Wer überprüft Bankkonto und Bargeldstand des Verstorbenen?

Hallo in die Runde mit einer vielleicht komplizierten oder auch einfachen Frage.

Folgende Situation:

Die Mutter von zwei Töchtern ist versorben ohne ein Testament zu hinterlassen. Der Ehemann ist bereits verstorben. Nach der gesetzlich vorgegebenen Erbfolge müssten nach meinem Kenntnisstand die beiden Töchter gleichrangig erben.

Eine Tochter hat die Mutter gepflegt und hatte auch eine Kontovollmacht für das Sparkassen-Konto, dessen Nummer bekannt ist. Der anderen Tochter ist der Kontostand dieses Kontos aber nicht bekannt und es gibt für sie auch keine Hinweise, ob noch irgendwo ein anderes Konto besteht und ob noch irgendwo Barmittel vorhanden sind.

Folgende Fragen:

1.

Das Sparkassenkonto läuft auf den Namen der verstorbenen Mutter. Kann dieses Konto einfach durch die erbende Tochter mit Kontovollmacht weiter geführt werden? Oder MUSS dieses Konto aufgelöst werden?

2.

Wie verhält es sich rechtlich mit Geldbeträgen, die nach dem Tod der Mutter von diesem Konto abgehoben wurden? Gehören diese zur Erbmasse?

3.

Muss die Tochter, die die Vollmacht für das Konto hat, deklarieren, wozu sie ggf. vor dem Tod abgehobene höhere Geldbeträge verwendet hat?

4.

Muss die andere Tochter darauf vertrauen, dass die Schwester wahrheitsgemäße Angaben macht, oder überprüft jemand (Nachlassgericht, Notar, Rechtsanwalt) den Wahrheitsgehalt der Kontobewegungen? Kann die andere Tochter ggf. bei der Sparkasse eine entsprechende Auskunft einholen?

5.

Wie erfährt man, ob noch irgendwo andere Konten bestehen?

Schon mal vielen Dank für Tipps.

Nachlass
Verwaltung verlangt Grundbuchauszug?

Guten Tag,

Verwaltung verlangt Grundbuchauszug von der Wohnung die es Verwaltet.

Folgender Fall:

Nachlass einer Verstorbenen:

Erbgemeinschaft besteht aus:

A: Witwer (Ehepartner)

B: Kind 1

C: Kind 2

d: Kind 3

c: Kind 4 hat schon innerhalb 6 Wochen nach dem Tod, eine noteriell beglaubigte Verzichtserklärung auf den Nachlass abegegben.

Die restlichen Erben haben untereinander beschlossen dass das Kind 1 die Wohnung verwaltet und auch vermietet, da gibt es absolut kein Problem.

Bis zum Tod, hat das Kind 1 die Wohnung selber bewohnt, danach stand es 2 Jahre Leer.

Das Kind 1 hat seit erwerb der Wohnung durch die Verstorbene, die Hausgelder bezahlt und an den Eigentümerversammlungen mit Vollmacht teilgenommen. Auch nach dem Tod, ohne Vollmacht der Verstorbenen.

Das schon seit 25 Jahren.

Die Verwaltung hat nun in ihrem Bescheid folgende Unterlagen verlangt:

den Grundbuchauszug, Eigentümerwechselbescheinigung, Vollmacht.

Es wurde beim Nachlassgericht bisher kein Erbschein beantragt!

Aber an dem Grundbuch wurde ja nichts verändert, es ist alles so belassen worden.

Ein Eigentümerwechsel hat ja auch nicht stattgefunden.

Wir sind eine harmonisierende Familie und kommen auch ohne schriftliche Vollmachten etc. miteinander sehr gut aus.

Was soll/kann ich denn der Hausverwaltung an Unterlagen zusenden, damit dieser zufrieden ist?

Weis jemand Rat?

Vielen Dank.

Recht, Hausverwaltung, Nachlass, Grundbuchauszug, Erbgemeinschaft
Egoistischer Patner, keine Absicherung nichts?

Erstmal zu mir, bin 31 habe eine 1,5jährige Tochter lebe im abgezahlten selbst gebauten Haus des Partners, ALG1 bis November 23. Keine eigene Familie (Eltern etc.).

Ich dachte ich bin glücklich, dachte ich habe alles..doch langsam bröckelt alles. Vor 4Jahren bin ich mit meinen Lebensgefährten zusammen gekommen, er war damals schon starker Raucher 40Zigaretten am Tag. Damals war es mir egal. Als ich schwanger wurde merkte ich das es für mich ein Problem ist, habe versucht im zu erklären wie schädlich das alles ist etc. Im war und ist es egal. Ich habe lange gebraucht um das zu akzeptieren. Vor der Geburt wollten wir heiraten, doch ein Monat davor hat er es abgeblasen weil er nur mit Ehevertrag heiratet und der Notar keine Zeit in der Zeitspanne hatte. (Hochzeitstermin usw war alles schon da, auch mein Kleid) ich hätte im Ehevertrag auf alles verzichten müssen, er hat Eigentum und wirklich sehr viel Vermögen usw. Also kam unsere Tochter zur Welt, habe ihm Sorgerecht gegeben und sie trägt auch noch seinen Namen!

Mir war es bis vir kurzem eigentlich egal. Doch ich konnte fast zwei Jahre nicht arbeiten, zahle die Kita alleine und Nebenkosten an meinen Partner, zahle Lebensmittel und alles für die kleine. Er zahlt mir dafür 100/200€ im Monat zurück! Trotzdem bleibt mir nichts! Ich kämpfe mich jeden Monat durch und kann nichts auf die Seite legen um für einen Notfall was zu haben. Ich habe meinen Partner die sorgen erklärt und ihm ist es egal! Ich darf ja in seinem Haus leben! Und ein Auto von ihm benutzten. In letzter Zeit Hustet er sehr viel, kommt offensichtlich vom Rauchen, er sagt es wäre eine Erkältung und nimmt schleimlösende Medikamente, das ganze geht seit über 6Monaten ich weiß das es vom Rauchen kommt!

Langsam bekomme ich Angst, was ist wenn ihm was passiert, ich habe einfach kein Geld, habe auch keine Familie die mir hilft. Er versteht einfach nicht das ich Absicherung brauche, dich er sagt die kleine erbt ja dann alles, er hat nicht mal ein Testament! Und sie ist nicht mal 18..ich weiß nicht was ich tun kann um mich ab zu sichern. Hat jemand Tipps. Verlassen geht ja auch nicht, kein Geld nichts.

Finanzen, Geldanlage, sparen, Rauchen, Recht, Erbe, Krankheit, Armut, absicherung, Alimente, Altersvorsorge, Egoismus, Ehe, Ehevertrag, Kein Geld, Liebe und Beziehung, Lohn, Nachlass, Sorgen, Suchtverhalten, Unsicherheit, Witwenrente, Rechtliche Lage
Gibt die Bank Auskunft über Kontostand des Erblassers ohne Erbschein?

Hallo.

Wir haben beim Notar einen Erbscheinsantrag gestellt und darüber eine notarielle Urkunde erhalten. So wie ich das sehe, ist das noch nicht der richtige Erbschein.

Nun müssen wir dem Nachlassgericht durch ein Nachlassverzeichnis über den genauen Wert & Schulden des Verbleibs Auskunft geben. Bargeld, Wertgegenstände, Firmen, Grundstücke, Konten, usw.

So weit ich das verstanden habe, müssen wir erst das Nachlassverzeichnis einreichen, aus dem danach die Gebühren für den Erbschein berechnet und dann der Erbschein ausgestellt werden kann. Richtig? Den muss ich doch mit Sicherheit erst bezahlen.

Nun sagt die Bank aber: Auskunft über den Kontostand/ Kontoauszüge und so weiter gibt es nur, wenn wir bereits mit dem Erbschein antanzen.

Wie soll ich denn dem Nachlassgericht Auskunft über das Vermögen, u.a. den Kontostand, geben, wenn ich die Auskunft nur mit dem Erbschein bekomme, für den ich aber überhaupt erst die Info brauche?

Ich blicke da nicht durch. Der Notar, bei dem wir es beantragt haben, hat uns auch nichts weiter erklärt ("Na halt einfach ausfüllen"), die Bank kann auch nichts weiter sagen und das Nachlassgericht hat Personalmangel und sowieso keinen Plan (Wir sollen doch bitte beim Notar fragen). Da kann ja irgendwas nicht richtig herum sein.

Wo ist mein Denkfehler?

Bank, Recht, Erbe, Girokonto, Nachlass, Notar, Nachlassgericht, Wirtschaft und Finanzen
Erbschaft, bin Scheidungskind.. Vater hatte nochmal geheiratet und weitere 2 Kinder bekommen

Hallo Liebe Gemeinde,

vielleicht könnt Ihr mir helfen. Gleich vorweg, meine Frage ist nicht aus Geldgier entstanden, sondern lediglich aus dem Grund weil ich nicht benachteiligt werden will. Es geht um meinen Vater. Als er und meine Mutter geheiratet haben waren beide noch sehr jung. Getrennt haben Sie sich als ich 6 Jahre alt war. Zu diesem Zeitpunkt war kein Vermögen vorhanden. Als mein Vater dann jahre später eine neue Frau kennen und lieben gelernt hatte, folgte auch bald die Hochzeit. Meine Stiefmutter brachte soweit ich weiß auch kein Vermögen mit in die Ehe, dies nur als Info. Und kurze Zeit später kam dann auch schon mein Halbbruder auf die Welt. Die halbschwester dann nochmal 10 Jahre später. Mein Vater und seine Frau gründeten eine Firma welche über die Jahre hinweg immer weiter wuchs und erfolgreich ist. . Nach und nach konnten Sie bis heute 5 Wohnungen kaufen. Ich schätze diese auf ca. 1,5 Millionen Euro Wert ein. Ich habe eigentlich nie großartig über das Thema Tod, Erben usw nachgedacht bis zu jenem Tag als mein Vater mir erzählte das für den Fall seines Todes er die kleinste Wohnung, besser gesagt ein Appartment für mich vorgesehen hat. Ich schätze diese Wohung auf einen Verkehrswert von ca 150.000€. Ja klar, das ist jede menge Geld, das will ich nicht abstreiten. Aber im Verhältnis zu dem Vorhandenen Vermögen empfinde ich eine Gewisse ungerechtigkeit. Achso, die Firma soll von meinem Bruder weigergeführt werden. Zum einem würde mich jetzt einfach nur eure Persönliche Meinung interessieren, vielleicht liege ich ja mit meiner Meinung total schief. Oder seit Ihr der Meinung das es ungerecht Verteilt wird? Vielleicht weiß ja auch jemand was die Gesetzgebung dazu sagt. Hier jetzt eine Vermutung und reiner Verdacht ohne genauere Details zu kennen.... Ich komme soweit mit meiner Stiefmutter aus, allerdings unterstelle ich Ihr das Sie alles versuchen wird mich soweit wie möglich zu benachteiligen, immerhin ist Sie darauf bedacht Ihre eigenen Kinder reich zu beerben. Mich würde es daher auch nicht wundern wenn die anderen vorhandenen Immobilien entweder bereits meiner Stiefmutter gehören würden, oder diese noch zu lebzeiten an meine Geschwister überschrieben werden damit im Falle des Falles keine Erbmasse mehr vorhanden ist. Was habe ich denn als Kind aus erster Ehe für Rechte oder möglichkeiten mich vor benachteiligungen zu schützen? Bzw was würde mir denn lt Recht tatsächlich zustehen? Vielleicht ist ja mein Empfinden einfach falsch....

Danke für eure Tipps

Erbrecht, Erbe, Erbschaft, Nachlass
Arglistige Täuschung beim Hauskauf?

Hallöchen, ich hoffe Ihr könnt mir helfen, werde heute einige Fragen einstellen, da wir nur Pech mit unserem Hauskauf haben und verzweifeln Die Beziehung lief vorher perfekt, aber mitlerweile ist es eine finanzielle und auch Belastung für die Beziehung.

Hier die erste Frage:

Das Haus ist von 1986 Wir haben 202.000 Euro bezahlt. Der Vorbesitzer ging nicht aus dem Haus und obwohl wir 7 Wochen Luft eingebaut hatten, sind wir am letzt möglichen Tag aus unseren Wohnungen in das Haus gekommen. Was bedeutete zum ersten, dass die Handwerker noch lang nicht fertig waren und wir auf den Bau zogen. Wände mussten noch geschliffen werden und alles was wir haben ist mehr als verdreckt. Neu Möbel und Fenster Plissees total verdreckt etc.. Der Verkäufer verkaufte uns das Haus so, dass die Heizungsanlage regelmässig obwohl schon älter, regelmässig gewartet wurde. Dies ist laut Nachbarn nie passiert. Ein Wartungsheft existiert nicht und der Sticker auf der Heizung (keine Ahnung ob überhaupt echt) ist von 2013. Dann wurde seitens des Vorbesitzers am Stromkasten gefummelt, Veränderungen vorgenommen und es existiert kein FI-Schalter, der Kasten wurde weder abgenommen noch verplommt. Im Haus herscht eine evtl. Überspannung bei der Elektrik, keine Ahnung. Der 4 Receiver ist defekt. Leider hat unser Handwerksunternehmen extrem viel an der Elektronik gemacht. Zu erwähnen ist, es handelt sich dabei um ein Malerunternehmen. Steckdosen mussten 4 mal geändert werden weil immer falsch eingebaut.

Könnt Ihr mir helfen? Frage ist, können wir über den Anwalt, wo ich heute hingehe, Geld von den Verkäufern zurück erhalten? Das Haus hat zudem den Wert nicht. Alle in der Siedlung haben nicht mehr als 180.000 Euro bezahlt. Die Maklerin sagte uns aber dieses Haus wäre besonders hochwertig. Gehandelt hatte ich damals von 220.000 auf 202.000 Euro.

Vielen Dank für Eure Hilfe

Rechtsanwalt, arglistige-taeuschung, Hauskauf, Heizungsanlage, Nachlass, Stromkasten
Mietrecht: verstorbener Vermieter, Erben im Ausland, Nachlassverwalter strebt Hausverkauf an. Welche Rechte habe ich?

Hallo zusammen,

unser Vermieter ist Anfang diesen Jahres leider verstorben. Es gibt mehrere Erben, die aber alle im Ausland leben (ich glaube 11 Stk; wohnhaft in Spanien und Frankreich).

Aktuell wird das Ganze vom Nachlassverwalter verwaltet, der wohl, wie ich das verstanden habe, auch Testamentsvollstrecker ist (sofern dies hier eine Rolle spielen sollte).

Testamentarisch wurde der Verkauf des Hauses (freistehendes Zweifamilienhaus, Fertigbauweise, ca. 60er Baujahr) verfügt, in dem wir aktuell noch wohnen und früher auch unser Vermieter, der im Sutterain gewohnt hat. Es war vor Kurzem auch eine Gutachterin vor Ort; der Verkehrswert wird auf ca. 85000€ geschätzt.

Heute steht eine Besichtigung mit Interessenten an und dabei fiel dann so der Satz: "Die Kündigung spricht dann der Nachlassverwalter VOR dem Verkauf aus, dann haben die neuen Eigentümer nicht das Problem" (sinngemäße Wiedergabe).

Meine Frage nun: - Ist dies überhaupt rechtens und möglich? Denn Kauf bricht ja nicht Miete, soweit ich mich nun belesen habe.

Wir (Familie mit 1 Kind (10 Jahre)) haben bis dato unsere Miete immer pünktlich auf das alte Konto des Vermieters bezahlt und haben uns auch sonst nichts zu Schulden kommen lassen.

Einen Kauf schließen wir eigtl aus, da wir nicht wissen, ob es uns nächstes Jahr vllt nicht in ein anderes Land verschlägt. Daher ist ein Umzug zu Überbrückungszwecken eigentlich von unserer Seite auch ausgeschlossen, da viel zu aufwändig. Hinzu kommt, dass nichts vergleichbares in unserer Umgebung frei ist. Deswegen würden wir hier gerne wohnen bleiben.

Von den Interessenten vermute ich, dass sie das evtl zu erwerbende Eigentum selbst nutzen wollen (Familie mit Kind(ern) und mit Eltern).

Ich habe nächste Woche einen Termin beim Mieterschutzbund, will aber nur ungern so lange auf heißen Kohlen sitzen.

Was muss ich mir rechtlich gesehen, gefallen lassen und wogegen kann ich angehen? Welche Rechte oder Möglichkeiten habe ich?

Danke für Eure Hilfe!

Kündigung, Wohnung, Miete, Mietrecht, Erbe, Auszug, Hausverkauf, Nachlass
Warum dauert es so lange bis zur Erbauszahlung?

Hallo zusammen,

vor etwa einem Jahr ist mein Großvater verstorben und dessen Vermögen soll nun vererbt werden. Mein Großvater hatte vier Kinder, von denen eins verstorben ist. Das verstorbene Kind hatte selbst vier Kinder. Wir haben nun die Sorge, dass das mit der Auszahlung des Pflichtteils beauftragte Kind des Verstorbenen ein Spiel auf Zeit spielt, damit der Erbanspruch der übrigen Pflichtteilberechtigten verjährt. Die Person hat für die Erbsache einen Anwalt beauftragt. Der Anwalt hat sich relativ früh mit den Pflichtteilberechtigen per E-Mail in Verbindung gesetzt und nach den Bankverbindungen gefragt.

Das Erbe ist überschaubar, enthält jedoch ein Haus, das bereits vor mehreren Monaten verkauft wurde. Ansonsten sind nur Barvermögen und Versicherungen enthalten. Telefonische Anrufe beim zuständigen Anwalt waren nicht aufschlussreich. I.d.R. erreicht man nur die Sekretärin, die angibt nichts näheres zu wissen und sagt es wird noch etwas Zeit in Anspruch nehmen. Auch das mit der Auszahlung des Pflichtteils beauftragte Kind gibt an nichts näheres zu wissen, sagt aber, dass Behörden ein Mitspracherecht bei einem der Kinder des Verstorbenen haben, da dieses geistig behindert ist und in einem Pflegeheim untergebracht ist. Die letzte Rückmeldung des Anwalts nach längerer Zeit erhielten wir vor wenigen Tagen. Diese enthielt nach seinen Worten zur Vorbereitung der Erbauseinandersetzung die Vermögensuskunft des Verstorbenen.

Verwunderlich ist, dass eins der Kinder der verstorbenen bereits relativ früh seinen Erbteil, noch vor Verkauf des Hauses, erhalten hat. Wie kann das sein? Wie sollte man am besten vorgehen? Wenn die Wartezeit noch normal ist, worauf könnte hier genau gewartet werden?

Viele Grüße und Danke im Voraus für die Antworten, yfr588

Haus, Recht, Erbe, Auszahlung, Nachlass