Guten Tag!
Letztens sollte eine Erneuerung der Wasserzähler bei uns in der Mietwohnung veranlasst werden. Unser Warmwasserzähler funktionierte aber nicht und musste laut der Firma zuerst gangbar gemacht werden. Dafür wurde ein Reparaturdienst von der Hausverwaltung beauftragt. Dieser kam vorbei und hat den Hebel aufgeschraubt, Wasserabsperrventil gangbar machen und alles wieder zusammengeschraubt, was höchstens 5 Minuten der Zeit in Anspruch genommen hat, und schon funktionierte alles. Unterschrieben haben wir auch nichts.
Nun erhielten wir als Mieter eine Rechnung für diese Reparatur, in Höhe von knapp 50 EU.
1. Müssen wir für diese Kosten aufkommen? Denn soweit ich weiß, kann der Vermieter die Reparaturkosten bis 100,00 EU auf den Mieter nur übertragen, sofern die Sache zum alltäglichen Gebrauch gehört. Da wir mit den Wasserzählern sowieso nie in Berührung kommen, wäre das nicht der Fall.
2. Ist es rechtens, dass der Mitarbeiter der beauftragten Firma seinen Einsatz als ganze Stunde gewertet hat, obwohl er höchstens 5 Min da war?
Vielen Dank für die Antworten im Voraus!
Wasserabsperrventil repariert,wer zahlt Kosten?
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