Hallo,

meine Freundin erwartet ein Kind. Geburt ist ca. Ende August. Wir werden im April zusammenziehen um Kosten zu sparen. Sie ist noch Studentin und ich seit dem 1. Februar Angestellter (Steuerklasse I). Sie bezieht derzeit Unterhalt von ihrem Vater und von ihrer Mutter bekommt sie das Kindergeld ausgezahlt.

Nun habe ich gelesen, dass ich ab 6 Wochen vor der Geburt bis ggf. zum 3. Jahr unterhaltspflichtig bin für sie. Das würde bedeuten, dass ihre Eltern kein Unterhalt mehr zahlen müssen (und mit hoher Wahrscheinlichkeit der Vater auch nicht weiter zahlen wird). Ihr Einkommen würde im schlechtesten Fall dann nur Kindergeld für das Kind + Elterngeld betragen. (184€+300€)

Berechnet habe ich den Unterhalt, nach Düsseldorfer Tabelle 2013, auf

http://www.n-heydorn.de/unterhaltsrechner.html

Ich müsste für das Kind (349€ - 92€ für halbes Kindergeld = 257€) und für meine Freundin (ca. 560€) aufbringen.

Ich habe in verschiedenen Fällen gelesen, dass für den Unterhalt der Freundin nach BGB §1615l -> EStg §33a max. 8004€ durch die Anlage Unterhalt steuerlich angerechnet werden können. Ist das so richtig?

Was ich nicht genau herauslesen konnte wie sich das mit dem Kindergeld verhält. Wenn sie Eltern- und Kindergeld bezieht. Was kann ich für das Kind noch steuerlich was absetzen?

Sind die Unterhaltszahlungen nachweislich nötig, um sie von der Steuer abzusetzen? Im Endeffekt leben wir hauptsächlich so oder so von dem Geld was ich verdiene und natürlich auch gerne für meine kleine Familie dann ausgebe.

Über detailierte Antworten wäre ich sehr dankbar.

Viele Grüße