Ich wohne in der Kellerwohnung eines Mehrfamilienhauses, die mit einer Hebeanlage gegen Rückstau aus dem Kanalnetz geschützt ist. Ohne diese Rückstausicherung würde bei Starkregen Abwasser aus dem Kanalnetz durch die Anschlüsse in meinem Badezimmer austreten und meine Wohnung fluten.

Dürfen die jährlichen Wartungskosten auf alle Mietparteien des Mehrfamilienhauses in der Nebenkostenabrechnung umgelegt werden oder muss der Vermieter diese Kosten alleine meiner Kellerwohnung zuschreiben, weil die anderen Wohnungen bei Starkregen ja nicht geflutet werden würden?

Ich danke für fundierte Hinweise.