Hallo,
ich würde mich riesig über eure Hilfe zu folgender Frage freuen:
Benötigt ein Einzelunternehmer zum Durchführen seiner GUV/EÜR die Saldovortrags-Buchungen? Diese werden von der Steuersoftware zwar angeboten, aber ergebnisrelevant sind sie doch eh nicht.
Wird das Finanzamt einen Jahresanschluss (GUV+Einkommensteuererklärung OHNE BILANZ) auch ohne die Saldovortrags-Buchungen akzeptieren?
Vielen Dank für eure Hilfe!
LG