Hallo zusammen,

vor etwa einem Jahr ist mein Großvater verstorben und dessen Vermögen soll nun vererbt werden. Mein Großvater hatte vier Kinder, von denen eins verstorben ist. Das verstorbene Kind hatte selbst vier Kinder. Wir haben nun die Sorge, dass das mit der Auszahlung des Pflichtteils beauftragte Kind des Verstorbenen ein Spiel auf Zeit spielt, damit der Erbanspruch der übrigen Pflichtteilberechtigten verjährt. Die Person hat für die Erbsache einen Anwalt beauftragt. Der Anwalt hat sich relativ früh mit den Pflichtteilberechtigen per E-Mail in Verbindung gesetzt und nach den Bankverbindungen gefragt.

Das Erbe ist überschaubar, enthält jedoch ein Haus, das bereits vor mehreren Monaten verkauft wurde. Ansonsten sind nur Barvermögen und Versicherungen enthalten. Telefonische Anrufe beim zuständigen Anwalt waren nicht aufschlussreich. I.d.R. erreicht man nur die Sekretärin, die angibt nichts näheres zu wissen und sagt es wird noch etwas Zeit in Anspruch nehmen. Auch das mit der Auszahlung des Pflichtteils beauftragte Kind gibt an nichts näheres zu wissen, sagt aber, dass Behörden ein Mitspracherecht bei einem der Kinder des Verstorbenen haben, da dieses geistig behindert ist und in einem Pflegeheim untergebracht ist. Die letzte Rückmeldung des Anwalts nach längerer Zeit erhielten wir vor wenigen Tagen. Diese enthielt nach seinen Worten zur Vorbereitung der Erbauseinandersetzung die Vermögensuskunft des Verstorbenen.

Verwunderlich ist, dass eins der Kinder der verstorbenen bereits relativ früh seinen Erbteil, noch vor Verkauf des Hauses, erhalten hat. Wie kann das sein? Wie sollte man am besten vorgehen? Wenn die Wartezeit noch normal ist, worauf könnte hier genau gewartet werden?

Viele Grüße und Danke im Voraus für die Antworten, yfr588