Wir haben vor 3 Jahren eine Wohnung angemietet. Bei Abschluss des Mietvertrag (Meine Mutter war damals mit anwesend) war weder eine Hausverwaltung noch ein Hausmeister in der Anlage tätig. Der Vermieter machte die Hausmeistertätigkeit selbst. Nun ist dieser dement und hat eine Hausverwaltung beauftragt. Im Mietvertrag steht, dass eine Betriebskostenvereinbarung Bestandteil des Mietvertrages ist. Wir haben aber damals keine erhalten. Nun sollen wir ohne Vorwarnung die Hausmeisterkosten tragen, pro Mietpartei (5 Wohnungen) sind das im Jahr € 600. Kann man da was machen? Der Vermieter ist dement und kann sich an nichts mehr erinnern
Kann eine Hausverwaltung einfach einen Hausmeister einstellen und die Kosten umlegen?
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