meine oma ist vor einem jahr verstorben und wir wissen nicht ob wir das erbe annehmen sollten.

es geht um ein paar 100 euro. zuletzt war sie in einer pflegeeinrichtung.

wir wissen nicht ob sie schulden hatte daher meine frage:

werden ausser der erbsumme auch schulden auf dem schreiben vom amtsgericht genannt oder erfährt man das dann erst wenn man das erbe angenommen hat?

vielen dank im vorraus.