Praxisbezogene Fallaufgaben oder Fachreporte?

Hallo.

Ich bin zurzeit im 3. Ausbildungsjahr als angehender Kaufmann für Büromanagement und soll mich zwischen den o. g. 2 Varianten in der Fragestellung Entscheiden.

Variante 2: Zwei maximal 3-Seitige Reporte über die Durchführung einer betrieblichen Fachaufgabe der gewählten Wahlqualifikationen.

Mir ist unklar, was danach konkret erfolgt. Muss ich einen Report mündlich erläutern? Werden auch noch Fragen gestellt, die sich nicht auf den Report, sondern z. B. aus den Ausbildungsnachweisen beziehen? Sollte ich 3 Seiten schreiben oder weniger (und wieviel muss man mindestens schreiben?)

Variante 1: Am Prüfungstag bekomme ich 2 praxisbezoge Fallaufgaben aus einer der gewählten Wahlqualifikationen. Eine ist zu bearbeiten.

Optional gibt es eine gebührenfplichtige, 3. Wahlqualifikation, die gesondert geprüft wird.

Sollte ich die optionale Möglichkeit nutzen? Eventuell als Bonus zur Bewerbung? Was kostet diese konkret? Ich habe eine Schwäche in Rechnungswesen. Ist es daher nicht besser Variante 2 zu wählen?

Ich habe die Auftragssteuerung und Auftragskoordination, sowie die Kaufmännischen Abläufe in kleinen un mittleren Unternehmen als Wahlqualifikationen gewählt. Offen blieb aus betrieblichen Gründen Einkauf und Logistik.

Was bedeuten diese Wahlqualifikationen und worin unterscheiden sich diese?

Ich kann mich nicht Entscheiden. Ich kann zwar besser reden als schreiben und auswendig lernen, möchte jedoch nicht im Kriterium Rechnungswesen geprüft werden und habe Angst, dass beide auswählbaren Aufgaben Rechnungswesen - Bestandteile sind.

Ich danke im Voraus.

Variante 1 0%
Variante 2 0%
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Extreme Angst vor Abschlussprüfung?

Hallo zusammen! :)

Morgen habe ich meine mündliche Abschlussprüfung bei der IHK.

Ich habe allgemein schon sehr starke Prüfungsangst. Durch die schriftlichen Prüfungen bin ich sehr gut durchgekommen, auch die mündliche Englischprüfung für die Zusatzqualifikation lief ohne Probleme.

Morgen habe ich dann die Prüfung über meine Facharbeit.
Der Vortrag ist wirklich sehr gut und ich fühle mich auch sicher und bin in der Materie so drin, dass ich keine Karten brauche. Auf alle Themen die ich im Vortrag anspreche bin ich vorbereitet, wie z. B. den Angebotsvergleich, die verschiedenen Gesellschaftsformen, Organisationsstrukturen, etc.

Was mir jetzt vor morgen so extreme Angst macht sind die Fragen der Prüfer, da sie ja den Bogen zu allen Themen kriegen können.
In der Schule hatten wir jedes Lehrjahr eine Übung auf die Abschlussprüfung. Und die Lehrer haben immer richtig fiese Fragen gestellt. Und ich bin eh mehr die Praktikerin also Theoretikerin.

Ich habe Angst dass es morgen genau so sein wird und dass ich die Fragen nicht gut genug beantworte und durchfalle.

Es ist ein großer Druck für mich, dass diese eine Prüfung über meine ganze Ausbildung entscheidet.

Habt ihr mir Tipps wie ich mich vorbereiten kann, aber auch wie ich meine Angst ein bisschen in den Griff bekomme?

Vielen Dank! :)

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Mündliche Prüfung direkt wiederholen nachdem man durchgefallen ist?

Guten Tag,

ich hatte am Montag meine mündliche Abschlussprüfung und bin dort durchgefallen. Die schriftliche Prüfung hatte ich knapp bestanden.

Da die schriftliche Prüfung so knapp war, hätte ich die mündliche Prüfung UND eine weitere mündliche Nachprüfung in einem der beiden Bereiche der zwei schlechteren Noten der schriftlichen Prüfung machen müssen. Wo, durfte ich mir aussuchen.

Nun war es so, dass ich (unglücklicherweise) das schwerstmögliche Thema gezogen hatte. Ich war direkt durchgefallen und musste somit nicht mal in die Nachprüfung, da ich damit auch nichts mehr ausgleichen hätte können.

In meinem Ausbildungsbetrieb wurde mir bis zur Prüfung wirklich nichts beigebracht. Das Thema der mündlichen Prüfung hätte mir auf der Arbeit beigebracht werden müssen, wurde es aber nicht. Ich durfte lediglich die "Drecksarbeit" machen. Dies ist auch in meinem Berichtsheft nachzulesen.

Es ist doch die Pflicht des Ausbilders, dem Auszubildendem alles beizubringen, was er zum Bestehen der Prüfung benötigt.

Ich müsste nun ein halbes Jahr weiter zur Berufsschule gehen und im November die schriftliche, sowie die mündliche Prüfung erneut machen.

Jetzt zu der Frage: Kann ich irgendwas tun, damit ich ggfs. NUR die mündliche Prüfung nachholen kann (und das bald, nicht in einem halben Jahr), indem ich mich darauf berufe, dass ich nicht ordnungsgemäß ausgebildet wurde?

Es ist nicht nur meine Schuld, dass ich nicht bestanden habe. Hätte ich alles beigebracht bekommen, wäre das wohl ganz anders ausgegangen. Für die schriftliche Prüfung habe ich sehr viel gelernt und mir vieles selbst beigebracht. Diese habe ich ja grade so bestanden.

Meiner Meinung nach, hat mein Ausbilder ganz klar seine Pflichten nicht eingehalten und ich werde dafür "bestraft"...

Vielleicht hat ja jemand schon Erfahrungen damit gehabt und kann mir hiermit weiterhelfen. Ich danke im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

Staubsauger23

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