Brief Finanzamt wegen Ebay Verkäufe, Fragebogen oder lieber Schätzung und Einspruch

Hallo!

Bin neu hier und brauche Eure Hilfe. Habe 2009 mehrere Artikel bei Ebay verkauft. Einige auch neu und gleich. Habe jetzt einen Brief bekommen, in dem steht dass ich jetzt die Einkünfte aufführen muß und wegen eine neue Gewerbeaufnahme. Möchte kein Ärger haben, würde gerne alles richtig auflisten, kann es aber nach so vielen Jahren nicht mehr machen. Habe nichts mehr aufgehoben, weiß nicht wer und für wieviel was bei mir gekauft hat. Beläge für den Einkauf habe ich auch nicht mehr. In meinem Ebay Konto ist auch nichts mehr zu sehen. Das Problem ist u.a. dass ich mein Auto im Wert von ca 50000 2 Mal verkauft habe, aber beim ersten Mal selber geboten und später rückgängig gemacht und beim zweiten Mal hat sich der Käufer nicht mehr gemeldet. Habe oft auch selber auf meinen Artikeln geboten und natürlich oft selber gekauft. (Dafür auch Sperre bekommen, was aber jetzt sogar besser so ist) Diese Beträge werden aber vom Finanzamt mitgezählt. Die kommen so auf 130000-140000€, tatsächlich sind es aber nicht mehr als 10000. Der Beamte zwingt mich jetzt den Fragebogen auszufüllen, sonst würde ich eine Schätzung um die 30000 bekommen. Auch wenn ich alles angeben will, kann ich es nicht mehr machen. Habe mir gedacht, ob es nicht besser ist die Schätzung abzuwarten, Einspruch einzulegen und dann kann ich mir alles ansehen und korrigieren, bevor ich beim Ausfüllen unabsichtlich falsche Angaben mache. Das wäre glaube ich schlimmer. Was denkt ihr?

Steuern, Einspruch, Finanzamt, Fragebogen, schätzung
Meinen Metallschrott aus meinem Privateigentum als Selbstständige verkaufen - steuerfrei?

Hallo!

Ich bin selbstsändig als Grafikdesignerin und möchte mir privat nun ein Haus kaufen. Auf dem Grundstück mit dem Haus käme eine große Menge alter Metallschrott zusammen: Grundstückszaun, Stahlträger aus Teilabriss, ... etc. Der müsste weg! Ich habe mit einigen Schrotthändlern gesprochen, die meinten, dass, weil eine anständige Menge Stahlschrott, ca. 35 Tonnen, zusammenkommen könnten, sollte ich diese Menge auch über meine Selbstständigkeit/Firma und Steuernummer an sie verkaufen. Der Grund sei, dass das Finanzamt gegenüber den Schrotthändlern nicht annehmen kann, dass solche Mengen aus einer Privathand kämen. Nun hätte ich allerdings bei Kauf des Grundstückes so viel Schrott und ich würde ihn wenn dann auch gern auf einen Schlag verkaufen. Wenn ich den Schrott mit meiner Selbstständigkeit/Firma/Steuernummer an einen Schrotthändler verkaufe, dann muss ich diese Veräußerung auch in der Einkommensteuererklärung angeben und mir würden so sogar vielleicht auch noch Steuern dafür am Ende berechnet. ABER: Da ich das Grundstück privat für mich kaufe, ist doch der Schrott nach Grundstückserwerb wie es steht und liegt auch mein privates Eigentum. Und privates Eigentum kann ich steuerfrei veräußern wie ich möchte, solange ich keiner gewerblichen Tätigkeit mit dem Veräußern nachgehe. Die Schrotthändler wünschen sich, dass ich wenn, meinen Schrott über meine Firma an sie verkaufe, obwohl er mein Privateigentum nach Kauf des Grundstückes wäre - ein Problem! Wenn ich das nach Kauf des Grundstückes so mache, berechnet mir das Finanzamt dafür am Ende Steuern?

Könnte ich das also machen: Den Schrott nach dem Grundstückserwerb auf einen Schlag an einen Schrotthändler auf Rechnung mit meiner Grafikdesign-Firma verkaufen und am Ende ist das in meiner Einkommensteuererklärung das, was es ist: Veräußerung von Privateigentum und damit steuerfrei?

Vielen Dank und liebe Grüße an alle Antwortenden! Kati

verkaufen, Steuern, Steuererklärung, Schrott, Schrotthandel, Steuerrecht
Kann Gerichtsvollzieher Schulden der Tochter bei den Eltern pfänden?

Hallo! Ich habe ein etwas komplziertes Problem, für das ich Rat suche: 1. Unsere Tochter (19) wohnt seit Januar 2013 wieder bei uns im Eigenheim. Sie zog mit 18 auf eigenen Wunsch aus, um "die große freie Welt zu erobern" Soweit so gut. Bis auf die Tatsache, dass sie über jedes Maß lebte und jede Menge Schulden angesammelt hat - gearbeitet hat sie auch nicht..... Dabei ist u.a. eine Forderung der Stadt für Bussgelder in Höhe von fast 1000 EUR. Wie gesagt, seit Januar 2013 wohnt sie wieder bei uns. Wir wollten ihr noch einmal die Möglichkeit geben, sich aufzurappeln... und sie dabei gerne unterstützen - allerdings zu Bedingungen (wie z.B. Arbeit suchen, Bewerbung etc.) Alles soweit gut, sie hat einen Job, der nicht gut aber ausreichend bezahlt wird. Es reicht aber nicht, davon diese Forderungen zu zahlen. 150 € gibt sie für Esssen, wohnen usw ab. Jetzt waren wir mit ihr schon bei der Schuldnerberatung und z.Zt. wird geprüft, ob eine Privatinsolvenz in Betracht kommt.

Nun stand heute plötzlich der gute Mann der Stadtkasse vor unserer Haustür und wollte zu unserer Tochter - die nicht da war. Wir sprachen mit ihm, erklärten vorab schon einmal, dass die Tochter anfängt sich zu berappeln - es aber nicht schaffen wird, die aufgelaufenen Forderungen zu zahlen. Wir sind dazu nicht in der Lage - ich beziehe eine kleine Rente, meine Frau ein kleines Gehalt, unser Sohn geht n. zur Schule und lebt auch noch bei uns. Es reicht, um ordentlich zu leben - aber große Sprünge wie Urlaub pp. sind natürlich nicht drin. Ist schon ok. Wir können unser kl. Reihenhaus halten und das ist gut. Nun sagte uns der GV, da unsere Tochter ein Zimmer bei uns bewohnt, kommt er beim nächsten Mal und wird pfänden? Und zwar auch bei uns, da nicht feststellbar ist, wem hier was gehört! Wir müssten dann beweisen, dass unsere Einrichtung, Geräte usw. auch uns gehören.....ansonsten sind sie weg! Puh, da brach der Schweiß aus. Nun zu meiner Frage: Ist es möglich, einen Mietvertrag mit unserer Tochter abzuschließen, indem festgeschrieben ist, dass sie 1 Zimmer z.B. 1 Etage, rechts, bewohnt - und sie Küchen- Badnutzung inkl. hat.? Somit würde der GV "nur" ihre Räume nach pfändbaren absuchen... und da hat sie wirklich nichts. Ja - und wir wären aus der Nummer raus, da es ja unsere Wohnung/ Haus ist und er nur bei ihr in die Räume darf. Wir wollen damit keinen steuerlichen Nutzen ziehen, niemanden "beschei...." - nur wir können und wollen auch nicht unser wirklich hart erarbeitetes Mobiliar / Geräte usw. für etwas verlieren, wofür wir doch nicht können...oder sehe ich da etwas falsch? Nun frage ich mich, wie kann ich so etwas gestalten? Klar soll die Tochter ihren Kram in Ordnung bringen - dass wolen und unterstützen wir. Aber wir wollen auch, dass es bei ihr bleibt und nicht zu unserem Problem wird. Wie, wenn möglich, kann ich so einen "Mietvertrag" aufsetzen? Aber auch KEINE steuerlichen Nachteile? So, dass aber trotzdem die Trennung ganz klar ist und alles rechtens ist?

Kinder, Steuern, Mietrecht, Vermietung, Unterhalt, Pfändung
Einmalige Nebentätigkeit ohne Gewerbeanmeldung? Unterschiedliche Angaben vom FA

Hallo, ich hoffe ich kann hier meine Situation und die daraus resultierende Problematik im folgenden klar genug darstellen ohne dass wichtige Angaben fehlen. Sollte dies der Fall sein macht mich bitte darauf Aufmerksam. Ich werde die Angaben schnellstmöglich ergänzen.

Ich bin Hauptberuflichin einem Handwerksbetrieb angestellt. Jahresbruttoeinkommen ca. 16.320,00 €/ Netto 12.178,68€ Jetzt hatte die Möglichkeit, in unbezahltem Urlaub meiner Hauptberuflichen Tätigkeit, über die letzte Woche einmalig 2700€ zu verdienen. Dafür muss ich eine Rechnung stellen/schreiben. Da ich mich schnell entscheiden musste, von einem Tag auf den anderen, das Angebot anzunehmen oder abzulehnen konnte ich mich nicht vorher Informieren wie ich jetzt verfahren muss. Ich ging davon aus dass ich dann im Nachhinein ein Nebengewerbe anmelden würde und damit wäre die Sache gegessen. Ich hatte diese Woche ein Vorstellungsgespräch und nun steht warscheinlich ein Arbeitgeberwechsel bevor und dieser neue Arbeitgeber möchte nicht dass ich ein Nebengewerbe habe. Ich müsste also das Gewerbe anmelden und gleich, in ca. 2-3 Monaten, wieder abmelden. in dieser Zeit werde ich keine weiteren einnahmen aus dem Nebengewerbe haben. Das bedeutet ja dass ein Gewerbe im Grunde nicht gillt da keine Nachhaltigkeit besteht. Jetzt ist die Frage ob ich das ganze (einmaliges Nebeneinkommen) auch ohne Gewerbeanmeldung ordentlich versteuern und eine Rechnung stellen kann? Inzwischen war ich 2x beim FA und habe einmal dort angerufen und jedes mal unterschiedliche Aussagen erhalten.

Aussage 1: Eine Rechnung von Privat ist möglich. Ich muss die Einnahmen lediglich bei "sonstige Einkünfte" in der nächsten Steuererklärung angeben. Ich muss nat. ausweisen dass die Rechnung ohne Steuern gestellt wird.

Aussage 2: Eine Rechnung von Privat ist möglich. Ich muss die Einnahmen lediglich bei "sonstige Einkünfte" in der nächsten Steuererklärung angeben und ein formloses Schreiben ans FA schicken in welchem ich über diese Nebeneinkünfte informiere. Ich muss nat. ausweisen dass die Rechnung ohne Steuern gestellt wird.

Aussage 3: Eine Rechnung von Privat ist nicht möglich. Ich muss ein Nebengewerbe anmelden um eine Steuernummer zu erhalten welche auf JEDE Rechnung gehört.

Welche der Aussagen trifft auf mich zu bzw welche Regeln werden in meinem Fall angewendet? Wie hoch ist der zu erwartende Steuersatz?

Ich habe mich natürlich schon durch sämtliche Foren gelesen und bis jetzt keine eindeutige Aussage gefunden nach welcher ich guten Gewissens handeln kann. Sollte ich jetzt bei dieser Recherche etwas übersehen haben bitte ich um Entschuldigung, mir schwirrt mitlerweile der Kopf von den vielen, gegensätzlichen Angaben.

Für die Hilfe im vorraus vielen Dank!!

Steuern, Finanzamt, Gewerbe, Nebenverdienst
Einkommenssteuer bei Nebengewerbe?

Hallo alle!

Meine Partnerin möchte neben ihrem normalen Job noch einen Nebenjob, in welchem Sie einen Textservice als Autorin anbietet. Also dafür ein Gewerbe anmeldet bei FA.

Jetzt haben wir uns dazu schon belesen im Internet, einige Fragen sind aber noch offen, ich versuche diese mal simpel zu formulieren:

  1. Es muß keine Einkommenssteuer gezahlt werden, wenn die Einnahmen pro Monat 410 Euro nicht übersteigen?
  2. Liegt der Gewinn über 410 Euro, wird dieser mit ihren Einnahmen aus dem Haupterwerb versteuert - ergo muß Sie Einkommenssteuer zahlen?
  3. Wäre das jetzt eine "Scheinselbstständigkeit", wenn lediglich bis zu diesen 410 Euro Gewinn erwirtschaftet wird?
  4. Wäre meine Partnerin weiterhin ganz normal über ihren AG versichert, ohne daß noch irgendwelche Änderungen auf Sie zukommen -> bzw. bleibt es rein bei den 410 Euro im Monat, oder will das Finanzamt noch dies und jenes?
  5. Sie verdient aktuell im Monat rund 1300 Euro Brutto, also 15600 Euro Brutto im Jahr. Wie verhält sich das jetzt mit dem Freibetrag von 24.500 Euro, bzw. was bedeutet dieser genau? Nach diesem wären pro Jahr 8900 Euro möglich, bevor Gewerbesteuer gezahlt werden muß. Kann Sie also pro Monat rund 710 Euro verdienen (8900 / 12), auf diese muß dann allerdings Einkommenssteuer gezahlt werden, weil der Gewinn aus dem Nebengewerbe mit ihrem Haupterwerb addiert wird?
  6. Laut dem Rechner https://www.abgabenrechner.de/ekst/ekst.jsp gibt es eine Freigrenze für die Einkommenssteuer die bei 8004 Euro im Jahr liegt. Diese betrifft allerdings nur ALLE Einnahmen, oder? Also würde hier noch ihr normaler Job von 15600 Euro pro Jahr addiert werden?

Was würdet ihr sagen, was der einfachste und stressfreie Weg wäre, um jetzt nicht diese und jene Steuer bezahlen zu müssen? Einfach bis 410 Euro im Monat verdienen und damit zufrieden sein...oder schauen daß es mehr wird, dann hält aber der Staat wieder die Hand auf?

Danke, danke :) vg

Steuern, Nebenjob, Einkommenssteuer, Nebengewerbe
Zweitwohnsitzsteuer Jülich, Student, Widersprüchlige Aussagen

Hallo,

da ich jetzt in Jülich studiere, habe ich dort eine Wohnung gemietet und diese beim Einwohnermeldeamt als Zweitwohnsitz gemeldet. Meinen "Erstwohnsitz" habe ich noch bei meinen Eltern. Nun fordert das Steueramt eine jährliche Zweitwohnsitzsteuer von ca. 570 Euro im Jahr. Meines Erachtens ist dies nicht korrekt, was mir dort gesagt wurde. Ich habe dazu auch einige Links gefunden:

https://www.google.de/search?q=zweitwohnsitzsteuer+studenten&rlz=1C1GTPM_deDE525DE525&aq=f&oq=zweitwohnsitzsteuer+studenten&aqs=chrome.0.57j60j0l3j62.4079&sourceid=chrome&client=ubuntu&channel=cs&ie=UTF-8

Suchergebnis 2

Insbesondere dieser Absatz (aus einem anderen Artikel) trifft exakt so auf mich zu:

"Haben Sie als Student Ihren Erstwohnsitz bei den Eltern und einen Nebenwohnsitz in der Stadt, in der Sie als ordentlicher Student immatrikuliert sind, entfällt die Zweitwohnungssteuer. Die Rechtsprechung begründet dies damit, dass ein Zimmer im Elternhaus keinesfalls einen Erstwohnsitz darstellt. Dies wäre dann lediglich ein Hauptwohnsitz, somit macht die Zweitwohnungssteuer keinen Sinn, da der Student überwiegend in der Zweitwohnung lebt."

Beim Steueramt haben mir alle erzählt, dass es nur so rum gilt, dass ich mein Elternhaus als Zweitwohnsitz anmelden müsste. Dies steht aber ja im genauen Gegensatz dazu, was der Absatz oben besagt.

steht, dass ich zahlen müsste. Allerdings ist dies auch schon knapp 5 Jahre alt.

Die Seriösität der Seiten kann ich nicht einschätzen und es herrscht gerade das Allgemine Problem des gefährlichen Halbwissens aus dem Internet.

Kennt sich jemand mit der Sache gut aus und kann mir sagen, ob ich zahlen muss oder nicht? Wenn nicht: Wie kann ich gegen die Forderung vorgehen?

Als ich heute beim Amt war, hatte keiner wirklich Ahnung von dem Thema. Die haben nur in ihren Ordnern nachgeguckt und mich dann abgespeist.

Vielen Dank im voraus.

PS: Habe gerade auch noch einen Artikel des Focus gefunden, dass ich zahlen muss. Allerdings sind diese Artikel älter, als die ersten beiden Links. (Google Link oben, Suchergebnis ganz unten)

Steuern, Studium, Student, Zweitwohnsitz, Zweitwohnsitzsteuer
Bereiter- darf man das ohne Ausbildung?!

Hallo Seit einigen Jahren habe ich es mir privat zur Aufgabe gemacht meine (eigenen!) Pferde selbst einzureiten oder sogenannte "Problempferde" zu kaufen um mit ihnen zu arbeiten. Manche dieser Pferde behalte ich für andere versuche ich einen guten Besitzer zu finden nachdem sie wieder "normal" reitbar sind. Ich habe das bis jetzt immer nur mit Pferden gemacht die entweder mir oder einem anderen Mitglied meiner Familie gehörten und dementsprechend nie Geld dafür verlangt.

Nun kam letzlich aber eine Bekannte aus dem örtlichen Reitverein auf mich zu als ich mit einem meiner Jungpferde auf dem Platz war. Wir haben uns erst ganz nett unterhalten, und dann fing sie an mir von ihrer Stute zu erzählen, die wohl 5 Jahre alt wäre und noch nicht eingeritten. Angeblich fände sie keinen Bereiter, mit dem sie ( also die Besitzerin) klar käme und sie fände das immer so toll wie ich mit meinen Pferden umgehe ( sie hat ziemlich geschleimt und eigentlich konnte ich sie noch nie leiden) Auch sagte sie dass sie mich "selbstverständlich dafür bezahlen würde" .

Ich habe abgelehnt mit der Begründung dass ich momentan für sowas keine Zeit hätte. Aber jetzt fang ich doch an mir Gedanken zu machen ob sowas überhaupt gehen würde. ich habe ja keine richtige Ausbildung gemacht, und bin auch nirgendswo als Bereiter eingetragen. Demnach wollte mich diese Frau doch eigentlich zum Schwarzarbeiten animieren oder? und darf man sowas überhaupt ohne Ausbildung machen, selbst wenn es versteuert wäre?

Wie gesagt habe es nicht vor, ich bin mit meinen eigenen Hottes ausgelastet genug, aber mich würde mal die rechtliche Grundlage interessieren.

Steuern, Pferd, Ausbildung, Reiten, Schwarzarbeit, Bereit
Steuerklärung Student

Hallo,

ich habe folgendes Problem, ich bin grad dabei meine Einkommenssteuerklärung für das Jahr 2012 zu machen. Ich studiere, gehe nebenbei arbeiten und erhalte Bafög. Ich nutze WISO Internet-Sparbuch um die Steuererklärung zu machen. Bei der Eingabe der Daten für den Lohnsteuerzeitraum meldet der Assitent mir, dass die Lohnsteuer für den Zeitraum zu hoch sei, und einen bestimmten Betrag nicht übersteigen sollte. Dies hängt wohl mit der Wahl der Berufsgruppe zusammen. ich bin Werkstudent. Was sol ich in dem Feld für die Berufsgruppe angeben? Dort sind folgende Möglichkeiten vorgegeben:

  • Angestellter,Arbeiten (rentenversicherungspflichtig)
  • Beamter, Richter, Soldat Geistlicher, DO-Angestellter
  • Rentenversicherungsfreie Beschäftigung
  • Minijob (sofern nicht pauschal versteuert)
  • Betriebsrentner
  • Vorruheständler (mit Vorruhestandsvereinbahrung)
  • Pensionär (Beamter, Richter, Soldat, Geistlicher im Ruhestand)
  • Pensionär (mit aktiver sozialversicherungspflichtiger Tätigkeit)
  • GmbH Gesellschafter-Geschäftsführer
  • Vorstandsmitgleid einer Aktiengesellschaft
  • Ehegattenarbeitsverhältnis

Nun, ich bin selbst krankenversichert als Student, habe für den Zeitraum Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und meinen Anteil zur Rentenversicherung gezahlt. Ich bin ledig, kinderlos und nicht Selbstständig.

In dem Zeitraum habe ich wie gesagt auch Bafög bekommen, wie gebe ich das an ? Ich hatte auch einige Anschaffungen, Laptop, Bücher etc. , alles für mein Studium. Wie wird der Semesterbeitrag angegeben/angerechnet? Inwiefern wirkt sich das alles bei der Berechnung aus?

Ich hoffe mir kann jemand Antwort auf die doch etwas komplexere Fragestellung geben, Danke im Voraus

Grüße

Steuern, Steuererklärung, BAföG, Einkommenssteuer, Einkommensteuererklärung, Student

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