Wer überprüft Bankkonto und Bargeldstand des Verstorbenen?
Hallo in die Runde mit einer vielleicht komplizierten oder auch einfachen Frage.
Folgende Situation:
Die Mutter von zwei Töchtern ist versorben ohne ein Testament zu hinterlassen. Der Ehemann ist bereits verstorben. Nach der gesetzlich vorgegebenen Erbfolge müssten nach meinem Kenntnisstand die beiden Töchter gleichrangig erben.
Eine Tochter hat die Mutter gepflegt und hatte auch eine Kontovollmacht für das Sparkassen-Konto, dessen Nummer bekannt ist. Der anderen Tochter ist der Kontostand dieses Kontos aber nicht bekannt und es gibt für sie auch keine Hinweise, ob noch irgendwo ein anderes Konto besteht und ob noch irgendwo Barmittel vorhanden sind.
Folgende Fragen:
1.
Das Sparkassenkonto läuft auf den Namen der verstorbenen Mutter. Kann dieses Konto einfach durch die erbende Tochter mit Kontovollmacht weiter geführt werden? Oder MUSS dieses Konto aufgelöst werden?
2.
Wie verhält es sich rechtlich mit Geldbeträgen, die nach dem Tod der Mutter von diesem Konto abgehoben wurden? Gehören diese zur Erbmasse?
3.
Muss die Tochter, die die Vollmacht für das Konto hat, deklarieren, wozu sie ggf. vor dem Tod abgehobene höhere Geldbeträge verwendet hat?
4.
Muss die andere Tochter darauf vertrauen, dass die Schwester wahrheitsgemäße Angaben macht, oder überprüft jemand (Nachlassgericht, Notar, Rechtsanwalt) den Wahrheitsgehalt der Kontobewegungen? Kann die andere Tochter ggf. bei der Sparkasse eine entsprechende Auskunft einholen?
5.
Wie erfährt man, ob noch irgendwo andere Konten bestehen?
Schon mal vielen Dank für Tipps.
1 Antwort
- Das Konto muss aufgelöst werden. Da die Inhaberin verstorben ist.
- Alles was hinterlassen wird gehört zur Erbmasse, alles was nach dem Tod verbleibt wird vererbt.
- Wen das Geld für Wertsachen/Immobilien usw ausgegeben wurde, dann ja da es ja auch zur Erbmasse gehört. Wurde das Geld für Essen/Miete usw ausgegeben, dann nicht.
- Das kann hier keine sagen, eure Familiengeschichte ist hier nicht bekannt.
- Am besten durch einen Notar oder Anwalt.
Das kann ich dir leider nicht sagen. Sprich doch deine Schwester darauf an. Wenn sie dir den Zugang gewährt, dann ist ja nichts zu verbergen.
Zu meiner Frage 4:
Darf die Sparkasse Auskunft über die Kontobewegung auch an die erbberechtigte, aber nicht mit Kontovollmacht versehene Tochter, erteilen?