nachträgliches Fenster zum Nachbarn einbauen?

Hallo

Ich renoviere gerade ein Haus in Baden-Württemberg. Dazu will ich auch im Bad ein Fenster einbauen, damit Tageslicht hereinkommen kann und zum Belüften (bis jetzt ist da noch gar kein Fenster drin).

Die betreffende Wand steht aber genau auf der Grenze zum Garten der Nachbarn. Direkt dahinter ist ein aufblasbarer Pool. Wir haben mal mit ihnen gesprochen, aber sie wollen nicht. Sie meinen, man könne ihnen eh schon von allen anderen Seiten in ihren Garten gucken - dabei haben wir von vornerein gesagt, daß wir Milchglas einbauen wollen, und zur Not auch ein Fenster, daß man nur kippen kann, nicht öffnen aber sie wollen trotzdem nicht.

Wir haben uns dann ein wenig informiert, und sind zum örtlichen Bauamt. Dort hieß es, daß wir ein Brandschutzfenster einbauen dürfen, solange man es nicht öffnen kann. Ebenso einen Brandschutz-geeigneten Lüfter. Der Nachbar könne nix dagegen machen, er muß nicht zustimmen. Wichtig ist nur, daß der Brandschutz eingehalten wird. Selbst wenn der Nachbar klagen würde hätte er keine Chancen etwas dagegen zu unternehmen.

Aber wie ist es beim einbauen? Die Firma (oder eventuell ich selbst) die es einbaut muß ja mit Sicherheit auch mal auf die Außenseite, also in Nachbars Garten. Kann der Nachbar es denen verbieten, sein Grundstück zu betreten um das Fenster einzubauen? (alternativ würden wir sogar Glasbausteine akzeptieren, wenn Brandschutz und Wärmedämmung passen)

Und wie sage ich es den Nachbarn am besten, daß wir das Fenster trotzdem, gegen ihren Willen einbauen?

Badezimmer, Fenster, Brandschutz, Renovierung, Baden-Württemberg, Baurecht, Nachbarschaftsrecht
Normen für Fliesen-Verlegung?

Hallo, gibt es Normen für das Verlegen von Fliesen?

Ich habe im Bad Mosaik verlegen lassen, und ich muss sagen, es sieht ziemlich uneben aus. Einige Fliesen sind auch gesprungen, angeblich werden die jetzt noch ausgetauscht (eine weitere Frage hierzu gleich noch: Ist es unbedenklich, einzelne Mosaik-Fliesen nachträglich auszutauschen? Rausschneiden und durch neue ersetzen wollen die wohl.... Gibt das Nachteile für die Dichtheit der Fuge oder birgt es andere Nachteile, die ich bedenken sollte?).

Auch die (großformatigen) Bodenfliesen sind an einigen Stellen arg krumm verlegt (Überzahnung sozusagen, Stirnseiten der Fliesen sind oft nicht eben: Eine Fliese steht an einer Seite hoch usw...).

Ich bin jetzt kein Mensch, den das persönlich so unheimlich stört. Wenn ich es selbst verlegt hätte, wäre es gar kein Thema. Aber ich bezahle der Firma ein Heiden-Geld für die ganze Sanierung, und überall sind solche "Mängel".

Wenn ich es anspreche, wird mir immer irgendein absurder Vorschlag gemacht und ansonsten erstmal alles rigoros von sich gewiesen.

Ich bin noch sehr jung, habe keine Leute in meinem Umfeld, die sich mit sowas auch nur annähernd auskennen, und daher würde ich mich unheimlich freuen, wenn mir hier jemand Rat geben könnte (und möglichst nicht einen à la "Geh zum Anwalt und gib dort ein Vermögen aus", wenn es vielleicht nicht angemessen ist).

Viele Grüße von Katha

Bad, Fliesen, Renovierung, Baumängel, Fliesenleger, Sanitär
Vermieter stellt nach Auszug unklare Rechnung - legitim?

Hallo,

folgender Fall liegt bei uns vor. Ich habe mit meinem Freund eine Mietwohnung bewohnt, die auf seinen Namen lief. Vor zwei Wochen sind wir ausgezogen, wir wurden im Vorfeld vom Vermieter dazu aufgefordert, die Wohnung besenrein zu hinterlassen. Als wir ausgezogen sind, haben wir die Wohnung nicht besenrein verlassen, wir haben auch ein paar Sachen stehen gelassen und müssen zugeben, dass die Wohnung nicht besonders toll aussah, was aber nur den Boden betraf.

Jetzt haben die Eltern meines Freundes (nicht er selbst!) einen Brief vom Vermieter erhalten, dass er 2500 Euro für die Renovierung der Wohnung zahlen soll, dazu zählte Entsorgung von stehengelassenem, eine neue Tapete und eine neue Toilette (warum auch immer, die war noch vollkommen in Ordnung)

Das Streichen soll 988 Euro gekostet haben (2 Zimmer-Wohnung, eine Wand ohne Tapete- Dachschräge), Farbmittel 166 Euro, 2 Monteure 9 Stunden 702 Euro, neue WC- Garnitur 82 Euro. Dazu kommt dann noch die Mehrwertsteuer. Die Wohnung war, wenn überhaupt das letzte Mal vor vier bis fünf Jahren renoviert worden. Wir wohnten dort 2,5 Jahre.

Diese Auflistung der Kosten war allerdings keine Rechung von der durchführenden Fima, sondern nur eine Liste vom Vermieter. Die Eltern meines Freundes sollen sich innerhalb nicht mal einer Woche zu den Kosten äußern (der Brief müsste dazu nach Luxemburg, da braucht auch die Post manchmal eine Woche)

Mein Freund selbst hat gar keinen Brief erhalten, obwohl er der Mieter der Wohnung war. Jetzt meine Fragen dazu.

Wenn der Vermieter die Wohnung besenrein haben will, darf er uns dann überhaupt einen neuen Anstrich in Rechnung stellen? Und auch eine neue Toilette, wenn daran kein Mangel war?

Müssen wir auf diesen Brief überhaupt reagieren, da es keine richtige Rechnung ist und nicht an meinen Freund selbst ging?

Von Kaution stand in dem Schreiben nicht, diese betrug 750 Euro und der Vermieter hat sie einbehalten, muss er diese nicht auch verrechnen?

Der Vermieter hat eine eigene (luxemburger) Firma, über die er das alles vermutlich hat machen lassen, ist das dann überhaupt möglich? Er könnte da ja einfach alle Kosten höher als normal machen, um noch was an uns zu verdienen.

Muss ich eine einfache Auflisrung der Kosten überhaupt hinnehmen oder muss er mir eine richtige Rechnung der Firma vorlegen? Durfte er überhaupt seine eigene Firma beauftragen?

Hätte er nicht zuerst uns die Möglichkeit geben müssen, selbst eine Firma zu beauftragen?

Passen diese Kosten überhaupt oder ist das zu teuer?

Wie sollten wir uns jetzt am besten verhalten?

Vielen Dank im Voraus für eure Antworten! Wir sind echt ratlos.^^

Wohnung, Rechnung, Mietrecht, Renovierung
Teilungserklärung / Umbaumaßnahmen

Hallo zusammen,

ich bräuchte mal eine Auskunft zu einem bestimmten 'Problem' welches in absehbarer Zukunft zu lösen ist. Wir haben vor kurzem eine ETW gekauft. Sie befindet sich in einem Reihenhaus mit 4 Eingängen. Jeder Eingang hat 3. Wohneinheiten... zwei größere 2. Zi. Wohnungen (je eine im EG und 1.OG) und eine kleine 2. Zi. Whng. im Dachgeschoss. Durch eine Teilungserklärung Wurden die 2.Wohnungen im 1.OG und im DG zu einer Wohneinheit gebündelt. Wir haben eben diese Wohneinheit kekauft. Das 'Problem' was sich nun offenbart ist, die beiden Wohnungen werden über ein gemeinsames Treppenhaus erschlossen. Wir würden dies gerne ändern bzw. Maßnahmen vornehmen welche das ganze attraktiver für uns gestallten. Und zwar würden wir gerne im Treppenhaus eine Art Trennwand hochziehen. Die Treppe ist zweiläufig und geht vom Hauseingang her gleich nach rechts weg, dann kommt ein Podest, Sie dreht um 180° und man kommt auf das zweite Podest. Dort steht man praktisch direkt vor dem Eingang zur Wohnung im 1.OG. Geht mah nach links weiter die Treppe hinauf komt man zur Wohnung im DG. Wir wollen links neben dem Eingang zur Wohnung im 1.OG eine Trennwand hochziehen, und über einen Durchbruch aus der Küche (aus Whng. 1.OG) wieder in das Treppenhaus kommen welches ins DG führt. Damit hätten wir sozusagen einen Teil des Treppenhauses der Wohnung zugeführt und aus zwei einzelnen Wohnungen, mehr oder weniger eine Art Maisonette gemacht. Mit dem Miteigentümer haben wir gesprochen und er hätte generell kein Problem damit. Meine Frage ist nun was wir alles tun müssten um das was wir uns vorstellen auch umzusetzen?! Oder ist dieses Vorhaben aus irgendwelchen Gründen (Brandschutz etc.) vlt. gar nicht möglich (oder zumindest nicht so)? Ich denke wir müssen in jedem Fall eine neue Teilungserklärung machen, dann ev. beim Baurechtsamt eine Genehmigung einholen vlt. auch einen Statiker wegen dem Durchbruch konsultieren...?! Habe ich etwas vergessen? Hat jemand von euch schon ähnliches gemacht? Mit welchen Kosten müssen wir schätzungsweise rechnen, Baukostgen mal nicht eingerechnet?!

Vielen Dank schonmal, ich hoffe auf zahl- und hilfreiche Antworten...

Gruß

Brandschutz, Renovierung, Baurecht, Teilungserklärung, Umbau
Tapezieren, obwohl die Wohnung bei Einzug nicht tapeziert war?

Moin liebe Community,

ich versuche mein Anliegen kurz und präzise zu formulieren.

Ich wohne seit knapp über einem Jahr in meiner ersten Wohnung. Möchten aber aufgrund des Viertels demnächst ausziehen.

Die Wohnung war zu Mietbeginn weiss gestirchen, bis auf eine Wand (braun) und es waren keine Tapeten vorhanden. Wir selber haben zwei Wänder "bunt" gestrichen. Wurde aber nichts in einem Protokoll o.ä. aufgenommen.

Das ich alles streichen muss ist mir klar aber muss ich die Wohnung auf komplett Tapezieren ?

Hier die Klausel aus meinem Vertrag:

"Der Mieter ist während der Mietzeit verpflichtet die laufende Schönheitstemperaturen innerhalb der Wohnung auszuführen, soweit diese durch den vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache seit Mietbeginn erforderlich werden. Zu den Schöngheitsreperaturen gehören: Das Taperzieren, Anstreichen von Wänden und der Decken, das Pflegen und Reihnigen der Fußböden, das Streichen der Innentüren, der Fenster und der Außentüren von innen, sowie das Streichen der Heizkörper und der Versorgungsleitungen innerhalb der Wohnung. Die Arbeiten sind handwerksgerecht auszuführen. Demgemäß sind die Mieträume zum Ende des Mietverhältnisses in dem Zustand zurückzugeben, der bestehen würde, wenn der Mieter die erforderlichen Schönheitsreparaturen durchgeführt hätte."

Also hier nochmal die Fragen: 1.) Muss ich taperzieren ? 2.) Heizkörper streichen auch wenn sie noch gut aussehen ? 3.) Türen auch wenn sie ebenfalls gut aussehen ?

Vielen Dank für die Antworten schonmal.

Grüße R.

Mietrecht, Renovierung, Mietvertrag, Auszug
Mietrecht: Schäden an bröseligem Putz nach Auszug? Mietersache?

Hallo,

wir (meine Freundin und ich) sind zum 30.11.13 aus unserer alten Wohnung ausgezogen. Bei der Übergabe mit Vermieterin und Nachmieterin, hat die Vermieterin noch die Entfernung einer größeren Korkpinnwand gefordert, da die Nachmieterin diese nicht übernehmen wollte. So weit, so gut.

Die Korkpinnwand bestehend aus einzelnen Korkplatten hatte meine Freundin bei Einzug von der Vormieterin übernommen (nicht Teil des Mietvertrages od. Kaufvertrag, nur mündliche Absprache).

Die Korkplatten waren, wie Kacheln, mit sehr festem Kleber befestigt. Anhand der Rillen im Klebeprofil wurde dieser wohl mit einem Spachteldings aufgetragen. Auf eine nicht tapezierte Wand, mit Farbe und altem Putz.

Nun zum Problem: Nur mit einem Spachtel war der Kleber nicht zu lösen, also haben wir Spachtel und Hammer (300g, also normal) genommen. Leider war der Kleber so fest mit der Farbschicht darunter verbunden, dass entweder der Kleber mit Korkresten an der Wand geblieben ist oder der Klaber samt Farbe und Putz von der Wand gebrochen ist. Der Putz unter der Farbe ist sehr alt und haftet schon zum Teil überhaupt nicht mehr an der Betonwand (alt=sehr grobkörnig/kieselig).

Wir haben also nur die Korkplatten entfernt, da wir beim entfernen des restlichen Klebers wohl nur noch mehr Farbe inkl. Putz von der Wand holen da dieser zum Großteil nur noch von der Farbe ( mehreren Farbschichten) an der Wand gehalten wird.

Da die Nachmieterin zum 1.12. dort eingezogen ist muss natürlich schnell eine Lösung gefunden werden und ich kann mir schon denken was die Vermieterin dazu sagt: Mietersache - neu verputzen.

Sind wir dazu verpflichtet? Grund des Schadens ist ja der mangelhafte bzw. altersschwache Putz und die bombenfeste Befestigung der Korkplatten durch die Vormieterin.

Die bereits entstandenen Löcher sind zu groß zum überspachteln, zumal man auch nicht auf losen Putz spachteln kann. Zudem sind nun unterschiedliche Farbschichten freigelegt, einfach drüberstreichen geht def. nicht. Die Wand hat ca. 11-13 qm, wovon etwa 1/3 mit Korkplatten beklebt war.

Tausend Dank für die Antworten!!

Mietrecht, Vermieter, Renovierung, Auszug, Putz, Schönheitsreparatur

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