Patenschaft in der Familie (nicht religiös)?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Also ich meine es hat eher symbolischen Charakter: "Im Falle X vertraue ich Dir mein Kind an.". Rechtlich bindend ist so etwas nicht. Du kannst aber in Dein Testament Deine Wünsche bzgl. Sorgerecht schreiben und vor allem aber der Person, die als Pate eingesetzt werden soll, ein entsprechendes Schriftstück zur Aufbewahrung geben.

Patenschaft begründet keine rechtliche Verpflichtung, für das Kind zu sorgen. Daher gibt es auch keine Vorschriften dazu. Es ist eine rein private (und vor allem: religiöse) Angelegenheit, eine Patentante oder -onkel bei der (kirchlichen) Taufe mitwirken zu lassen. Natürlich kann man durch eine feste Vereinbarung mit dem Patenonkjel(tante regeln, dass diese bei dem Tod der Eltern für das Kind sorgen sollen. Das schafft aber eigentlich nur eine "moralische" Verpflichtung, d.h. man kann den Patenonkel nicht verklagen, wenn er sich nach dem Tod der Eltern nicht um sein Patenkind kümmert.

Ein Testament wird z.t. erst Monate nach deinem Tod eröffnet und dann ist ggf. schon über den Aufenthaltsort deines Kindes von anderen entschieden worden.

Du solltest einen entsprechenden Brief aufsetzen, den der Person übergeben, bei der du im Todesfall dein minderjähriges Kind gern untergebracht sehen würdest.

Diese Person sollte sich dann, im Falle deines Todes, mit dem zuständigen Jugendamt in Verbindung setzen und den Brief dort vorlegen.

Ob deinem Wunsche entsprochen werden wird, hängt von den wirtschaftlichen Verhältnissen und den Lebensumständen der benannten Person ab.

Vorrangig würde das Jugendamt das Kind wohl dem anderen, noch lebenden Elternteil zusprechen, es sei denn, es gäbe massive Gründe dagegen.

Wir haben das vor vielen Jahren, als unsere noch klein waren, auch so gehandhabt. Besprochen mit der Familie, zu denen die beiden dann sollten. Haben wir zum Glück nie gebraucht, aber unsere Kinder haben es für ihre übernommen. Und auch da hoffen wir, dass diese Situation nie eintrifft, beide Eltern gleichzeitig zu verlieren.

der pate wird bei der taufe benannt. er dient nur dafür, die religiöse erziehung zu begleiten bis das kind ca. 14 ist. danach erlischt das patenamt.

wenn du deiner cousine was vererben möchtest, kannst du sie in dein testament aufnehmen. für dein kind hat es keinerlei bedeutung. stößt dir was zu kommt kind zum anderen elternteil

Patentante ist kein Begriff, an welchem irgendwelchen rechtlichen Folgen haften. Entsprechend kann man das auch nicht bei einem Testament oder einer öffentlichen Stelle so hinterlegen.

Wenn du das so meinst, dass im Fall das Versterbens die Kinder "zur Person xy" sollen, kann man das so im Testament (Achtung handschriftlich und notariell beglaubigt), so als Hinweis geben - Da wird aber trotzdem immer das Jugendamt überprüfen, wo es dem Kind schlussendlich besser geht


JoWu99 
Fragesteller
 14.05.2023, 21:27

Danke für die Antwort!

Ja, ich meinte es als Funktionsbezeichnung im Falle des Ablebens der Eltern. An einigen Stellen habe ich gelesen, dass man von seiner Stadtverwaltung eine Bescheinigung bekommt, an anderer Stelle wieder, dass eine Benennung im Testament ausreicht (hier dann wahrscheinlich 1:1 bei den Eltern).

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LePetitGateau  14.05.2023, 21:29
@JoWu99

Das Thema ist hier leider auch, dass man das auch als Elternteil nicht bestimmen kann - zumindest nicht rechtswirksam (deswegen findest du keine offiziellen Anträge oder Formulare dafür). Deswegen würde ich nur den Wunsch da aufnehmen, wo man ihn am ehesten findet - und das wäre dann im Testament.

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tatja19  15.05.2023, 14:14
@JoWu99

nein sowas gibt es nicht. ist ein elternteil nicht mehr, kommt das kind zum anderen elternteil, wenn dieser das will. sind beide nicht mehr, kümmert sich das jugendamt darum dsa kind in der familie unterzubringen. was du meinst ist eine verfügung zum aufenthalt bei ableben und das kannst du formlos schriftlich einreichen bei einem notar oder die person die du ausgesucht hast.

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