Wir stehen kurz vor dem Auszug aus einem Doppelhaus ( in welchem der Vermieter mit wohnt ). Er hat keine weiteren Objekte zur Vermietung ( soll unter Kleinstvermietung fallen).
Haben einen Hamburger Mietvertrag. § 17 Regelmäßige Renovierung ist gestrichen. Aber weiter hinten im § 30 steht, dass die komplette Wohnung bei Auszug ( weiß ) gestrichen werden muss. Wir haben teilweise mintgrün und Terrakotta, also nicht grell o.ä.
Und bei Unklarheiten kann der Vermieter einen Gutachter zu unseren Lasten bestellen und uns auch so alle Kosten aus einem Streitfall überhelfen.
Nun die Frage: Müssen wir überhaupt malern?
Der Mieterverein hat auch keine klare Aussage dazu ( wegen Kleinstvermietung ) und das WWW ist voll widersprüchlicher Aussagen.