Hallo Zusammen,

zur Abschreibung meiner neuen Mietwohnung muss ich das Datum der Anschaffung angeben. Leider wurde die Wohnung durch eine Bauverspätung erst im Jahr nach dem Kauf an mich übergeben. Wie ist das steuerlich zu betrachten? Mir sind natürlich bereits 2011 Kosten entstanden (Bereitstellungszinsen usw., Anschaffungskosten, usw.). Wie kann ich diese in der Steuererklärung für angeben, wenn das Datum der Anschaffung (=Übergabe) nun 2012 ist? Kann ich für das Jahr 2011 noch nichts abschreiben, nur die sonstigen Kosten (Zinsen usw) angeben?

Ich wäre für jede Hilfe dankbar!

Gruß, Peter