Ich wohne seit 8 Jahren in einer Mietwohung. Die Fahrräder aller Mieter standen immer im Hof. Nun haben wir eine neue Hausverwaltung, die einen abschließbaren Fahrradunterstand bauen lässt, in dem man für 60 EUR/Jahr/Fahrrad Plätze mieten kann/muss. Das Abstellen auf anderen Flächen in und um das Haus ist ab Fertigstellung des Unterstandes dann untersagt. Einen Fahrradkeller gibt es nicht. Darf der Hausverwalter das? Gibt es da eine Art Gewohnheitsrecht? Muss er Abstellplätze zur Verfügung stellen? Besten Dank vorab