Es gibt einen Erben, nämlich der Ehemann und einen Pflichteilsberechtigten, Sohn aus erster Ehe. Die Verstorbene war Rentnerin und hatte mit ihrem Mann ein Haus, jedem gehörte die Hälfte. Der Sohn will nun seinen Pflichtteil vom Haus ausbezahlt haben. Auf dem Haus ist jedoch noch ein Darlehen, so dass der Pflichtteil aus dem Haus kein Wert hat. Der Ehemann hat das Gutachten für die Wertermittlung bezahlt und auch die Beerdigungskosten der Verstorbenen. Nun gibt es keine Erbmasse, aber Verbindlichkeiten. Gäbe es etwas zu erben, dann würde die Verbindlichkeiten hieraus bedient. Wie kommt aber nun der Ehemann an seinen Teil der bezahlten Kosten? Der Sohn ist momentan arbeitslos.