Sport (Yoga) als Selbstständiger von der Steuer absetzen

Hallo,

als Unternehmer kann man je Angestelltem 500€ steuerfreie Bezuschussung pro Jahr für gesundheitsfördernden Sport aufwenden. ****

Ich bin jedoch selbstständig, arbeite extrem viel und lange am Schreibtisch und bekomme meine dadurch verursachten Rückenschmerzen und Sehnenscheidenentzündung nur mit regelmäßigem Sport in den Griff (Yoga und Fittnessstudio). Dafür gebe ich ziemlich viel Geld aus und würde davon natürlich gerne einen Teil absetzen.

Google bring dazu nicht viel, nur eine Seite behauptet dass die Regelung für Unternehmer analog für selbstständige gillt (http://www.dasyogastudio.de/preise-konditionen.html ).

Frage ist also:** >> KANN ICH ALS SELBSTSTÄNDIGER AUCH 500€ FÜR MEINE YOGA KURSE ABSETZEN?<<**

Kann mir jmd von Euch helfen (ich mache meine Steuererklärung selbst, was in der Regel auch gut funktioniert aber hier komme ich nicht weiter.

Vielen Dank, Max

PS: Ich weiß, dass es eine extrem komplizierte Regelung gibt, dass man nach Konsultierung eines Facharztes, spezielle von der Krankenkasse abgelehnte Kurse unter ärztlicher Aufsicht bezuschussen lassen kann - aber auch erst bei mehr als 6% seines Jahreseinkommens. - Das ist viel zu kompliziert und durch die 6% Regelung unsinnig für mich. - Es geht mir speziell um die € 500,- die normalen Angestellten über den Arbeitgeber zugeführt werden können.

Sport, Steuern, Selbständigkeit, Yoga, Steuererklärung, selbständig
Muss die Haushaltshilfe (Krankenkasse zahlt einen Teil) Steuern zahlen?

hallo! meine KK hat mir für 4 St./Tag (5 Mal pro Wo.) für insg. ca. 8 Wochen (ca. bis zur Entbindung) eine Haushaltshilfe bewilligt und übernimmt 5,25 Euro pro Stunde (21 Euro pro Tag minus 5 bzw. 10 % Zuzahlung pro Tag meinerseits). Die Haushaltshilfe wurde NICHT über die KK vermittelt, sondern ist eine mir bekannte Studentin, die auf mein Kind aufpassen und meinen Haushalt führen wird (die KK hat das so akzeptiert).

Was muss ich beachten, damit für die Studentin keine Nachteile wg. der Beschäftigung entstehen? Sie bekommt 8 Euro /St. von mir.

Wie ich verstanden habe, muss ICH keine Steuern bezahlen (§ 3 EStG ... "Leistungen aus einer Krankenversicherung sind steuerfrei" - ) und die Zuzahlung der Kasse dem Finanzamt nicht mitteilen.

STIMMTS? Was ist aber mit der Studentin??? Am Ende der Beschäftigungszeit muss ich ein von ihr unterschriebenes Formular an die KK zurückschicken, in dem die genaue Zahl der geleisteten Stunden steht.

Muss die Studentin diese Einkünfte (dürften in den fast 2 Monaten ca.1300 Euro werden - davon übernimmt die KK ca. 650 Euro, den Rest muss ich zahlen) beim Finanzamt in ihrer Steuererklärung angeben? Wahrscheinlich ja?

Muss ich mit ihr einen Vertrag haben? Was muss ich alles beachten/tun? Gibt es eine Höchstgrenze (pro Monat oder pro Stunde), die für die Studentin steuerfrei wäre - und die sie nicht angeben müsste?

Die KK will oder kann mir bei den Fragen nicht helfen. Ich wäre für alle sinnvollen Tipps und Infos sehr dankbar.

PS. Bitte um keine Antworten, wie "ich weiß es auch nicht:-)) ....

Steuern, Arbeitsrecht, Haushaltshilfe, Vertrag, Finanzamt, Krankenkasse, Steuerrecht, Student, Vertragsrecht
Dringende Frage zu der Beareitung Steuererklärung

Ich hatte bereits Mitte März meine Unterlagen für die Steuererkläung beim Finanzamt eingereicht. Vor zwei Wochen hatte das Finanzamt bei mir angerufen und auf Band gesprochen und mir parallel ein Schreiben zukommen lassen dass eine Angabe fehlt bzw. Unklar ist. Ich rief also dort um das ganze telefonisch zu klären aber ich wurde gebeten das ganze schriftlich mitzuteilen. Da ich bereits nun schon 14 Wochen auf den Steuerbescheid warte, fragte ich wenn ich die fehlende Angabe einreiche, wie lange die Bearbeitung denn noch dauern würde. Man sicherte mir zu, dass soweit alles fertig wäre und wenn mein Schreiben da wäre, würde der Vorgang SOFORT beareitet werden. Wie gesagt, nun ist das auch schon wieder zwei Wochen her und ich habe immer noch nichts vom Finanzamt gehört. Weder der Steuerbescheid ist mir zugeschickt worden noch eine Rückmeldung ob das nun mit den Unterlagen in Ordnung ist. Ich weiss dass die Mühlen beim Finanzamt sehr langsam mahlen, aber wenn soweit alles fertig ist, warum dauert dass denn noch solange? Oder kann es sein, dass ich aufgrund der fehlenden Angabe nochmals 14 Wochen warten muss bis ich den Steuerbescheid erhalte? Hat jemand schon ähnliche Erfahrungen mit dem Finanzamtgemacht wenn Angaben nachgereicht wurden, wie lange die Bearbeitung dauert? Danke für Eure Antworten.

Steuern, Steuererklärung, Finanzamt, Steuerbescheid
Wareneingang Warenbestand Umsatzerlöse Buchführung

Hallo Leute, sorry dass ich die Frage nochmal stelle, jetzt Buchungssätze übersichtlicher :) bin neu hier, der Grund meiner Anmeldung ist, dass ich bezüglich der Verbuchungen auf Warenkonten Verständnisfragen habe^^ Wäre euch super dankbar, wenn ihr mir ein bisschen meine Zweifel nehmen könntet Dies am besten anhand einer Beispielsaufgabe, die uns unser Dozent an der Uni gegeben hat:

https://www.dropbox.com/s/xhp02fvd3qygqws/Haus-Ubungsaufgabe.pdf

Es ist keine Hausaufgabe, sondern dient der Klausurvorbereitung, die in 2 Wochen ansteht. Wir machen nur die Basics in Buchführung, also wir nennen die Konten auch nicht mit diesen Kürzeln...

So erstmal die 10 Buchungssätze 1.Wareneinkauf auf Ziel

Habe ich dann so gebucht: Wareneinkauf 10.000 Vorsteuer 1900 an Verb. aus LuL 11900

2.Umst-Verrechnungskonto 5000 an Bank 5000

3.Ford. aus Lul. 5950 an Umsatzerlöse 5000, Umsatzsteuer 950

4.Reparaturen 66 Vorsteuer 12,54 an Verb. aus Lul. 78,54

5.Bank 13.566 an Ford. aus Lul. 13566

6.Bürobedarf 88 Vorsteuer 16,72 an Kasse 104,72

  1. Verb. aus Lul 11.305 an Bank 11.305

8.PKW 23.000 Vorsteuer 4370 an Verb aus Lul 27370

9.Fahrzeugkosten 50 Vorsteuer 9,5 an Kasse 59,5

10.Ford aus LUL 53550 an Warenverkauf 45.000, Umsatzsteuer 8550

So das klappt meistens, müssen richtig sein oder? Jetzt meine Frage nur der Logik halber: WIr haben beim Handelsbetrieb die Konten Warenbestand (aktives Bestandskonto) und die Erfolgskonten Wareneingang und Umsatzerlöse.

Wenn jetzt im ersten Geschäftsvorfall für 10000 Netto Waren eingekauft werden, warum erhöht sich dann nicht der Bestand Waren um 10.000? Warum ist in der Aufgabe außerdem noch gegeben, dass der Warenschlussbestand 55.000 beträgt? Was hat Bestandsveränderungen Waren damit zu tun? Ich hoffe ihr könnt mir helfen... Ich bin echt am verzweifeln... Danke im Voraus LG

Steuern, Studium, Mathematik, Wirtschaft, Recht, Bilanzierung, Buchführung, BWL, VWL

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