1. Wir haben unsere Nebenkostenabrechnung für 2014 im Mai 2016 bekommen. Die Nebenkostenabrechnung für 2015 haben wir nur 2 Monate später im Juli 2016 bekommen. Darf der Vermieter sich mit der Abrechnung von 2014 so lange Zeit lassen?

  2. Müssen wir die Kaminkehrerkosten zahlen? in unserem Vertrag steht dazu: der Mieter muss das Kehren des Kamins zahlen. Wenn aber nicht gekehrt wurde? Wir haben zwar einen Kamin, der wurde aber kurz nach unserem Einzug 2013 verschlossen , weil es dort reingeregnet hat und der Kamin gar nicht genutzt wurde. An dieser Stelle , wo der Kamin war, steht bei uns eine Gastherme. Wir haben also keinen Ofen. Einige andere Mieter nutzen ihren Kamin. Aber darf der Vermieter die Kosten dann wirklich auf alle Mieter umlegen, wenn bei uns kein Schornsteinfeger war und niemand gekehrt hat....?

Ich wundere mich gerade über die Abrechnung: 2014 wurden nur die Kosten für die Begutachtung der Gastherme aufgeführt und 2015 steht da ploetzlich was von Kaminkehrer, aber die Kosten für die Gastherme sind verschwunden...