Hundesteuer 1mal vergessen direkt Zwangsvollstreckung

Hallo, meien Frau hat am 11.01 ein Zettel in der Post vorgefunden, dieser Beläuft sich auf die Hundesteuer die wir vergessen haben zu überweisen. Mir ist klar das wir dies nachholen müssen was wir am selbigen Tag noch getan haben allerdings wir uns noch für die Mahnung 6€ zugerrechnet sowie Vollstreckungs und Wegegeld in höhe von 22,50€ die 6€ Mahngebühr haben wir auch bezahlt also halt 18€ Steuern sowie 6€ Mahngebühr, allerdings sind wir nicht Berreit die 22,50€ für die Anfahrt und der versuchten Vollstreckung zu bezahlen(wir waren nicht daheim daher hat er niemanden vorgefunden). Was vielleicht noch wichtig zu erwähnen ist, wir haben von der Stadt nie einen Schreiben bekommen wann immer die Hundesteuer fällig wird einige Bekannte von uns die auch Hunde haben aber in einer anderen Stadt wohnen haben so etwas bekommen. Auch wurde uns nie zuvor eine Mahnung geschickt, wenn ich mich nicht falsch liege müssten sie zumindest 1mal eine schriftliche Mahnung schicken daher haben wir auch die 6€ Mahngebühr gezahlt, ich sehe allerdings nicht ein 22,50 für einen Zwangsvollstrecker zu bezahlen nur weil wir 1 Termin versäumt haben und nicht auch nur 1mal ermahnt wurden die fällig Steuer zu bezahlen. Meine Frau empfindet das schreiben derweilen schon als eine Nötigung!

Meine Frage ist nun ob wir die 22,50 zahlen müssen oder nicht? PS: Auf dem Zettel steht ebendso das wenn der Gesamtbetrag nicht inerhalb von 5 Tage überwiesen wird, würde der Zwangsvollstrecker am 24.01 wieder kommen, und wie ich mir denke würde er dann direkt nochmal 22,50€ drauf rechnen plus noch irgendein Säumniszuschlag, achja bezeichnen tut sich der Herr von der Stadt mit Vollziehungsbeamter.

Steuern, Hund, Hundesteuer, Nötigung, Zwangsvollstreckung
GbR mit Ehefrau gründen

Hi

Meine Frau und ich hatten bis Ende 2009 jeder ein Gewerbe angemeldet. Ich als Medienunternehmen und sie als Fotografin und DJ. 2010 haben wir die Gewerbe zusammengelegt, meine Frau meldete ihr Gewerbe ab und ich nahm die Fotografie in mein Gewerbe auf.

Jetzt erklärte uns unser Steuerberater, es wäre besser das ganze nachträglich in eine GbR umzuwandeln. Da dieser aber anscheinend ein gutes Geschäft mit dem Gesellschaftsvertrag machen möchte, würden wir uns ganz gerne vorher weitreichend erkundigen um die horrenden Beratungskosten zu sparen.

Ziel ist es weniger Stunden bei einer Beratung zu sitzen und evtl. schon einen kompletten Gesellschaftsvertrag vorzulegen.

Uns kommt es dabei darauf an, dass meine Frau ohne einen einzelnen Gewerbeschein fotografieren darf, bzw. als DJ in den Clubs auflegen darf. Ich möchte sie dabei auch nicht anstellen, weil sie bereits in ihrem eigentlichen Beruf als Orthoptistin auf drei Steuerkarten und eine 400 Euro-Stelle arbeitet.

Idealerweise müssten wir also beide als Inhaber der Firma gelten und unsere Gewinne bzw. Verluste ohne Trennung der selben in unsere gemeinsam veranlagte Steuererklärung einfließen lassen.

Das Thema Haftung ist zwar wichtig, aber schon vollständig erklärt worden. Also benötigen wir darauf keinerlei Hinweise.

Da es einen rechtlichen Unterschied gibt, zwischen einer normalen GbR und einer GbR unter Angehörigen, wäre es mir wichtig diesen genau zu klären.

Die meisten Seiten bei der Googlesuche drückten sich dabei mehr als schwammig aus.

Eine Seite zum Thema Ehegatten GbR beschränkte sich komplett nur auf landwirtschaftliche Familienbetriebe. Andere auf Gemeinschaftspraxen.

Uns interessiert also folgendes:

Infos, Infoseiten, Infomaterial, Musterverträge, oder ähnliches, die genau dieses Thema behandeln. Wenn jemand einen vergleichbaren Fall kennt, und Infos für uns hat, würde uns das sehr freuen. Sollte jemand anderweitige Tipps für die oben erwähnten Infos, Infoseiten, etc. haben würde uns das auch schon sehr weiterhelfen.

Vergleichbare Konstellationen sind zwei Eheleute, die die gleiche Dienstleistung (Fotografie, DJ, Kurierdienst, Gartenarbeit, Gebäudepflege oder ähnliches) anbieten.

Vielleicht hat jemand schonmal einen ähnlichen Fall selber erlebt oder betreibt auf ähnlichem Gebiet eine GbR mit seinem Ehepartner und kann uns Tipps geben.

Schonmal Danke im Voraus.

PS:

GmbH, Ltd. usw. kommen aus diversen Gründen nicht in Frage. Die Haftung ist, wie bereits erwähnt, nicht das Thema dieses Threads.

Steuern, Recht, BGB, Ehe, GbR, Gesellschaft, Gewerbe, Steuerrecht, Unternehmen
Monatliches Gehalt und Abgaben ermitteln als Freiberufler...

Hallo zusammen...

ich habe da noch eine Frage wegen dem Thema Freiberuflichkeit!

Ich möchte mein erforderliches Monatsbrutto ermitteln, mit dem ich rechnen muss, damit ich über die Runden komme und um gleichzeitig abzuwägen, ob es sich für mich lohnen könnte als Freiberufler tätig zu werden.

Ich habe mir folgende Rechnung aufgestellt...

Mtl. Bruttoeinnahmen: EUR 5.000 abzgl. EUR 1.151 LSt. (IV) abzgl. EUR 63 SolZ. abzgl. EUR 103 KiSt ergibt mtl. EUR 3.683 nach Steuern

Jetzt muss ich aber noch an die Sozialabgaben denken: EUR 3.683 abzgl. EUR 775 (Krankenversicherung 15,5%) abzgl. EUR 110 (Pflegeversicherung 2,2%), abzgl. EUR 980 (Rentenversicherung gesetzlich 19,6%) abzgl. EUR 150 (Arbeitslosenversicherung 3%) ergibt mtl. EUR 1.668.

Vorsichtshalber denke ich auch mal an die Unfallversicherung (freiwillig bei der BG), die ca. EUR 300 jährlich beträgt und eine Berufshaftpflicht i.H. von EUR 250 jährlich, also zusätzlich im Monat ca. EUR 46, sodass ich unterm Strich noch EUR 1.622 netto in der Tasche hätte!

Ist meine Rechnung so richtig oder muss man anders rechnen???

Ich gehe davon aus, dass man als Selbstständiger (Freiberufler) natürlich alle Kosten selber tragen muss, so auch die vollen Beiträge zur KV oder Rente usw.

Wenn jemand gute Tipps hat, die in der Anfangszeit helfen, wäre ich sehr dankbar!

Kann man sich eigentlich von der Rentenversicherung (gesetzlich) befreien lassen und anstatt dessen lieber eine private Rentenversicherung abschließen, von der man u.U. mehr hat???

Und... der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung ist doch freiwillig, genauso wie der zur Unfallversicherung bei der zuständigen BG, oder???

Vielen Dank im Voraus

MfG

Steuern, Dozent, Freiberufler, sozialabgaben
Arbeitgeber hat mich nicht angemeldet und zahlt nicht

Guten Tag,

ich habe ein Problem was mich absolut nervt.

Ich habe seit Anfang Juni bis Ende September bei einem Kurierdienst gearbeitet. Den ersten Monat schon gab es Probleme mit der Zahlung, wobei er zusätzlich erwähnte das er mich zur Zeit nicht anmelden kann weil ihm die finanziellen Mittel fehlten. Nach und nach bekam ich dann mein Gehalt. Die darauf folgenden Monate änderte sich an der Zahlungsweise nix. Als ich ihn wegen der Anmeldung ansprach, bekam ich zu hören das ich ja aufhören könne..es gibt genug andere die diesen Job mit Kusshand machen. Ich liess mich also darauf ein in dem Glauben das er mich zum Anfang des Jahres anmelden würde, weil ich ja irgendwie auf das Geld angewiesen war. Ich weiss selber das es nicht richtig war was ich gemacht habe. Da mein Gesundheitszustand (ich habe Krebs) sich im September verschlimmerte habe ich aufgehört. Ausserdem hatte ich es satt jeden Monat wie ein Hund ihn in den Hintern zu kriechen wegen mein Geld. Nun steht der Lohn von September noch aus, und ich werde, nach unzähligen Anrufen immer wieder vertröstet, oder verarscht. Ich spiele deshalb mit dem Gedanken mir rechtliche Hilfe zu holen. Meine Frage: Was könnte mir im schlimmsten Fall passieren wenn ich zum Anwalt gehe. Ich habe zu dieser Zeit von nirgendwo irgendwelche Leistung erhalten. Mir ist bewusst das ich mich auf dünnem Eis bewege, aber mir ist wichtig das er endlich mal eine reingewürgt bekommt. Ich bedanke mich für Eure Antworten.

Steuern, Gehalt, Recht, Arbeitsrecht, Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Lohn
Pfändung durch Finanzamt - Selbständig - Existenzminimum von 1028 Euro sicher?!?

Hallo, ich bin selbständig - und habe einen großen Auftraggeber - und einige kleine private Kunden.

In geraumer Zeit steht eine Pfändung durchs Finanzamt wg . (Einkommenssteuer) ins Haus - und das Finanzamt wird sicher auf meinen Auftraggeber zugehen. (der auch schon Bescheid weiß, dass da was kommen wird)

Ist mir dann als Selbständige trotzdem das Existenzminimum von 1028,- Euro sicher?

Also muss der Auftraggeber soweit meine Rechnungen bezahlen bis zu dieser Grenze? Ich verdiene selbst nur knapp über 1000 Euro im Monat, weil ich nicht mehr brauche. Habe heute aktuell ein Pfändungschutzkonto eingerichtet - dass dieses Existenzminimum auf einen Konto gesichert werden kann?

Die Frage, die sich mir stellt ist - bin ich als Selbständige in dieser ExistenzminimumGrenze auch berücksichtigt? Denn in allen Foren wird immer nur vom AngstelltenVerhältnis gesprochen - nicht so von der Selbständigkeit. Ich habe sogar gelesen, dass das Finanzamt bei Selbständigen ab dem ersten Cent pfänden kann?!?!?!

Ich kann mir das kaum vorstellen, dass das Finanzamt ALLES holt, ab dem ersten Cent, den ich bei dem Auftraggeber jetzt in Rechnung stelle - und das solange macht, bis die Steuerschulden abgeglichen sind? Dann bleibt mir ja dann gar nix mehr zu "Über"leben - für Miete, Essen, KV etc.??

Danke für Antworten. :-))) freufreu - dringend

Steuern, Selbständigkeit, Finanzamt, Pfändung, sicher
Elterngeld beziehen & selbstständig Arbeiten. Bilanz oder Einnahme-Überschussrechnung?

HAllo,

meine Frage betrifft die Zeit, in der ich Elterngeld bezog aber dennoch Geld verdiente. Selbstständig. Zur endgültigen Berechnung wird ein Nachweis gefordert, der § 4Abs.3 EstG entspricht.

Dies ist doch eine Einnahme Überschussrechnung, (?) Die Voraussetzungen (Umsatz<500 000, Gewinn<50 000,nicht im Handelsregister) passen. Würde ich diese Art der Gewinnermittlung machen, käme ein BETRÄCHTLICHES MINUS raus, womit ich ja kein Einkommen nach der Geburt meines Sohnes gehabt hätte und auch nicht rückzahlen müsste.

Würden wir bilanzieren, hätten wir ein kleines Plus, was bedeutet ich muss Elterngeld zurückzahlen. Aber wenn ich dem Brief der EG Stelle folge leiste, dann wäre doch eine Einnahme Überschussrechnung ok? oder wie?

mein Steuerberater ist diese Woche weg, daher frag ich mal hier das kompetente Netz von Gutefrage.de

Was kann/darf ich denn jetzt machen? Arbeitszeit<30h und weniger als 75% des Einkommens vor Geburt passt auch...

danke

und nochwas zum Ablauf: die Stichtagsbezogene Gewinnermittlung (für den Fall, dass ich die Variante Bilanz nehmen muss) ergibt einen Betrag, den ich dann durch 12 teile um mein monatliches Einkommen nach der Geburt zu berechnen? Und dieses wird wiederum mit dem Einkommen vor Geburt verrechnet, der Betrag wird neu berechnet als Einkommen und am Ende kommt raus, dass ich pro Monat x EG bekam aber nur y hätte bekommen dürfen???

Steuern, Selbständigkeit, Bilanz, BWA, Elterngeld
Was ist erlaubt bei Traktoren und Anhängern (grüne und schwarze Kennzeichen usw.

Hallo, ich blicke bei der Gesetzeslage in Deutschland nicht mehr durch. Zunächst mal habe ich den Führerschein Klasse B also auch L. Ausserdem habe ich vor mir einen alten Traktor zuzulegen und auf schwarze Kennzeichen anzumelden. Der Traktor wiegt übrigens beladen fast 3 Tonnen. Nun zu meinen Fragen was man nun Anhängen darf und was nicht:

So viel ich weiß, darf ich nur 3,5t durch die Gegend fahren. Gilt das auch bei einem Traktor der nur 20 fährt? Ich dürfte dann ja nur 500kg anhängen was ja so gut wie nichts ist..

Desweiteren denke ich mal das ich keine Anhänger mit grünen Kennzeichen oder halt keiner Zulassung ziehen darf. Natürlich währen die Anhänger ohne Zulassung absolut Verkehrstauglich. Ich habe mal gehört das man dann einfach das Kennzeichen am Anhänger wiederholen darf.. aber meines Wissens geht das nur bei Steuerbefreiten Zügen.

Dann habe ich gehört es hängt vieles davon ab, was man nun gerade läd. Gibt es Unterschiede ob ich nun einem Landwirt helfe die Ernte vom Acker zu schaffen oder eben einem Kumpel beim Umzug helfe?

Wenn ich meinen Traktor auf schwarze Kennzeichen anmelde gilt das ganz als Zugmaschiene und nicht als Traktor richtig? Was hat das für einen Einfluss auf diese Fragen?

Ich hoffe mir kann da einer helfen.

P.S. komme aus NRW falls das irgendwas ändert. Falls ich noch irgendeine Info vergessen habe, kurz nachfragen.

Steuern, Führerschein, Gesetz, Anhänger, Traktor

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