Hallo,
meine Frau befindet sich in einer Berufsausbildung zur Immobilienkauffrau. Die Abschlussprüfungen waren standen die letzten 2 Wochen an.
Aufgrund der Corona-Situation wurde bei der IHK (Industrie- und Handelskammer Saarland) alles etwas umgeworfen und zum ersten mal fand die mündliche Prüfung, vor der schriftlichen statt.
Bei der mündlichen Abschlussprüfung konnte meine Frau aus 2 Themenbereichen, eines davon aussuchen (Mietverwaltung und WEG) und entschied sich fürs WEG.
Nach dieser mündlichen Prüfung bekundeten die Prüfer, dass sie zwar nicht beauskunften dürften ob bestanden oder nicht....doch sie könne mit einem guten Gefühl nach Hause gehen;-)
Also tat sie dies auch.
Dann kam die schriftliche Prüfung in:
Immobilienwirtschaft , Kaufmännische Steuerung, Dokumentation und Wirtschafts- und Sozialkunde. Da Sie wegen dem Mutterschaftsurlaub, dem vorangegangenen Krankenstand (gab einige Komplikationen in der Schwangerschaft und musste deshalb zuhause bleiben) und der verkürzten Elternzeit einiges an Schulstoff versäumte, war die Sorge auch groß.
Nun konnten wir Online die Prüfungsergebnisse einsehen:
Immobilienwirtschaft -> 50 Punkte
Kaufmännische Steuerung, Dokumentation -> 36 Punkte
Wirtschafts- und Sozialkunde -> 56 Punkte
Ergo bedeutet dass nun für uns, dass sie nun zwei mal die Note 4 hat und einmal die Note 5.
Wenn ich nun noch die mündliche Prüfung und die Aussagen die von den Prüfer gemacht wurden "Sie können mit einem guten Gefühl nach Hause gehen" und hier auch ungefähr eine Note 4 dafür ansetze, hat Sie nach meiner Rechnung die Prüfung bestanden!?
Nach der Regel: "1x die Note 5 darf man haben und besteht trotzdem, aber keine zwei fünfen oder gar die Note 6, damit wäre man nämlich durchgefallen".
Doch nun kam Post von der IHK, und in dem Brief stand, dass Sie mündlich nachgeprüft werden soll...und zwar im Fach "Kaufmännische Steuerung, Dokumentation"... Doch Moment mal... "Nachprüfung" bedeutet doch -> Prüfung nicht bestanden, es war aber so knapp, dass man durch die mündliche Nachprüfung (die doch eigentlich schon im Vorfeld stattgefunden hat...Ausnahmsweise...wegen Corona???) das "Ruder" noch herumreißen kann.
Habe auch irgendwo was gelesen, dass zum einen das Fach "Immobilienwirtschaft" doppelt gewertet würde und man, zum bestehen der Abschlussprüfung, in allen 4 Fächern (sie wurde doch nur in 3 Fächern geprüft!?) eine Gesamtpunktzahl von 250 haben müsste.
Auch hier rechnete ist:
50 x 2 (da doppelt gewertet)
+ 36 Punkte
+ 56 Punkte
+ 50 Punkte (<-- gehe, obwohl die Aussage mit dem "guten Gefühl" erfolgte, mal von der Mindestpunktzahl von 50 Punkten aus)
= 242 Punkte
Doch hier müsste sie dann wirklich nur 50 Punkte bei der mündlichen Prüfung gehabt haben, die ja eigentlich im NORMALFALL, also in NICHT Coronazeiten", nach der schriftlichen Prüfung stattfindet...
Ich verstehe einfach nicht wie hier gewertet wird. Ist für uns sehr sehr undurchsichtig die ganze Thematik und erhoffe mir etwas Klarheit durch eure Hilfe.
Liebe Grüße
Wenn es nur 50 Punkte zu erreichen gab wäre das aber eine 1.