Da ich kein Mensch bin der sich auf Harz4 ausruhen will, und ich Jahrelang gearbeitet habe (Abteilungsleiter Elekrtomarkt) möchte ich es nun, mit etwas eigenem ONLINE SHOP selbstständig versuchen.

Meine Frage, Was bleibt mir als (Gewinn) nach Steuern? und Was muss ich verdienen (Umsatz) um davon leben zu können?

Kostenzusammensetzung:

Gewerbliche Kosten,

Wareneinkauf, 1000 €

IHK, 50 €

Steuerberater, 200 €

Versandkosten, 200 €

Webkosten und Webspeicher, 100 €

Sonstiges, 100 €

Monatliche Gewerblichen Gesamtkosten, (etwa) 1650 €

Private Kosten,

Miete, 800 €

Strom, 100 €

Tel. und Internet, 50 €

Privates, 280 €

GEZ, 20 €

Versicherungen, 400 €

Kredit, 200 €

Sonstiges 150 €

Monatliche Private Gesamtkosten, (etwa) 2000 €

Das machen Monatliche Kosten von insgesamt (etwa) 3650 €

Jetzt meine Frage,

Was bleibt mir als (Gewinn) nach Steuern?

Was muss ich verdienen (Umsatz) um davon leben zu können?

Was müsste ich TÄGLICH an Umsatz haben?

Kann mir da jemand bitte sagen was und wieviel ich verdienen muss, und was ich davon an Steuern abgeben muss, und wieviel Umsatz ich machen muss und mindestens meine Monatlichen GESAMTKOSTEN zu decken?

Bitte Bitte, nur ernst gemeinte Antworten

Vielen Dank ;-)

Finanzen, Geld verdienen, Steuern, Online-Shop, selbstständig, Gewerbe
Steuerfestsetzung! Verrechnung des Restguthabens mit Gegenansprüchen ......

Hallo,

nun habe ich den Steuerbescheid für 2008 zurück erhalten.

Folgender Satz wird wie folgt ausgelegt :

Über eine etwaigige Verrechnung des Restguthabens mit Gegenansprüchen erhalten Sie eine besondere Mitteilung. Der darüber hinuasgehende Betrag wird erstattet auf das Konto XXX sofern er mindestens 1,- € beträgt.

Nun teile ich folgende Punkte mit:

  1. Dieses ist meine 2 abgegebene Steuer überhaupt.
  2. Habe ich ein Kleingewerbe laufen.
  3. Das Kleingewerbe läuft mit Verlust, da Anfangsstadium. Sprich keine Einnahmen nur Ausgaben.
  4. Die Steuererklärung für das Kleingewerbe wurde Zeitgleich mit der Steuer 2008 abgegeben.
  5. Es bestehen anderweitig keine anderen Steuerschulden, kein KFZ oder sonstige Möglichkeiten einer Pfändung oder sonstiges.

Könnte es nun sein , dass die Steuererklärung für das Kleingewerbe noch nicht bearbeitet ist, und es deshalb zu dem von mir oben benannten Satz gekommen ist ?

Wäre es vll möglich, dass nun geprüft wird , ob ich für 2009, 2010 und 2011 vll laut Einreichung meines Arbeitgebers und der von mir nicht abgegebenen Steuer nun überprüft wird ob ich hätte für 2009, 2010 oder 2011 hätte etwas nachzahlen müssen oder sollen?

Ein weiterer wichtiger Punkt wird erläutert: Ein Verspätungszuschlag wird nicht festgesetzt. Sie müssen jedoch mit der Festsetzung eines Verspätungszuschlages rechnen, wenn Sie künftig Ihre Steuererklärung nicht oder fristgemäß abgeben.

Heißt dass nun , dass ich die Steuer für 2009 , 2010 und 2011 lieber nicht abgeben sollte, weil Ich dann den Verspätungszuschlag aufgebrummt bekommen könnte ???

Vielen Dank für euer Antworten..... Heiß dass nun ,

Finanzen, Steuern, Steuererklärung, Gewerbe, Umsatzsteuer, einkommensteuerbescheid
Frage zum Geschäftskonto

Hallo an Alle,

ich habe ein paar Fragen und hoffe hier kann mir geholfen werden. Ich bin seit kurzer Zeit als Freiberufler mit Kleinunternehmerregelung selbständig. Bis jetzt ging mein erwirtschaftetes Geld auf mein normal Privatkonto der Volksbank. Nun habe ich jedoch ein Geschäftskonto bei der Sparkasse (auf Empfehlung) eröffnet. Mit dabei ein Tagesgeldkonto und eine Visa-prepaid-card (also Extrakonto für die Visa).

Frage1:

Meine privaten Ausgaben würde ich weiterhin vom Volksbankknt. buchen, dafür also einen Teil von der Sparkasse mit dem Verwendugszweck "Privatennahme" dorthin überweisen? Aber was ist denn mit Sachen wie der Pkv? Zählt das als privat oder geschäftlich oder ar nicht o_O?

Wie verhält es sich aber mit dem Tagesgeldkonto der Sparkasse, auf dieses (im Moment) per Dauerauftrag ein gewisser Betrag automatisch vom Geschäftskonto überwiesen wird? Was wäre denn da der richtige Verwendungszweck?

Die gleiche Frage ergibt sich mir für das Visa-Konto, wo der Verwendungszweck ja die Kartennummer der Visa selbst ist. Darf ich mit dieser Karte überhaupt auch private Ausgaben tätigen oder ist dieses Kartenkonto mit dem Geschäftskonto verbunden? Bei der einfachen v-card (ehemals ec-card) vom Geschäftskonto selbst leuchtet es mir, ein das sie nur für Geschäftsausgaben zu nutzen ist, oder irre ich mich?

Frage 2: Was sagt denn das FA wenn ich mitten im Geschäftsjahr ein neues Konto angebe?Darf ich das?

Ich danke im Voraus für die Hilfe

LG Rick

Steuern, Geld, selbstständig, Finanzamt, Freiberufler, Geschäft, Konto
Abrechnung Brutto Netto Bezüge

Hi, habe das erste mal eine Abrechnung von meinem Arbeitgeber erhalten (Minijob) und habe diesbezüglich noch ein paar ungeklärte Fragen. Ihr müsst nicht alles beantworten; wer was zu irgendeinem Punkt weiss, kann das posten, ich wäre euch dankbar!

In den Versicherungsangaben ganz oben steht einmal die Abkürzung "MFB" und ein "nein" darunter; daneben "Gleitzone" und auch hier "nein". Habe leider überhaupt keine Ahnung wofür das stehen könnte. Außerdem noch "St.Kl. (Faktor)" und P (Steuerklasse P, aber was ist das?)

Bei den Sozialversicherungs-Tagen stehen auch ein paar Abkürzungen, wobei ich nicht sicher bin ,ob ich diese richtig interpretiert habe: KV = Krankenvers.; RV = Rentenvers. AV = Arbeitslosenvers.? und PV = Privatvers. ? (weiter unten noch mal "PV Zus. / %?)

Ausserdem ist in der Sozialversicherungs-Tage Tabelle (Spalte -> SV-Tage, monatlich, kumuliert, BGR und Zeile -> KV, RV, AV, PV, St-Tage) die Abkürzung "BGR" = Berufsgenossenschaftliche Regeln, weiss allerdings nicht was das ist und wie sich das errechnet. Habe letzten Monat angefangen und 15 SV-Tage kumuliert, bei BGR jedoch im KV eine 6 und im RV eine 5 stehen. Was genau bedeutet das?

Die letzte Abkürzung ist wieder im Bereich Steuer / Sozialversicherung: "SolZ (0,00 EUR)" würde trotzdem gern wissen, was es denn bedeutet :)

Bin ziemlich unwissend in dem Bereich, wie ihr sehen könnt! Würde mich freuen, wenn ihr mir helft. Bei wem kann ich mich eigentlich generell bei solchen Fragen wenden, abgesehen vom Internet? Den Arbeitgeber möchte ich ungern fragen.

LG pat

Steuern, Versicherung, Lohn, Sozialversicherung

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