Vermieter möchte nachträglich die Pauschale für Gartenpflege nach der Abrechnungsperiode von 10€ auf 15€ erhöhen. Er macht die Gartenpflege selbst, also es ist keine Firma oder Hausmeister beauftragt. Muss er eine Erhöhung nicht vorher anmelden, so dass diese erst für die nächste Abrechnungsperiode gilt?

Ist eine Erhöhung um 50% erlaubt?

Vielen Dank für die Antworten.