Statt wie zugesichert Parkett, soll bei Einzug Laminat verlegt werden

Hallo zusammen,

In unserer zukünftigen Mietwohnung ist im Wohn-/Essbereich mit 45 Quadratmeter Massivholz Fertigparkett verlegt. Da der Vorbesitzer hier selbst gewohnt hat, ist an einer Wand eine Aussparung im Parkett für eine Einbauschrankwand. Außerdem ist das Parkett stellenweise durch die Sonne verfärbt. Daher haben wir bei der Vertragsunterzeichnung aufgenommen, dass der Vermieter das Parkett instandsetzt.

Laut Vermieter ist das Parkett leider nicht mehr lieferbar und eine Ausbesserung somit für ihn nicht zufriedenstellend möglich. Daher möchte er das gesamte Parkett entfernen und durch Laminat ersetzen. Er möchte uns Gelegenheit geben, die Optik mit zu gestalten. Daher will er den mittleren Laminatpreis - also etwa 10-15€ pro Quadratmeter - bezahlen. Wenn wir etwas anderes wünschen, sollen wir die Differenz übernehmen.

Müssen wir darauf eingehen? Oder können wir auf hochwertigen Ersatz bestehen?

Wir haben die Wohnung doch auch wegen des Parkettbodens für den Preis gemietet. Laminat ist zwar strapazierfähiger, aber kalt und glatt. Im Vergleich zu Parkett also weniger Wärmeisolierung (mehr Heizkosten) und keine Holz-Haptik. Wir würden uns ersatzweise ja auch mit Vinylboden zufrieden geben. Der ist auch fußwarm und imitiert durch Prägung die Holz-Haptik.

Wieviel müsste der Vermieter also für den Belag ausgeben?

Wieviel Mietminderung können wir verlangen, wenn er auf Laminat besteht?

Können wir im Worst-Case vom Mietvertrag zurücktreten, da er den Vertrag nicht erfüllt?

Bin gespannt auf eure Antworten.

Mietrecht, Laminat, Parkett, Mietvertrag, Vinylboden
Stockflecken / Schimmel auf Parkett Boden

Leider hat der Weihnachtsbauständer infolge einer Undichtigkeit in Kombination mit Fußbodenheizung einen runden schwarzen Stockfleck hinterlassen.

Was ist jetzt zu tun?

Die Frage wurde schon 100 Mal gestellt. Hier mal eine Antwort, die ich bisher noch nicht gefunden habe, und die bei mir zum Erfolg geführt hat.

Es handelt sich bei uns um einen gebürsteten Eiche-Landhausdielen Boden (geölt). Dh die Holzstruktur ist fühlbar. Der Boden kann also nicht lokal geschliffen werden, da er dann seine Struktur verliert.

Auf glatt geschliffenen und/oder lackierten Böden ist diese Methode nicht anwendbar, aber da hilft schleifen ohne weitere Probleme.

Zunächst den Schimmel mit Isopropanol desinfizieren.

Schleifen musste ich auch, mit 80er Schleifpapier in Faserrichtung. Dann den Schleifstaub absaugen. Danach mit einer Kupfer oder Messingbürste (keine Stahlbürste, der Eisenabrieb oxidiert und gibt Flecken) ausbürsten, auch in Faserrichtung. Absaugen, ganz wichtig. Die verschmutzten Fasern werden sonst im nächsten Gang wieder in den Boden eingebracht.

Dann Schimmelentferner auf Sauerstoffbasis (nicht auf Chlorbasis) mit einer Haushaltsbürste einmassieren. Dieses Product ist für Holz geeignet.

Den Vorgang 3 bis 4 mal wiederholen. Ganz wichtig: Vor jedem Schleif- und Bürstvorgang muss der Boden wieder trocken sein. Wird feuchter Boden gebürstet lösen sich zu viele Fasern und die Oberfläche wird unschön beschädigt.

Zum Schluss noch mit Parkett Intensivreiniger feucht abwichen, trocknen lassen und nachölen oder wachsen.

So habe ich tatsächlich 90% des Flecks entfernen können, ohne großflächig schleifen zu müssen und die Holzstruktur zu verlieren.

Schimmel, Schleifen, Parkett
Handwerker stellt höhere Rechnung als in Auftragsbestätigung vereinbart, ist das rechtens?

Ende 2013 haben wir mehrere Angebote von unterschiedlichen Bodenlegern eingeholt. Wir haben uns natürlich für das entschieden, was uns als am kostengünstigsten erschien. Der Clou daran war, dass zu dem Boden im Wohn- und Esszimmer auch eine komplette Treppe mit Parkett ausgekleidet werden sollte. Hamburger Fußleisten sollten zudem im ganzen Raum angebracht werden.

Zuerst gab es vom Bodenleger also das Angebot, nach Aufmaß des Bodenlegers, dann auch die Auftragsbestätigung.

Als dann die Frage aufkam, wie denn die abschlusskante der Treppe bzw. die Fußleiste bei der Treppe sein solle, sprach mein Freund mit dem Handwerker vorort darüber, dass die Hamburger Fußleiste dort doch auch am besten passen würde. Kein Ton jedoch über zusätzliche horrende Kosten.

Alles soweit so gut. Dann flatterte die Rechnung ins Haus. Es stimmte alles mit der Auftragsbestätigung überein, bis auf die letzten beiden Posten. Diese sind ohne Absprache hinzugefügt worden. Zum einen die Position „Parkett-Einpflege“ inkl. Material mit Netto 418,00 € und „Treppenseitenwange mit HH-Leiste 7,8cm abgestuft inkl. Material“ für Netto 535,00 €. Beides ohne vorherige Absprache bzw. jeglicher Unterschrift .

Folgendes ist nun in den Lieferungs- und Zahlungsbedingungen dieser Firma zu lesen: „Aufträge, sowie eventuelle Nebenabreden, werden erst mit unserer schriftlichen Bestätigung oder durch Ausführung unsererseits verbindlich“

Als die Rechnung kam, haben wir sofort dem Geschäftsführer dieser Firma eine Mail geschrieben und um Stellungnahme gebeten. Bis heute keine Antwort.

Wir haben dann nur den Betrag bezahlt, der in der Auftragsbestätigung auch von uns abgesegnet wurde.

Die erste Mahnung haben wir nicht erhalten. Die zweite kam dann einige Zeit später. Daraufhin habe ich ein Einschreiben gesendet, dass sie doch ihre Mahnungen einstellen sollen, da wir uns schließlich damals auf einen Festpreis geeinigt haben. Keine Reaktion, jetzt die 3. Mahnung mit Drohung den Rechtsweg einzuleiten.

Wie kann es sein, dass Arbeiten ausgeführt wurden, ohne uns vorher über die zusätzlichen Kosten zu informieren geschweige denn die schriftlich festzuhalten? Mit MwSt. kommen wir da immerhin auf insgesamt 1.126,24 € on top.

Ist das rechtens? Wenn ich nun einen Anwalt einschalte (weil ich mich im recht sehe und mich von dieser Firma absolut betrogen fühle) wie sehen die Chancen aus?

Vielen Dank für ein paar Ratschläge!

Betrug, Recht, Verbraucherschutz, Parkett, Handwerker
Mietsache: Ausbesserung / Austausch / Abschleifen Parkett

Hallo zusammen, ich plane eventuell bald auszuziehen. Die Sache hat nur einen Haken: das Parkett (Eiche, Stäbchenparkett, Lack mittlerweile gelblicher Stich, Parkett wurde vor 4 Jahren gelegt, ich bin die "Erstmieterin" - Parkett ist aber, wie mir ein Fachmann sagte kaum oder nicht richtig versiegelt worden und Qualität auch nicht so toll (aber so was fällt ja im Rechtsstreit immer schwer nachzuweisen!). Das Parkett muss nun leider an einigen Stellen ausgebessert werden, da tiefe Kratzer (die sofort entstehen, sobald man nur die kleinste Sache fallen lässt!) und auch leider durch die Hinterlassenschaft meiner lieben netten Katze an drei großen Stellen komplett erneuert, sprich ausgetauscht werden muss. Darüber hinaus befinden sich unter den bodentiefen Fenstern jeweils Feuchtigkeitsflecken (9 Fenster), auch hier muss der Parkett ausgetauscht werden. Der Fachmann empfiehlt dann auch die komplette Schleifung sowie Versiegelung des Parketts, um Farbunterschiede zu vermeiden (habe mir bereits von 2 Fachmännern den Rat eingeholt ....).

Leider habe ich schon einen Rechtsstreit (anderer Fall) mit meiner Vermieterin verloren, insofern brauche ich gar nicht versuchen mit ihr irgendein Abkommen zu schließen .... Ich werde wohl oder übel alles selber bezahlen müssen ....

Frage: Kann ich stellenweise den Parkett erneuern lassen oder bin ich verpflichtet ganz zu erneuern? Da das Parkett mittlerweile einen Gelbstich hat, sagte der Parkettfachmann, dass man bei einem teilweisen Austausch auf jeden Fall den Unterschied sehen wird und sich kein Vermieter darauf einlassen würde, wenn man hier Farbunterschiede sehen würde.

Bin für jeden Tipp / Rat dankbar.

Mietrecht, Parkett, Mietsache
Fehlende Parkett-/Dielenfugen sollen trotz Absprache nicht erneuert werden - was nun?

Hallo alle zusammen,

bei der Wohnungsübergabe haben wir mündlich mit dem Vermieter abgesprochen, dass er einen Parkettleger vor Ort bestellt, der eine Lösung für die Dielen im Flur findet. Das Problem ist folgendes: die Stäbchen bzw. Fugen zwischen den Dielen im Flur fehlen vollständig. Dadurch ergibt sich eine Lücke von etwa 3-5 cm mit einer Tiefe von ebenfalls 3-5 cm. Dadurch können wir nicht nur nicht barfuß/auf Socken laufen, wir können auch eher schlecht als recht saubermachen - der Staubsauger holt alles hoch, was sich da noch so zwischen den Dielen befindet, einschließlich den Untergrund, der sich unter der Dielung befindet. Soll heißen, die Dielen bekommen Risse und schwingen nach jeder Staubsaugeraktion noch mehr, ganz zu schweigen von den Stabsolken, die sich beim Laufen aus den Ritzen quälen. Nach einem halben Jahr war nun endlich der Parkettleger da. Er hat sich vollständig auf unsere Seite geschlagen und erklärt, dass man irgendwann das gesamte Parkett austauschen muss, weil kein Untergrund mehr da ist. Der Vermieter ist nun aber der Meinung, dass das alles vollkommen unnötig ist, weil die Fugen "nach einem Jahr ja sowieso wieder herausbrechen".

Lange Rede, kurze Frage: was können wir jetzt tun? Wir haben es ja nur mündlich abgesprochen, haben wir da überhaupt eine Chance? Und wenn doch, in welche Richtung können wir argumentieren?

Kurze Info: die Renovierung ist mehr als 10, ich glaube mindestens 12 Jahre her.

Viele Grüße & herzlichen Dank für jegliche Hilfe.

Mieter, Mietrecht, Schönheitsreparaturen, Vermieter, Parkett, Dielen, Instandsetzung, Wohnungsübergabe
Wieviel Mieteranteil bei einem Abzug "Neu für Alt" (Parkettabschliff)?

Hallo. Ich habe 2008 eine Neubau-Wohnung als Erstbezieher gemietet. In beiden Zimmern war Parkett verlegt, ganz neu selbstverständlich. Leider sind durch zwei Drehstühle trotz einer Unterlage auf einer Fläche von ca. 2 m² Schäden entstanden, die über die normale Abnutzung hinausgehen. Ferner sind bei dem Abbau eines Schranks zwei tiefere Rillen in einem der Zimmer entstanden. Die Hausverwaltung hatte daraufhin gefordert, dass ich die Schäden beseitigen solle und zwar durch Abschleifen/versiegeln der gesamten Fläche; das habe ich mangels Expertise nicht getan, ferner bestand die Hoffnung, dass die Haftpflichtversicherung bei der Gothaer einen Teil des Schadens übernimmt (tut sie leider nicht, weil sie meint, vermietete Sachen, die primär der Abnutzung unterliegen seien nicht abgedeckt!) Inzwischen hat die Hausverwaltung nach meinem Auszug eine Firma beauftragt und den Schaden selbst behoben (Kostenpunkt: 1600 €--also praktisch die gesamte Kaution). In einem Schreiben, dass ich vorher von ihnen bekam, heißt es "Die Arbeiten werden wir durch eine Fachfirma beseitigen lassen und Ihnen die Kosten in Rechnung stellen. Selbstverständlich werden wir den entsprechenden Abzug (Alt für Neu) berücksichtigen." Denn: Sie versetzen die Wohnung in einen komplett neuen Zustand, ich habe durch eine Recherche gelernt, dass sich das Ganze "Vorteilsausgleich" nennt, habe aber leider keine Angaben darüber gefunden, wie hoch den dieser Vorteilsausgleich angesetzt werden kann? Vielen Dank für Hinweise jedweder Art.

Mietrecht, Parkett, Schaden
Parkettschaden & Auszug steht an

Hallo!

Wir möchten jetzt bald aus unserer Wohnung ausziehen. Leider ist uns vor ca. 2 Wochen ein Missgeschick passiert und unbemerkt eine Flasche Babyöl ausgelaufen, siehe Foto. Der Fleck ist, wie ihr seht, recht nah an der Wand. Das Parkett belegt geschätzt 60 von 75m² der Wohnung. :(

Allerdings habe ich:

  1. Ein Foto mit einer Unebenheit, dass ich 3 Monate nach Einzug dem Vermieter geschickt habe (die war vorher vorhanden, hilft angesichts des Datums aber eher wenig)
  2. Die Bestätigung des Vermieters, dass die Wohnung bei Einzug nicht renoviert war (ebenfalls wohl weniger hilfreich)
  3. Eine Anmerkung für ein anderes Zimmer im Übernahmeprotokoll: "Parkett teilweise mit Gebrauchsspuren"

Zudem ist das Parkett im Flur schon recht stumpf, wobei ich da nichts schriftliches habe, dass das bei Einzug schon so war (war aber). Wir haben die Wohnung vor 5 Jahren direkt vom Vermieter bekommen, übergeben müssen wir sie an die inzwischen dazugekommene Verwaltung. Diese hat aber laut eigener Aussage kein Protokoll vorliegen, ich würde ihr aber zuschicken, falls ihr da nicht von abratet. Bei der Vorabnahme haben sie zum Parkett nichts gesagt, wir haben sie aber auch nicht darauf hingewiesen.

Wie schätzt ihr das ein? Wie würdet ihr vorgehen? Ich bin ja bereit, etwas dafür zu bezahlen, aber es sollte im Rahmen bleiben. Komme ich damit durch?

Oder, jetzt eher an die Handwerker, kann ich das ganze Parkett ölen, um zu einem gleichmäßigen Ergebnis zu kommen? ;-)

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Mietrecht, Vermieter, Parkett, Auszug
Kratzer im Parkett durch Hund.. Wie läuft das beim Auszug?

Hallo zusammen!

Mein Freund und ich haben eine grauenhafte Vermieterin.. Wir wohnen erst seit Dezember 2011 in der Wohnung, die Hundehaltung wurde uns erlaubt. Da sie uns beobachtet, bei jedem bisschen anruft und uns Dinge unterstellt die absolut nicht wahr sind, wollen wir nun ausziehen! Zumal wir in wenigen Wochen Nachwuchs erwarten.. Wir haben in 3 Räumen Parkett. Unser Hund ist ein Labrador-Golden retriever Mix. Nun sind im Parkett ein paar Kratzer welche durch die Krallen entstanden sind. Im Internet finde ich VIELE verschiedene Informationen zu diesem Thema. Die meisten verweisen auf diesen Text: ...Denn die tatsächlich vorhandenen Kratzer, die vom Hund des Mieters stammen, waren nur die Folge vertragsmäßiger Nutzung der Wohnung. Da der Vermieter die Hundehaltung geduldet habe, gehöre auch die davon herrührende Abnutzung des Parkettbodens zum üblichen Mietgebrauch, meinte das Gericht. (AG Berlin-Köpenick, AZ 8 C 126/98) oder: Hat der Vermieter z.B. die Haltung eines Hundes in einer Wohnung mit Teppich- oder Holzböden gestattet, so ist ein Teppichboden mit deutlichen Spuren der Verschmutzung oder ein durch Hundepfoten zerkratzter Holzboden noch vertragsgemäß und vom Mieter nicht zu erneuern.

In vielen Foren wird aber auch das Gegenteil behauptet. Kann mir jemand helfen und sagen, ob wir diese Kratzer beseitigen lassen müssen?? denn es wird auf jeden Fall noch krachen, wenn wir kündigen.. Als würde es so nicht schon reichen :-/

Schon mal vielen Dank und liebe Grüße!!

Hund, Mietrecht, Parkett

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