wohnungsraümung nach Todesfall?
Hallo meine frage wäre. mein Vater ist vor 3 monaten Verstorben und ich habe auch fristgerecht mein Erbeausgeschlagen so wie alle anderen möglichen erben auch .da wir beide in der selben wohnung gelebt haben darf ich natürlich dennoch nichts entfernen und wegwerfen was ihm gehörte. ich möchte allerdings so langsam mal ausziehen aus der wohnung aber ich weiß leider nicht wer die Wohnung denn nun raümen darf beim Amtsgericht wurde mir jedigliche aussage zu der thematik verweigert im Normalfall wird dafür doch ein Nachlassverwalter vom Staat beauftragt meine frage ist wer darf die wohnung jetzt raümen und wer nicht und hat das eventuell damit zutun das noch niemand hier gewesen ist weil ich noch in der wohnung lebe?
5 Antworten
Der Vermieter muß handeln.
Den Antrag auf Einsetzung eines Nachlasspflegers hat der Vermieter beim Amtsgericht zu stellen nach §§ 1960, 1961 BGB. Danach kann der Vermieter als Gläubiger des verstorbenen Mieters kostenfrei den Antrag auf Nachlasspflegschaft für Kündigung und Räumung der Mietwohnung des verstorbenen Mieters stellen (OLG München, Beschluss vom 20.3.2012, Az.: 31 Wx 81/12).
Wenn kein Erbberechtigter da ist, muss der "Staat" die Wohnung räumen. Stehst du denn im Mietvertrag? Wieso bist du nicht schon lägst da raus? Das ist doch unberechtigtes Wohnen dort.
Das ist für das Jobcenter, nicht für den Vermieter. Der Mietvertrag endet mit dem Tod des Mieters, bzw. Erben können den Mietvertrag übernehmen, oder kündigen und die Wohnung räumen. Da sozusagen keine Erben vorhanden sind, darfst du da gar nicht mehr wohnen.
Kann aber auch sein, dass du nun alleine die Wohnung übernehmen musst, wenn du nicht kündigst. https://www.homeday.de/de/immobilienvermietung/tod-des-mieters/
Leben nach dem Tod des Mieters noch Angehörige oder Mitmieter im gemeinsamen Haushalt, überträgt sich das Mietverhältnis auf sie. Diesen sogenannten „eintrittsberechtigten Personen“ räumt der Gesetzgeber ein außerordentliches Kündigungsrecht des Mietvertrages ein.
Ein Nachlassverwalter muss beim Nachlassgericht beantragt werden. Den gibt es nicht automatisch auf Staatskosten.
darf ich den überhaubt beantragen wenn ich das erbe ausgeschlagen habe
Wieso ziehst du nicht einfach aus?
Kündige die Wohnung und ziehe aus. Wo ist dein Problem?
Zieh einfach aus! Sprich anstandshalber mit dem Vermieter.
ich stehe als eingetragene bedarfsgemeinschaft in der wohnung .