Hallo, ich habe letzte Woche einen Mietvertrag unterschrieben. Nun teilte mir der Vermieter 3 Tage später mit, wir müssten die Lampen und den schönen, großen Badschrank noch entfernen, da diese dem Vormieter gehören. Sollte ich etwas davon behalten wollen möchte ich ihm doch bitte einen preisvorschlag unterbreiten. Der Vormieter ist ganz normal ausgezogen, die Wohnung war bereits leer als wir sie angeschaut haben (also bis auf die Lampen und den Badschrank). Kann der Vermieter hier im Namen des Vormieters überhaupt einen Abschlag verlangen? Vor allem NACH Übergabe der Wohnung? Muss das nicht separat bei wohnungsübergabe vereinbart werden? Er meint es sei ihm "noch eingefallen". Die Lampen brauchen wir nicht, das sind billige Ikea Deckenlampen, aber das Stauraumwunder von Badschrank wäre doch sehr schön, wobei ich diesen auch schon recht alt schätze, so viel Wert kann der nicht mehr haben. Vielen Dank im Voraus für wundervolle und hilfreiche Antworten :-)
Mietrecht! Abschlagszahlung nach wohnungsübergabe?
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