wohnungsraümung nach Todesfall?

5 Antworten

Der Vermieter muß handeln.

Den Antrag auf Einsetzung eines Nachlasspflegers hat der Vermieter beim Amtsgericht zu stellen nach §§ 1960, 1961 BGB. Danach kann der Vermieter als Gläubiger des verstorbenen Mieters kostenfrei den Antrag auf Nachlasspflegschaft für Kündigung und Räumung der Mietwohnung des verstorbenen Mieters stellen (OLG München, Beschluss vom 20.3.2012, Az.: 31 Wx 81/12).

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 20 Jahren Leiter einer Rechtsanwaltskanzlei.

Chrisdeuscore 
Beitragsersteller
 08.06.2021, 12:45

Danke das war sehr sehr sehr hilfreich :)

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Wenn kein Erbberechtigter da ist, muss der "Staat" die Wohnung räumen. Stehst du denn im Mietvertrag? Wieso bist du nicht schon lägst da raus? Das ist doch unberechtigtes Wohnen dort.


Chrisdeuscore 
Beitragsersteller
 08.06.2021, 11:24

ich stehe als eingetragene bedarfsgemeinschaft in der wohnung .

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XObelixxxx  08.06.2021, 11:27
@Chrisdeuscore

Das ist für das Jobcenter, nicht für den Vermieter. Der Mietvertrag endet mit dem Tod des Mieters, bzw. Erben können den Mietvertrag übernehmen, oder kündigen und die Wohnung räumen. Da sozusagen keine Erben vorhanden sind, darfst du da gar nicht mehr wohnen.

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XObelixxxx  08.06.2021, 11:31
@XObelixxxx

Kann aber auch sein, dass du nun alleine die Wohnung übernehmen musst, wenn du nicht kündigst. https://www.homeday.de/de/immobilienvermietung/tod-des-mieters/

Leben nach dem Tod des Mieters noch Angehörige oder Mitmieter im gemeinsamen Haushalt, überträgt sich das Mietverhältnis auf sie. Diesen sogenannten „eintrittsberechtigten Personen“ räumt der Gesetzgeber ein außerordentliches Kündigungsrecht des Mietvertrages ein.

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Ein Nachlassverwalter muss beim Nachlassgericht beantragt werden. Den gibt es nicht automatisch auf Staatskosten.


Chrisdeuscore 
Beitragsersteller
 08.06.2021, 11:25

darf ich den überhaubt beantragen wenn ich das erbe ausgeschlagen habe

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Wieso ziehst du nicht einfach aus?

Kündige die Wohnung und ziehe aus. Wo ist dein Problem?

Zieh einfach aus! Sprich anstandshalber mit dem Vermieter.