Hallo, folgender Fall: Ein Mann möchte sein Gewerbe auf seine Ehefrau übertragen.
Eine Maschine und ein Telefon, die der Ehemann für das Gewerbe angeschafft hat, werden an die Ehefrau zum Buchwert verkauft. Da die Ehefrau im Gegensatz zum Ehemann ein Kleingewerbe anmeldet, damit nicht umsatzsteuerpflichtig ist, kann sie die Umsatzsteuer nicht vom Finanzamt zurückverlangen. Oder gibt es einen anderen, besseren Weg?
Evtl. anfallende Gewinne müssen versteuert werden. Da die Gewinne des Ehemanns durch die gemeinsame Veranlagung aber gleichzeitig Verluste der Ehefrau sind, ist das ein Nullsummenspiel. Sehe ich das richig?
Gruß&Dank für hilfreiche Antworten.