Brauche ich einen Erbschein, um Zugriff auf das Konto meiner verstorbenen Mutter zu haben?
Oder reicht die Vollmacht?
4 Antworten
Zunächst mein herzliches Beileid!
In dem Moment in dem Deine Mutter starb, ging ihr Eigentum auf den Erben über. Das könntest Du sein, aber natürlich auch jemand anderes. Von Rechtswegen brauchst Du also einen Erbschein, der Dich als Erbe ausweist.
Du brauchst nur einen Erbschein, wenn du nicht anderweitig (Testament mit Eröffnungsprotokoll) nachweisen kannst, dass du Erbe bist.
Wenn du deiner Meinung nach alleiniger Erbe bist und kein Testament vorhanden ist brauchst du bei hohe Summen zwingend einen Erbschein. Wenn deine Bonität gut genug ist, kann die Bank dich auch eine sog. Haftungserklärung unterschreiben lassen. Danach bekommst du das ganze Geld deiner Mutter aber sicherst der Bank zu, dass falls andere Erben auftauchen du den anderen Erben ihren Anteil am Erbe übergibst. Damit liegt die Haftung bei dir und nicht bei der Bank.
Wenn ihr mehrere Erben nach der gesetzlichen Erbfolge (https://www.sparkasse.de/themen/erben-vererben/gesetzliche-erbfolge.html) seid und kein Testament vorhanden ist, dann braucht ihr keinen Erbschein sondern es gilt wieder das Prinzip der Haftungserklärung.
Wenn in beiden Fällen ein Testament vorhanden ist, muss dies beim Nachlassgericht eröffnet werden - dazu gibts ein Eröffnungsprotokoll und mit dem inkl. Testament könnt ihr/ kannst du das Geld haben. Wichtig: Testament und Protokoll müssen im Original bei der Bank vorliegen.
Falls bei einem Notar ein Testament hinterlegt wurde, welches notariell beurkundet wurde, ist auch ein Eröffnungsprotokoll von Nöten (Nachlassgericht).
Zusatzinfo: Beerdigungskosten können unter Vorlage der Rechnung bei der kontoführenden Bank auch ohne Erbschein, Eröffnungsprotokoll, etc. beglichen werden.
Bzgl. Vollmacht: wenn es eine Vollmacht über den Tod hinaus ist und einer der anderen ERben (falls es welche gibt) die nicht widerrufen hat sollte es gehen.
Fazit: falls nicht allzu hohe Beträge auf den Konten sind, sollte mit der Haftungserklärung alles erledigt sein.
Die meisten Banken verlangen den Erbschrein auch wenn du eine Kontovollmacht hast sobald sie von Tod des Erblassers erfahren
Wenn es eine notarielle Vollmacht gibt (über den Tod hinaus) nein - also einen Erbschein - sonst mMn ja. Manche Banken machen dennoch Schwierigkeiten.
Mein herzliches Beileid.