Erbschleicherei unter Geschwistern?
Mein Bruder (60)hat unsere Mutter (83) in Vermögensangelegenheit in den letzten 20 Jahren derart beeinflusst, dass ich (56) jetzt erst feststelle, dass einiges an Vermögen zu seinem Vorteil und meinem Nachteil verschoben wurde.
Es fanden Immobilien Verkäufe unter der Leitung meines Bruders statt, die den eigentlichen Nachlass beim Tode unserer Mutter auf ein Minimum reduziert haben.
Zu guter Letzt erfahre ich in diesen Tagen, dass das dann verbliebene Erbe unter den Enkelkindern aufgeteilt werden soll.
Faktisch hat mein Bruder manipulativ geschafft, dass ich faktisch enterbt bin.
Da meine Mutter sich dem nicht entgegen setzen kann, weiß Sie zwar um die Ungerechtigkeit, kann sich dem aber nicht entgegen setzen. Mittlerweile hat Sie aus Altersgründen den Überblick verloren und möchte sich am liebsten nicht mehr damit auseinandersetzen. Sie wirkt in den letzten Jahren mit den Vermögensverschiebungen überfordert und kann ihre Entscheidungen nicht mehr nachvollziehen.
Gibt es also einen justiziablen Ansatz hier gerichtlich gegen vorzugehen.
Weitere Fragen beantwortete ich gerne, sollten sie zur Entscheidungsfindung erforderlich sein, vielen Dank.
7 Antworten
denke du kannst spätestens beim Erbfall dagegen klagen
evtl. solltest dich mal von einem Anwalt beraten lassen, ob da jetzt schon zu Lebzeiten irgendwas machbar ist, weil ja das Erbe unberechtigt schon gemindert wurde.
evtl. ist deine Mutter in dem Fall dann unzurechnungsfähig erklärbar und dein Bruder daher nicht berechtigt diese Verkäufe rechtlich bindend durchzuführen.
dann muss er den Verkauf irgendwie rückgängig machen oder zumindest das Geld an deine Mutter geben und ins Erbe einfließen lassen.
Dazu bedarf es eines Gerichtsbeschlusses und der hilft auch nicht für die Geschäfte der Vergangenheit, denn bei jedem Immobilienverkauf macht sich der Notar ein Bild von Käufer und Verkäufer und bestätigt damit auch, daß er die Person als geschäftsfähig anerkennt. Gleiches gilt für ein Testament.
Traurig, wenn Du das Deiner Mutter antun willst, nur weil sie bereits 83 Jahre alt ist. Dann müßte sie ja schon 20 Jahre krank sein! Auch wenn sie unter Betreuung stehen sollte, hat sie weiterhin Rechte selbst zu handeln.
nur offenbar scheint sie das ja nicht zu sein, wenn der Bruder so manipulieren kann dass sie ihm alles überlässt und die Schwester quasi nix mehr bekommen wird.
da unterstelle ich dem Bruder eine hohe kriminelle Energie und offenbar entweder Gier, Hass auf die Schwester oder beides
Seit 20 Jahren? Dann sind wohl Bruder und Schwester verstritten, wenn sie sich solange nicht gegenseitig beraten haben und die Mutter auch mit der Tochter über alles gesprochen haben sollte. Normalerweise bespricht man Wichtiges mit allen Kindern. Wenn die Tochter die Mutter als testier- und geschäftsunfähig erklären lassen will, dann ist sie doch auch gierig etwas haben zu wollen.
Bin der Bruder und ich sehe es ähnlich, der Hass meines Bruders ist offenbar sehr groß. Ich war und bin lt meiner Mutter immernoch ihr Lieblingssohn.
Wenn sich also ein Geschwisterteil sehr geschickt das Vermögen der gemeinsamen Mutter erschleicht ist das in meinen Augen höchst zweifelhaft, gerade dann wenn die Mutter dies so gar nicht wollte.
Wie nurist der Straftatbestand zu nennen?
Genaueres kann dein Anwalt sagen. Betrug und Vorteilsnahme wären zwei die mir einfallen
Hast du Mal mit deinem Bruder gesprochen warum er so handelt? Seid ihr untereinander verstriten?
Kein Gespräch möglich, da seid vielen Jahren zerstritten
Dann hilft da wohl nur Anzeige wegen Betrug und Zivilklage vor Gericht
Betrug ist schwer nachzuweisen, da der Bruder sehr geschickt die Verkäufe und Verschiebungen als Entscheidungen meiner Mutter lässt aussehen...sie wird auch selber jeweils unterschrieben haben
Was ist daran Betrug, wenn die Mutter mit Unterstützung des einen Sohnes Immobiliengeschäfte tätigt? Und ihm ggf. hinterher Geld schenkt? Und Vorteilsnahme muss du wohl noch lernen: https://de.wikipedia.org/wiki/Vorteilsannahme
Die Unendliche Geschichte der Erbstreitigkeiten.
Ich würde mich an einen Anwalt wenden und mich gründlich beraten lassen. In dem Fall ist es wohl das Beste, dem Bruder alle Vollmachten entziehen zu lassen und einen Gerichtlich bestellten Vormund einzusetzen. Man kann sich nicht alles gefallen lassen und sollte frühestmöglich gegensteuern.
Deine Mutter kann lebzeitig mit ihrem Vermögen tun und lassen, was sie will. Wenn es deinem Bruder gelungen ist, sie von Verkäufen zu überzeugen, ga es ja entsprechende Gegenwerte in Geldform. Damit konnte sie natürlich auch tun und lassen, was sie wollte.
Schenkungen, die nachweisbar sind- z.B. durch Überweisungen- können auf den Pflichtteil angerechnet werden, wenn diese weniger als 10 Jahre her sind.
Dann werden diese dem Nachlass zugeschlagen, abgeschmolzen um 10%/ Jahr.
Wenn sie ein Testament zugunsten der Enkel gemacht hat, du damit faktisch "enterbt" bist, kannst du den Pflichtteil geltend machen. Der reguläre Erbteil wären, soweit es keine weiteren Geschwister gäbe, 50%, der Pflichtteil damit 25% des bereinigten Nachlasses in Geld.
Dazu musst du von den Erben ein bewertetes Nachlassverzeichnis fordern, dann deinen Pflichtteil beziffern und einfordern.
By the way- 20 Jahre hats du nichts mitbekommen? Dann scheint dein Verhältnis zu deiner Mutter ja nicht so ganz intensiv gewesen sein. Der Eindruck ergibt sich einfach aus deiner Fragestellung.
Vielen Dank, im Gegenteil habe ich ein sehr enges Verhältnis zu meiner Mutter.
Ich habe nur zu keinem Zeitpunkt angenommen, dass ihr Vermögen zur die Aktivitäten meines Bruders im Hintergrund derartige Formen annehmen würden....
Dann war sie nicht offen zu dir oder ihr habt über solche Dinge eben nicht gesprochen. Nun kannst du nichts machen, es ist passiert. Und ihm kannst du unterstellen, was du willst, damit kommst du vor keinem Gericht durch.
Offen war sie in der Tat nicht, aus Angst vor der Diskussion. Mutter war und ist in Vermögensfragen fremdbestimmt.
Ein Testament ist weiter dann unwirksam, wenn der Erblasser seinen letzten Willen nicht höchstpersönlich errichtet hat, § 2064 BGB, und der Erblasser darf auch keinen Dritten maßgeblichen Einfluss auf sein Testament einräumen, § 2065 BGB.
Gleiches gilt für Vermögensveschiebungen zu Lebzeiten.
Sie kann sich eines Notars bedienen und der bestätigt mit der Aufnahme des Testamentes i.d. r. auch die Testierfähigkeit. Glaub mir, bei Zweifel hätte ich das NIE gemacht, aber es gibt einen Fragenkatalog, mit dem man das ganz gut abklären kann. Und dann wärest DU in der Nachweispflicht, daß sie nicht mehr testierfähig war. Du interpretierst den 2065 BGB leider völlig falsch. Der trifft hier nicht zu. Und der 2064 BGB bedeutet, daß nicht dein Bruder zum Notar gehen kann, sondern deine Mutter es in Person machen muss- oder selbiger zu ihr kommt, um das Testament aufzunehmen und zu bestätigen. I.d.R. sucht man ihn in der Kanziei auf.
Vielen Dank, trotzdem bleibt die Annahme/Tatsache der Beeinflussung......man nennt das dann gerne „mentale Freiheitsberaubung“.
Kein Straftatbestand im juristischen Sinne. Und dein Bruder liegt mit dir im Clinch, hat sie aber nicht isoliert, du hattest Zugang zu ihr und hättest dich einbringen können. Nun musst du damit leben, sehen, was nach ihrem Tod noch an Vermöge vorhanden ist, ggf. die Ergänzung des Pflichtteils einfordern, wenn nachweislich Schenkungen in den letzten 10 jahren vor ihrem Tod.
In Vermögensfragen ergibt sich sicherlich eine Isolierung in der Form, als dass keinerlei Gespräche hinsichtlich der ImmobilienVerkäufe mit mir geführt wurden. Habe das immer erst im Nachhinein erfahren durch eigene Recherche.
Auch bin ich trotz Nachfrage nicht informiert, wohin die daraus resultierenden Geldwerte geflossen sind. Mutter darf sich auf Druck des Bruders nicht hierzu äußern. Alles in allem schon recht zweifelhaft......
Deine Mutter kann jedem schenken, was sie will.
Das ist sehr schwierig.
Aber wenn es da um Millionen geht, sollte man schon was versuchen.
Bei Erbfall sind auch alle Schenkungen, die nicht älter als 10J sind, auf den Erbteil anzurechnen.
Sie können dich auch nicth enterben und alles den Enkeln geben, dein Pflichtteil bleibt.
Nimm einen Anwalt.
Ein Testament ist weiter dann unwirksam, wenn der Erblasser seinen letzten Willen nicht höchstpersönlich errichtet hat, § 2064 BGB, und der Erblasser darf auch keinen Dritten maßgeblichen Einfluss auf sein Testament einräumen, § 2065 BGB.
Gleiches gilt für Vermögensverschiebungen zu Lebzeiten.
Das ist Blödsinn. Selbstverständlich kann ich zu Lebzeiten jemanden meine Finanzen managen lassen.
Aber nicht zweifelsfrei unter massiver Beeinflussung, auch genannt „mentale Freiheitsberaubung“.
Danke, soweit richtig. Im Vordergrund meiner Frage steht die Beeinflussung, auf meine Mutter einzuwirken sodass Sie Entscheidungen trifft zum Vorteil des Beieinflussenden ( Bruder) und zum Nachteil meinerseits ohne es eigentlich so selber zu beabsichtigten.....
Zu Lebzeiten gibt es kein Erbe, da kann man durch Vertrag oder Schenkung seinen persönlichen Besitz weitergeben, verkaufen. Die Kinder haben da noch kein Recht dagegen zu klagen, auch wenn die Mutter oder der Vater zu Lebzeiten alles verschenken an wen sie mögen, das können ganz fremde Leute sein, eben aber auch an die Verwandtschaft.
Vielen Dank, ich denke auch es geht lediglich darüber unsere Mutter für Geschäfts-und Testierunfähig zu attestieren. Leider kein schöner Gedanke.....