Wie funktioniert Lohnsteuer als Freiberufler?

Hallo

vor ca. einem Monat hab ich zum ersten Mal angefangen zu Arbeiten (also etwas ernsteres als "auf die Hand" Jobs). Ich Arbeite dort Freiberuflich und muss dementsprechend am Anfang jeden Monats auf Basis eines Leistungsnachweises eine Rechnung an die Firma ausstellen. Ich habe nur leider überhaupt keine Ahnung von der ganzen Steuergeschichte, war nicht mal in der Lage mit google etwas hilfreiches zu finden also frag ich mal hier.

Die Firma selbst hat mir nur gesagt ich bräuchte dem Finanzamt ein Besuch abstatten, dort bekomm ich dann anscheinend meine Steuerklasse bescheinigt (obwohl die Cheffin schon am ersten Tag bei mir einfach 1 eingetragen hat.) Meine Steuer ID hab ich auf so einem Blatt gehabt, welches meine Eltern mir gegeben haben.

Nun steht auf der Rechnungsvorlage nach der ich mich richten muss "Mehrwertsteuer EUR 0,00" . Darf ich das mit dem jetzigen Stand einfach so hinschreiben? Meine Eltern meinen, ich muss 19% dahinschreiben, und von der Firma diese 19% auch bekommen. Ich bin mir jedoch ziemlich sicher, dass man mir bescheid gesagt hätte, wenn dem so wäre. Auch wäre die Rechnungsvorlage dann auch anders.

Kann mir jemand vielleicht sagen was ich nun tun muss? Ich hab vor am Dienstag zum Finanzamt zu gehen, weis aber wie gesagt nicht was es bringt, da meine Eltern sagte dies habe überhaupt garnichts mit der Lohnsteuer zu tun... Bin jetzt ziemlich verwirrt.

Hoffe jemand kann mir weiterhelfen, MfG Dayne

Arbeit, Steuern, Lohn, Lohnsteuer
Zu wenig Geld wegen plötzlich neuer Steuerklasse

Meinem Mann ist das Gehalt für den letzten Monat in einer falschen Steuerklasse abgerechnet worden. Ihm wurde Steuerklasse 4 anstatt 3 berechnet. Vielen seiner Kollegen ist es genauso ergangen. Schuld ist aber nicht der Arbeitgeber sondern das Finanzamt, wegen der elektronischen Lohnsteuerkarte. Die Kollegen die erst seit 2011 dabei sind oder seit dieser Zeit eine Änderung hatten, waren betroffen. Alles aber erst jetzt im Oktober, davor war immer alles korrekt. Auf Anfrage beim Arbeitgeber hieß es, dass das Finanzamt "schuld" wäre und dass man sich selbst mit diesem auseinandersetzen müsste, weil man Steuersachen nur direkt mit denen besprechen dürfte. Die Dame auf dem Amt (war mal wieder) sehr unfreundlich und hat meinen Mann beschuldigt, dass er die Angaben nicht korrigiert hat. ??? Im letzten Schreiben Anfang des Jahres war ja noch alles in Ordnung und es gab nichts zu ändern, das war der Dame aber egal, sie beharrt darauf, dass mein Mann schuld ist, weil er es versäumt hat, die Angaben zu ändern... AH JA!!!! Was ändern, wenn da noch alles richtig war??? Nun ist es so, dass sie meinte, dass wir jetzt quasi Pech hätten mit dem zu wenig gezahlten Geld und dass die einzige Möglichkeit die Differenz zu bekommen, darin besteht, diese in der nächsten Steuererklärung einzufordern... Das wäre dann im nächsten Herbst! Das Geld fehlt jetzt. Mein Mann ist Alleinverdiener und wir haben 2 Kinder, ich bin schwanger und arbeite nicht. Wir sind auf das volle Gehalt angewiesen und ich hab keine Ahnung, wie das diesen Monat klappen soll, wenn wir die Differenz nicht JETZT bekommen. Kann mir bitte jemand sagen, ob diese Angaben alle so stimmen? Müssen wir wirklich bis zur Lohnsteuererklärung warten? Ich würde mich freuen, wenn uns jemand helfen könnte. Danke.

Steuern, Finanzamt, Gehaltsabrechnung, Steuerklasse
Vollzeitjob und Kleinunternehmer wichtige Fragen

Liebe Community,

habe momentan eine Vollzeitstelle und auf Kleinunternehmer Basis einen Internetshop. Nun hätte ich noch ein paar Fragen, wo ich leider keine Antwort finde.

  1. Bei meiner Vollzeitstelle bekomme ich bei meinen Gehalt ja ganz normal die Lohnsteuer abgezogen. Da ich aber bei der Einkomensüberschussrechnung dieses Geld auch angeben muss wollte ich fragen ob es i.wie passieren kann dass ich Ende des Jahres dann nochmal für den kompletten Vollzeit Arbeitnehmerlohn Steuern nachzahlen muss? Denke nicht sonst wär des ja doppelt oder?

  2. Wenn ich mit meinen Onlineshop über den Freibetrag (lag so zwischen 7000/8000€ glaub ich oder?) komme, muss ich dann den kompletten Betrag versteuern oder nur alles über den Freibetrag?

  3. Vollzeitstelle + Onlineshop werden deutlich über 17500 Grenze kommen. Muss ich dann ab nächsten Jahr UST ausweisen oder hängt diese Grenze auch nur mit den tatsächlichen Umsatz meiner Selbständigkeit zusammen?

  4. War letztes Jahr unter den Steuerfreibetrag mit Ausbildungsgeld+1Monatsgehalt und Selbständigkeit. Nun hab ich ca. 400€ vom Finanzamt zurück bekommen "unter Vorbehalt"? 2012 mit Werbungskosten ein leichtes Minus bei Selbständigkeit zu verzeichnen gehabt. Warum krieg ich des Geld und kann es sein dass ich es wieder zurck zahlen muss? Was heißt unter Vorbehalt?

Vielen herzlichen Dank schon mal in Voraus

Schöne Grüße, Susi ;-)

Arbeit, Finanzen, Steuern, Selbständigkeit, Online-Shop, Finanzamt
Pendeln zwischen Hauptwohnsitz und Nebenwohnsitz... Spritkosten von der Steuer absetzen möglich?

Hallo zusammen!

Ich bin in folgender Situation:

Ich habe bis vor einem Jahr wegen meiner Arbeit in Nordrhein Westfalen gewohnt, mein Elternhaus befindet sich in Sachsen. Als ich noch in NRW gewohnt habe, habe ich meine dortige Wohnung als Nebenwohnsitz angemeldet und mein Hauptwohnsitz blieb weiterhin mein Elternhaus, obwohl ich mich für den Großteil der Zeit in NRW aufgehalten habe und nur an den Wochenenden nach Hause gefahren bin.

Diese Heimfahrten konnte ich so immer bei der Steuer geltend machen und es gab damit auch keine Probleme.

Nun bin ich vor einem Jahr nach Bayern gezogen und das Melderecht sieht hier vor, dass der Hauptwohnsitz dort sein muss, wo man sich den Großteil der Zeit aufhält. Und da ich nun in Bayern arbeite und ja schlecht sagen kann, dass ich jeden Tag nach hause nach Sachsen fahre, musste ich wohl oder übel meinen Hauptwohnsitz auch in Bayern anmelden. Mein Elternhaus habe ich nun als Nebenwohnsitz angegeben.

Besteht für mich noch irgendeine Möglichkeit, um die Benzinkosten für meine Heimfahrten bei der Steuer geltend zu machen, obwohl mein Hauptwohnsitz nun in Bayern ist und ich zu meinem Nebenwohnsitz pendele? Denn in diesem Sinne ist es ja leider keine "Heimfahrt" mehr.

Haben wir hier jemanden, der sich mit der steuerlichen Situation in dem Fall auskennt oder der in einer ähnlichen Situation ist?

Danke für eure Antworten!

Steuern, Kosten, Steuererklärung, Finanzamt, Steuerrecht, Pendler, Wohnsitz
(Ex-)Partner verkauft bei Ebay - Steuerhinterziehung - ich weiß nix, werde aber haftbar gemacht

Hallo,

ich stehe vor einem großen Problem - vllt wisst ihr Rat:

Ich hatte bei Ebay ein Mitgliedskonto, mein Noch-Ehemann hat darüber privat ein paar Artikel verkauft. Irgendwie hat er Lunte gerochen und sich bei Ebay gewerblich angemeldet (mit USt-Nr etc), um mehr Artikel zu verkaufen. Soweit kein Problem.

Jedoch hat er wohl, ohne mein Wissen, keine Steuern an das Finanzamt gezahlt.

Und nun kommt das Problem:

Da das Ebay-Konto damals noch auf mich lief, wurde ich nun vom Finanzamt angeschrieben und es wurde mir mitgeteilt, dass mir Haft-/Geldstrafe wegen Steuerhinterziehung droht, wenn ich nicht sofort einen Betrag von 15.000€ zahle.

Ich bin kopflos, denn das Geld habe ich nicht. Ich wusste ja nicht mal davon, dass er keine Steuern zahlt. Und das Schlimmste ist, dass Unwissenheit nicht vor Strafe schützt und mich mein Ex-Partner mit Sicherheit nicht in Schutz nimmt, indem er die Schuld auf sich nimmt.

Ich bin am Verzweifeln. Mit einer Selbstanzeige würde ich doch die Tat eingestehen, Aber ich habe doch nichts gemacht. Selbst eine Verjährungsfrist ist noch nicht passend, denn die Anzeige beläuft sich auf einen Zeitraum der letzten 3,5 Jahre.

Im Oktober bin ich zu einer Anhörung vorgeladen.

Könnt ihr mir helfen? Hat jemand schon mal sowas erlebt? Was kann ich machen?

Bitte helft mir.

P.S.: Unseriöse bzw unpassende Aussagen sind nicht erwünscht. Mir geht es schon schlecht genug, als dass ich noch doof gemacht werden möchte. Danke.

Steuern, eBay, Gericht, Anzeige, Finanzamt, Partner, Strafe
Steuerrecht: Einkommensteuer Einzelunternehmer

Ich habe schon einigen Seiten dazu gesehen aber meine Frage ist noch in meinem Kopf als ungelöst 'markiert'.

Die Einkommenssteuer, speziell Alleinunternehmer.

Wird diese denn nicht nur auf die Gelder/ Summen angerechnet die man sich vie Privatentnahme aus seinem Gewerbe rausgenommen hat? Oder gilt hier wirklich der erwirtschaftete Gewinn im Unternehmen? Der ist doch aber nicht gleich Einkommen für mich wie bei einem Arbeitnehmer der Lohn. Theoretisch vielleicht schon, aber wenn ich das Geld nicht anrühre oder sogar weiter investiere?

Varianten: a) Privatentnahmen 8000€ im Jahr <- liegen im Freibetrag, somit keine Eink.-Steuer? bitte verschont mich mit den 'copy&paste' definitionen die man überall findet. die sind nicht die Antwort auf meine Frage.

b) Gewinn im Unternehmen: 20.000€ /keine Privatentnahmen. keine Eink. Steuer / Gewerbeertragssteuer fällt auch nicht an - wegen Freibetrag 24500€?

c) Mein Warenbestand steigert sich im Geschäftsjahr von 20.000 auf 30.000€. nicht durch Fremdkapital, sondern weil sämtliche Gewinne wieder in Waren investiert wurden. Hier sind ja in dem Sinne keine Gewinne vorhanden. Also fallen beide o. g. Steuern weg. Aber fällt hier eine andere an? Denn ich kann mir nicht vorstellen, dass der Staat da zusieht

d) wie schaut c aus wenn da ein erheblicher Anteil Fremdkapital dabei ist.

Besten Dank

Steuern, Einkommensteuer, Steuerrecht, Einzelunternehmen
Ferienjob nach Abi - Abgaben/Steuern (Krankenkasse) wenn ich ein FSJ beginne

Hallo,

nachdem ich lange über Google nach Antworten zu meinem Problem gesucht und nichts gefunden habe, suche ich nun hier um Rat.

Folgendes Problem: Ich habe nach dem Abi (2013) einen Ferienjob gemacht für 45 Arbeitstage. Nun wurden mir neben Steuern, die man sich ja am Ende vom Jahr durch eine Steuererklärung wieder holen kann, auch Krankenversicherungsbeiträge und Rentenversicherungsbeiträge abgezogen. Des Weiteren bekam ich von der Krankenkasse bei der ich familienversichert bin einen Brief, dass ich nun eigenständig versichert sei. Zu dem Zeitpunkt als die Firma abgerechnet und entschieden hat, dass ich die Beiträge zahlen muss, hatte ich noch keine Bescheinigung für mein FSJ (freiwilliges soziales Jahr).

Bekomme ich von der Krankenkasse/Arbeitgeber die eingezahlten Beiträge zurück bzw. macht mein Ferienjob-Arbeitgeber eine neue, richtige Abrechnung, wenn ich nun nachweißen kann, dass ich ein FSJ im Oktober diesen Jahres beginnen werde? Es geht dabei um wirklich viel Geld Sad Alleine die Beiträge für Krankenversicherung und Rentenversicherung belaufen sich auf über 600€ Sad

Ich danke euch schonmal für eure Hilfe.

Lg Mira

PS.: Ich weiß, dass man in der Familienversicherung bleibt, wenn man nach dem Ferienjob ein Studium beginnt. Ob das auch zutrifft, wenn man danach ein FSJ macht weiß ich allerdings nicht.

Steuern, Studium, Krankenversicherung, Abrechnung, Bundesfreiwilligendienst, Ferienjob, Freiwilliges Soziales Jahr, Gehaltsabrechnung, Geringfügige Beschäftigung, Krankenkasse, soziales jahr, Sozialversicherung, abzuege, Kurzfristige Beschäftigung
Kleiderbasar organisieren- Was ist rechtlich zu beachten?

Hallo,

ich plane einen Kleiderbasar zu organisieren, da sich bei mir vieles angesammelt hat, das ich sowieso nicht mehr anziehe, aber zu schade ist, um es in den Container zu werfen. Ich habe bisher auch keine konkreten Pläne, das ist zur Zeit eher so ein Gedanke, der wachsen möchte, für den ich aber ein paar Fakten und Infos brauche.

Da ich denke, dass ich es kleinorganisiert (Garagenflohmarkt) nicht wirklich loswerde, dachte ich, ich veranstalte in meiner Gemeinde in einer Halle einen größeren Kleiderbasar, bei dem ich dann die Tische für die anderen Verkäufer vergeben kann und somit viele Leute aus dem Ort ihre alten Kleider verkaufen können.

Ich kenne das von dem Ort, in dem ich arbeite, dass diese Art der Basare immer SUPER besucht sind und jeder etwas findet oder verkauft.

Doch nun weiß ich nicht, was man alles beachten muss.

Ich würde gerne eine Standgebühr pro Tisch verlangen, da ich ja die Halle anmieten muss und sich das decken soll. Damit die Tischmiete nicht zu hoch wird, habe ich darüber nachgedacht, noch Kaffee und Kuchen zu verkaufen (Ich nehme mir natürlich für alles Helfer und mache das nicht alleine).

Mit Miete + den Kaffee- und Kucheneinnahmen würde ich dann gerne die Halle+ Reinigung+ Wasser- usw.verbrauch bezahlen.

Ginge das alles so weit aus steuerrechtlicher Sicht?

Und was ist, wenn bspw. die Einnahmen (durch z.b. sehr hohe Tischnachfrage) über dem Mietpreis liegen? Muss ich das versteuern?

Anmelden muss ich mein Vorhaben ja mit Sicherheit sowieso beim Bürgerservice oder Ordnungsamt. Ich mache mir nur gerade über den finanziellen Aspekt Gedanken.

Ich will mich ja auch nicht an dem Basar bereichern, was könnte ich also noch mit dem Geld machen? Zur Kindertagesstätte habe ich keinen Bezug (keine Kinder) und die machen auch selbst 2x im Jahr einen Kinderbasar, bei dem sie sehr viel einnehmen.

Kann ich die Helfer irgendwie auch noch "entlohnen" ? Wenn mir z.b. Jugendliche aus dem Ort beim Aufbau helfen.. darf ich ihnen ein Taschengeld von den "Einnahmen" abgeben?

Ich habe auch mit dem Gedanken gespielt, den Basar noch sehr kurzfristig (kurz vor Weihnachten) zu organisieren und das Geld zu spenden...

Ich wäre wirklich super dankbar, wenn jemand weiterhelfen kann! :)

Steuern, Geld, basar, Flohmarkt, Gemeinde, Spende

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