Mein Vermieter hat im September 2015 Heizöl für 60 ct pro Liter gekauft. Dieses Jahr wird keins gekauft, da noch genug da ist, was ja verständlich ist.

Nun meine Frage:

Kann der Vermieter nun für die Abrechnung 2016 den Preis pro Liter von 60 ct. aus 2015 bei der Berechnung nehmen, oder muss er den aktuellen Ölpreis zur Berechnung nehmen. Wenn zb. 2017 auch kein Öl gekauft wird, was ja sein könnte, kann er dann alle folgenden Nebenkostenabrechnungen bis er wieder Öl kauft mit den 60 ct berechnen?