Welche Rechte hat Lebensgefährtin eines Verstorbenen gegenüber den gesetzlichen Erben?

Mein Lebensgefährte ist verstorben. Uns gehört ein Haus - jedem 50 %. Ich erbe nichts, es besteht ein Vermächtnis für die 50 %/ seine Haushälfte. Die gesetzlichen Erbinnen erben den Rest, somit auch seinen gesamten Hausrat, Kleidung und sonstiges. Es geht nun darum, dass das halbe Haus geräumt wird. Es sind 2 Räume, in den z. B. auch Schränke (mit Inhalt) abgebaut werden müssen sowie 2 Schränke in unserem großen Keller - alles frei zugänglich, wo sich auch meine Sachen befinden. Das Verhältnis zu seinen Halbschwestern ist nicht besonders gut.... Nun wurde mir "angedroht", dass sie mit mehreren Leuten wiederkommen wg. der Räumung... Es sind alles fremde Leute... ich habe kein Vertrauen und kann nicht in 3 Etagen gleichzeitig sein und kontrollieren, ob nicht auch an meine Sachen ´rangegangen wird. Muss ich die Räumung der 3 Räumlichkeitn an EINEM Tag zulassen? Wieviel Leute MUSS ich in mein Haus lassen? Wie verhält es sich mit Sachen/ Schränken/TV/ Stereoanlage/ Garten-Gegenstände, die wir bisher gemeinsam genutzt haben? Nicht für alle Dinge gibt es noch Rechnungen! Es ist ein einziger Albtraum und keiner hat mich bisher beraten können. Ich bin in wirklicher Trauer!!! Und dann kommen diese Schwestern, die ihn seit Jahren nicht gesehen haben und sich auch nicht gekümmert haben, als er so krank war... und jetzt noch nicht einmal Blumen für das Grab mitbringen...aber das nur so nebenbei

Erbrecht, Hausrecht, Lebensgefährtin, Nachlass
Arglistige Täuschung beim Hauskauf?

Hallöchen, ich hoffe Ihr könnt mir helfen, werde heute einige Fragen einstellen, da wir nur Pech mit unserem Hauskauf haben und verzweifeln Die Beziehung lief vorher perfekt, aber mitlerweile ist es eine finanzielle und auch Belastung für die Beziehung.

Hier die erste Frage:

Das Haus ist von 1986 Wir haben 202.000 Euro bezahlt. Der Vorbesitzer ging nicht aus dem Haus und obwohl wir 7 Wochen Luft eingebaut hatten, sind wir am letzt möglichen Tag aus unseren Wohnungen in das Haus gekommen. Was bedeutete zum ersten, dass die Handwerker noch lang nicht fertig waren und wir auf den Bau zogen. Wände mussten noch geschliffen werden und alles was wir haben ist mehr als verdreckt. Neu Möbel und Fenster Plissees total verdreckt etc.. Der Verkäufer verkaufte uns das Haus so, dass die Heizungsanlage regelmässig obwohl schon älter, regelmässig gewartet wurde. Dies ist laut Nachbarn nie passiert. Ein Wartungsheft existiert nicht und der Sticker auf der Heizung (keine Ahnung ob überhaupt echt) ist von 2013. Dann wurde seitens des Vorbesitzers am Stromkasten gefummelt, Veränderungen vorgenommen und es existiert kein FI-Schalter, der Kasten wurde weder abgenommen noch verplommt. Im Haus herscht eine evtl. Überspannung bei der Elektrik, keine Ahnung. Der 4 Receiver ist defekt. Leider hat unser Handwerksunternehmen extrem viel an der Elektronik gemacht. Zu erwähnen ist, es handelt sich dabei um ein Malerunternehmen. Steckdosen mussten 4 mal geändert werden weil immer falsch eingebaut.

Könnt Ihr mir helfen? Frage ist, können wir über den Anwalt, wo ich heute hingehe, Geld von den Verkäufern zurück erhalten? Das Haus hat zudem den Wert nicht. Alle in der Siedlung haben nicht mehr als 180.000 Euro bezahlt. Die Maklerin sagte uns aber dieses Haus wäre besonders hochwertig. Gehandelt hatte ich damals von 220.000 auf 202.000 Euro.

Vielen Dank für Eure Hilfe

Rechtsanwalt, arglistige-taeuschung, Hauskauf, Heizungsanlage, Nachlass, Stromkasten
Müssen Enterbte mit ihrem Pflichtteil die Beerdigung des Vererbenden bezahlen?

Hallo alle zusammen !

Ich habe zu folgender Situation eine Frage:

Meine Bekannte hat 4 Kinder...3 Töchter und einen Sohn. Der Sohn ist verstorben und hat 3 mitlerweile erwachsene Kinder hinterlassen. Meine Bekannte hat mit einem Testament die 3 Kinder ihres verstorbenen Sohnes (also ihre 3 Enkelkinder) enterbt.

Damit ihre 3 Töchter die Beerdigng meiner Bekannten nach ihrem Tod finanzieren können, hat meine Bekannte 10.000 Euro als Festgeld bei einer Bank angelegt. Diese 10.000 Euro sollen also komplett nur für die Beerdigung genutzt werden !

Im Gesetz gibt es die Regelung, dass die Erben die Beerdigungskosten der Verstorbenen aus dem Nachlass der Verstorbenen bezahlen müssen. Wenn der Nachlass größer ist als die Beerdigungskosten, können die Erben den übrig gebliebenen Nachlass tatsächlich als Erbe behalten.

Nun meine Frage:

Müssen die 3 enterbten erwachsenen Enkelkinder meiner Bekannten mit dem Pflichtteil, der ihnen per Gesetz aus dem Nachlass zusteht, die Beerdigungskosten der Bekannten auch mit bezahlen ? Im Grunde genommen sind sie wegen der Enterbung ja keine Erben mehr, erben wegen dem Pflichtteil tatsächlich aber doch mit ! Der Pflichtteil berägt 1.250 Euro. Diese 1.250 Euro hätten die tatsächlichen Erben ja zu wenig für die Beerdigung wenn die Enterbten mit ihrem Pflichtteil nicht auch für die Beerdigungskosten aufkommen müssen ...

Ich hoffe ihr konntet mich verstehen und DANKE euch schon mal vielmals im Voraus für eure Antworten !

Erbe, Nachlass, Beerdigungskosten, Enterbung
Regelung für ein Erbe mit Schulden undvorhandener Vorsorge- und Generalvollmacht über den Tod hinaus

Hallo liebe Community.

Meine Mutter ist am 8. Februar an Lungenkrebs verstorben. Vor ihrem Tod hat sie mir eine General- und Vorsorgevollmacht erteilt, die über ihren Tod hinaus wirksam ist.

Diese Vollmacht haben wir eingerichtet, weil ihre Hausärztin sie gegen ihren Willen ins Hospiz bringen wollte und meine Mutter aber zu Hause sterben wollte.

Weil alles vom einen auf den anderen Tag geschehen musste, hatte ich keine Zeit um mich ausreichend darüber zu informieren, was das eigentlich bedeutet.

Meine Mutter hat von nun ihrem verstorbenen Mann 8.000 Euro Schulden geerbt, von denen sie erst 3 Wochen vor Ihrem Tod erfahren hatte. Die Krankenkasse, der Stromanbieter und die Nebenkosten für Ihre Wohnung müssen nun auch noch gezahlt werden. Auf dem Bankkonto sind 90,99 Euro Minus. Insgesamt sind das etwas 10.000 Euro schulden. Zuhause hat sie 2 neue Flatscreen-Tv die ca 500 Euro wert sind und ein paar schöne aber nicht hochwertige Möbel. Alles in allem wenn es hochkommt 2500 Euro. Wertsachen sind sonst nicht vorhanden.

Wie ist es nun mit dem Erbe? Wir sind 3 Geschwister, wir möchten alle keine Schulden erben aber auch Mamas Besitz nicht aufgeben. Vor ihrem Tod und bevor sie wusste das sie Schulden geerbt hatte, hat sie in meinem Beisein und mit vollem Bewusstsein die Gegenstände auf uns drei aufgeteilt.

Muss ich das nun alles verkaufen um die Schulden zu reduzieren und alles ist weg? Das wäre sehr sehr traurig. Oder bleibe ich nun eventuell auf den Schulden sitzen? Bitte helft mir weiter. Danke

Schulden, Erbrecht, Erbe, Nachlass, Vorsorgevollmacht, generalvollmacht
Dürfen die Beerdigungskosten meines verstorbenen Vaters von meinem Pflichtteil abgezogen werden?

Ende Oktober verstarb mein Vater. Durch das Testament erfuhr ich erst das ich "enterbt" wurde und die Freundin meines Vaters Alleinerbin ist. Seine Freundin hat das Beerdigungsinstitut beauftragt und die Kosten übernommen.

Ich kannte die Freundin bis zu seinem Tod nicht, sah sie zum ersten Mal 2 Tage vor seinem Tod im Krankenhaus. Nachdem er gestorben war hatte ich dann die Möglichkeit sie kennenzulernen. Wir sprachen über seinen Nachlass dabei kam heraus das er eine große Münzsammlung besaß und ein PKW im Wert von ca. 4.200 Euro...

Ich habe ein paar Tage später mit meiner Mutter wenige Möbel und Bilderalben aus seiner Wohnung holen dürfen (die schon vorbereitet waren in Kartons die halbe Wohnung war zu dem Zeitpunkt schon ausgeräumt) an diesem Tag verlangte die Freundin dann dass ich schriftlich auf meinen Pflichtteil verzichten soll.. Da ich wusste das soetwas (ohne Notar) nicht rechtens ist unterschrieb ich das Dokument weil sie mich erpresste ich dürfte sonst nicht die Bilderalben und Möbel mitnehmen...

So fing das alles an, davor dachte ich sie sei eine nette Frau...

Habe jetzt vor 2 Wochen ein Schreiben an sie abgeschickt indem ich Sie auffordere alles schriftlich zu belegen da mir gesetzlich 50% zusteht.

Nun kam ein Schreiben zurück was besagt das es nie eine Münzsammlung gab... hust Ich den gesammten beweglichen Besitz abgeholt hätte (was einfach die Größte Lüge ist) Da hab ich aber Zeugen die das Gegenteil bestätigen können !

Das Schreiben sagt auch das die Beerdigungskosten 4.935,10 Euro betragen haben und dass das Vermögen des Erblassers hierfür nicht ausgereicht hätte...

Zudem musste die Freundin angeblich noch die Wohnung (im Wert von 1000 Euro) räumen lassen . Die Wohnung war in ihrem Besitz in der mein Vater bis zu seinem Tod gewohnt hat...

Meine Frage:

Kann sie die Kosten so vom Erbnachlass abziehen? Oder bezahlt sie als Auftraggeber und es hat garnichts mit dem Nachlass zu tun?

Muss ich also diesen Vermögenswert auf meinen Pflichtteilanspruch in Anrechnung bringen? Im Schreiben macht sie mich auchnoch darauf aufmerksam, sollte ich weiter behaupten Inhaber einers weitergehenden Pflichtteilanspruches zu sein wird sie eine negative Feststellungsklage gegen mich einreichen.

Erbe, Beerdigung, Nachlass, Pflichtteil
Erbschaft, bin Scheidungskind.. Vater hatte nochmal geheiratet und weitere 2 Kinder bekommen

Hallo Liebe Gemeinde,

vielleicht könnt Ihr mir helfen. Gleich vorweg, meine Frage ist nicht aus Geldgier entstanden, sondern lediglich aus dem Grund weil ich nicht benachteiligt werden will. Es geht um meinen Vater. Als er und meine Mutter geheiratet haben waren beide noch sehr jung. Getrennt haben Sie sich als ich 6 Jahre alt war. Zu diesem Zeitpunkt war kein Vermögen vorhanden. Als mein Vater dann jahre später eine neue Frau kennen und lieben gelernt hatte, folgte auch bald die Hochzeit. Meine Stiefmutter brachte soweit ich weiß auch kein Vermögen mit in die Ehe, dies nur als Info. Und kurze Zeit später kam dann auch schon mein Halbbruder auf die Welt. Die halbschwester dann nochmal 10 Jahre später. Mein Vater und seine Frau gründeten eine Firma welche über die Jahre hinweg immer weiter wuchs und erfolgreich ist. . Nach und nach konnten Sie bis heute 5 Wohnungen kaufen. Ich schätze diese auf ca. 1,5 Millionen Euro Wert ein. Ich habe eigentlich nie großartig über das Thema Tod, Erben usw nachgedacht bis zu jenem Tag als mein Vater mir erzählte das für den Fall seines Todes er die kleinste Wohnung, besser gesagt ein Appartment für mich vorgesehen hat. Ich schätze diese Wohung auf einen Verkehrswert von ca 150.000€. Ja klar, das ist jede menge Geld, das will ich nicht abstreiten. Aber im Verhältnis zu dem Vorhandenen Vermögen empfinde ich eine Gewisse ungerechtigkeit. Achso, die Firma soll von meinem Bruder weigergeführt werden. Zum einem würde mich jetzt einfach nur eure Persönliche Meinung interessieren, vielleicht liege ich ja mit meiner Meinung total schief. Oder seit Ihr der Meinung das es ungerecht Verteilt wird? Vielleicht weiß ja auch jemand was die Gesetzgebung dazu sagt. Hier jetzt eine Vermutung und reiner Verdacht ohne genauere Details zu kennen.... Ich komme soweit mit meiner Stiefmutter aus, allerdings unterstelle ich Ihr das Sie alles versuchen wird mich soweit wie möglich zu benachteiligen, immerhin ist Sie darauf bedacht Ihre eigenen Kinder reich zu beerben. Mich würde es daher auch nicht wundern wenn die anderen vorhandenen Immobilien entweder bereits meiner Stiefmutter gehören würden, oder diese noch zu lebzeiten an meine Geschwister überschrieben werden damit im Falle des Falles keine Erbmasse mehr vorhanden ist. Was habe ich denn als Kind aus erster Ehe für Rechte oder möglichkeiten mich vor benachteiligungen zu schützen? Bzw was würde mir denn lt Recht tatsächlich zustehen? Vielleicht ist ja mein Empfinden einfach falsch....

Danke für eure Tipps

Erbrecht, Erbe, Erbschaft, Nachlass

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