Kann das Finanzamt eine Steuererklärung für einen verstorbenen Ehepartner nachfordern

Hallo, ich hoffe es kann mir jemand weiterhelfen. Anfang dieses Jahres ist leider mein Vater verstorben. Diesem wurde so um das Jahr 2005 vom Finanzamt mitgeteilt (Notiz in den Unterlagen meines Vater, Finanzbeamter inzwischen in Pension), dass er nicht mehr Steuerpflichtig sei. Grund hierfür waren die hohen Belastungen (Eigenanteile) die er in Zusammenhang mit der Behandlung diverser Krebserkrankungen zu tragen hatte. Zudem war ihm aufgrund der schweren Erkrankung eine 100%ige Behinderung bescheinigt worden.

Nunmehr hat meine Mutter eine Aufforderung vom Finanzamt erhalten (erstmaliger Schriftverkehr nach Erhalt des Steuerbescheides für 2004), Steuererklärungen ab dem Jahr 2005 nachzureichen. Und zwar sofort. Bei einer Nachfrage wurde mir mitgeteilt, dass wir maximal einen Monat Zeit hätten. Eine Fristverlängerung werde nicht gewährt. Bei Nichtabgabe wird die Steuerpflicht geschätzt. Das Finanzamt gibt als Begründung hierzu an, dass ihnen der Umstand nicht bekannt gewesen sei, dass mein Vater neben seiner normalen Rente auch noch eine Betriebsrente erhielt, die zu 100 % steuerpflichtig sei. lt. unseren Unterlagen ist aus der abgegebenen Erklärung von 2004 ersichtlich, dass mein Vater die Betriebsrente angegeben hatte. Inzwischen haben wir (zumindest um Zeit zu schinden) Widerspruch eingelegt.

Ich hab zwar grundsätzlich Verständnis dafür, dass Vater Staat von seinen Bürgern Steuern fordert, in diesem Fall finde ich es aber unverhältnismäßig die Erklärungen für einen so langen Zeitraum nachzufordern. Meine Mutter ist 78 Jahre. Unterlagen (Rechnungen etc.) sind zumindest aus den Jahren 2005 - 2007 nicht mehr vorhanden. Wie soll man da noch eine Erklärung erstellen.

Nun also meine Fragen: - Ist die Verpflichtung zur Erklärungsabgabe nicht zumindest teilweise verjährt ? Lt. AO liegt die Verjährungsfrist doch bei 5 Jahren. - Kann die Abgabe der Erklärung überhaupt den Hinterbliebenen abverlangt werden? - Wenn ja, könnte man das ganze durch eine getrennte Veranlagung umgehen (Meine Mutter hatte ganze 146 € eigenstänige Rente erhalten)

Ich weiß, viel Text, wollte aber gleich mehr Infos liefern, bevor es zum Frage/Antwortspiel wird. Vielen Dank schon mal für Eure Mühen

Steuern, Steuererklärung
Riester-Rente - Fehlende elektronische Datenübermittlung - wer kann helfen?

In meiner Steuererklärung / Steuerbescheid für 2011 konnten meine Beiträge zur Riester-Rente bisher nicht berücksichtigt werden.

Im Bescheid heißt es: "Die elektronisch zu übermittelnden Daten ... zu den Altersvorsorgebeiträgen (Riester-Rente) lagen nicht vor...". Einen Papierausdruck vom Anbieter (in meinem Fall Sparkasse / Deka Bank) gibt es seit diesem Jahr nicht mehr. Die Daten werden von der ZfA (Zulagenstelle für Altersvermögen) an das Finanzamt weitergeleitet.

Nur was tun, wenn das Finanzamt die Daten nicht hat? Kennt sich jemand aus?

Ich habe mit dem Finanzamt, der ZfA (03381-21222340 oder 03381-21222377) und dem Bundeszentralamt für Steuern (hier Hotline 0228-4060-1240) telefoniert. Ergebnis ist: Bei mir ist seit Januar 2010 wieder eine alte Steuernummer hinterlegt, von einem Finanzamt, wo ich vor 10 Jahren gewohnt habe. Laut ZfA ging genau an dieses Finanzamt auch die Meldung zur Riester-Rente.

Problem:

  • Das alte Finanzamt hat keine Akte und keinen Datenzugriff mehr.
  • Das neue Finanzamt kann keine neue Meldung beim ZfA anfordern und akzeptiert die Bescheinigung zur Riester-Rente, der für meine Unterlagen bestimmt ist, nicht.
  • Die ZfA kann an den hinterlegten Daten nichts ändern.
  • Das Bundeszentralamt für Steuern auch nicht.

Mein Anbieter (Deka Bank) und das Bundeszentralamt für Steuern haben mir gesagt, dass sich aktuell Anfragen hierzu häufen. Laut Deka könnte es systematisch an der falschen Steuernummer liegen.

Wie habt ihr das Problem gelöst?

Steuern, Rente, Bank, Versicherung, Steuererklärung, Finanzamt, Rentenversicherung
Wie fülle ich den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung als Promoter aus?

Hi,

ich bin nun Promoter (Student) und fülle gerade den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung aus. Vielleicht haben einige damit schon Erfahrung und können mir helfen.

Zu Punkt 2.1 Art des ausgeübten Gewerbes/der Tätigkeit wollte ich hinschreiben: Promotion, Marktforschung, Kundenbetreuung, Interviewer, Verteilen von Werbemitteln (ich weiß, dass das nicht alles reinpasst...Sicherlich kann man da etwas viel einfacheres hinschreiben. Ich denke nur "Promotion" ist zu allgemein.

Zu Punkt 2.2 Anschrift des Unternehmens Als Bezeichnung: Promotion? Da ich kein Unternehmen habe, kann ich auch keine Anschrift angeben oder muss ich stattdessen einfach meinen Wohnsitz angeben?

Zu Punkt 2.6 Gründungsform Da kann ich ja das Datum des Beginns der Tätigkeit als Promoter angeben aber eine Anschrift eines Unternehmen kann ich da ja wieder nicht angeben, da nicht vorhanden...

Zu Punkt 3.1 Voraussichtliche Einkünfte aus Selbstständiger Arbeit nehme ich an oder?

Zu Punkt 4 Angaben zur Gewinnermittlung Da muss ich ja nichts angeben

Zu Punkt 5 Da muss ich ja auch nicht angeben

Zu Punkt 6 auch nichts...

Erst wieder zu Punk 7.3 Ich verdiene sicherlich unter 17500 als Promoter :D...aber welchen der beiden Punkte muss ich dann ankreuzen oder muss ich da überhaupt etwas ankreuzen?

Zu Punkt 7.5 Steuerbefreiung Was muss ich da ankreuzen, bzw. muss ich da überhaupt etwas ankreuzen?

Zu 7.9 und 8 Muss ich ja auch nichts angeben

Finanzen, Steuern, Gewerbe, Promotion, steuerliche erfassung
Ausbildungsstelle Fahrtkosten bezahlt bekommen... (von Betrieb)

Hallo liebe Gemeinde,

ich brauche eure Hilfe und zwar hatte ich heute ein kleines Gespräch mit meinem Chef da ich nachgefragt hatte wie und ob das mit einer betrieblichen Übernhame der Fahrtkosten für die Azubis aussieht/funktioniert - dieser meinte mit einem schelmischen Grinsen auf den Lippen das er keine Ahnung davon hat und morgen habe ich nochmals einen Termin mit ihm bei dem ich das erklären soll inwiefern eine mbH Fahrtkosten für Mitarbeiter/Azubis erstatten kann, da ich jedoch keine Steuerfachangestellten Ausbildung oder ähnliches mache habe ich da nicht wirklich Ahnung.

Es geht ihm wahrscheinlich mehr darum "wie ich mich verkaufe" Ausbildung (Mediengestalter) daher meine Frage:

Hat jemand Links mit leichten Erklärungen zu dem Thema und am besten verlinkungen zu Urteilen des BFH zur regelung der steuerlichen Absetzung der Fahrtkosten für Angestellte/Azubis?

Ich suche jetzt schon Stunden rum finde aber nichts brauchbares, da bei einer erst Ausbildung von Sonderausgaben geredet wird und bei einer klassischen Lehre von den vollabsetzbaren Werbungskosten usw. weiß nicht mal ob ich eine erst Ausbildung oder klassische Lehre mache, vielleicht habe ich auch einfach schon zuviel gelesen und kann das ganze daher nicht richtig rauskristalisieren, kurz - ich brauche einen Steuergott - hilfe!

Vielen lieben dank schon mal... :-)

Steuern, Ausbildung, Steuererklärung, Steuerrecht

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