Nebenkostenabrechnung nach Auszug?
Hallo, unsere Nebenkostenabrechnung findet immer von Juni bis Juni - Jahr drauf als Bemessungszeitraum statt.
Wir sind zum 31.10. Ausgezogen und haben daher gerade die letzte Abrechnung vom Juli - Oktober, also 4 Monate bekommen.
In den Jahren davor war die qm Zahl der Wohnung immer mit 80 angegeben, also 405qm Wohnfläche.
In der Jetzigen sind es auf einmal 120qm, also 445qm Wohnfläche.
Der Vermieter äußerte sich hierzu nur, dass das beim Mieterwechsel neu gemessen wurde.
Muss ich dann dafür mehr zahlen? Oder kann ich hier irgendwo widersprechen?
So weit ich im Netz schlau geworden bin, ist eine Abweichung von 10% tolerabel.
Aber das sind ja mehr?
4 Antworten
Das mit der 10% Toleranz in Verbindung mit der Nebenkostenabrechnung ist falsch, das gilt nicht. Der Bundesgerichtshof hat festgelegt, dass die angesetze Fläche genau stimmen muss, ganz unabhängig davon was im Vertrag steht.
Daher solltest du die Wohnung selber mal nachmessen. Der Nachmieter hilft sicher, da es ja auch sein Interesse ist, die genaue Größe zu kennen. Davon hängt dann alles weitere ab. Viellleicht sind es in Wirklichkeit ja sogar weniger als 80m², wer weiß.
Du könntest einfach mal zu der Wohnung hin fahren, dort klingeln und dein Anliegen schildern. Auch wenn du jetzt vielleicht weiter weg wohnst und es auf Aufwand ist, so kann es dir Geld sparen, das du vielleicht an den Vermieter zahlst ohne es zu müssen.
Wie auch immer, ohne dir über die korrekte Größe der Wohnung wenigstens ungefähr im Klaren zu sein, kommst du nicht weiter. Du kannst nicht zum Vermieter sagen, die 120m² sind falsch, wenn du gar nicht die ungefähre Größe kennst, da du nie nachgemessen hast. Wenn du die Fläche beanstandest, dann musst du genau sagen können, dass es nach deiner Messung x m² sind.
Es hilft dir auch nicht weiter, dass vorher die Abrechnung immer mit 80m² gemacht wurde. Das ist kein Grund zur Beanstandung. Denn nehmen wir an, es wären tatsächlich 120m², dann wäre die neue Abrechnung korrekt.
Wenn die 120m² korrekt sein sollten, dann kannst du nichts machen, ja richtig. In dem Fall wäre es halt vorher zu deinen Gunsten weniger gewesen. Aber du kannst dich nicht darauf berufen.
Vielleicht musst du nicht unbedingt nachmessen. Eventuell gibt es andere Fakten, mit denen du im Streitfall glaubhaft machen kannst, dass die 120m² nicht stimmen können. Vielleicht hast du irgend wann man einen Grundriss von der Wohnung bekommen, um nur ein Beispiel zu nennen. Oder aus irgend einer Korrespondenz ergibt sich irgend was.
Aber nur allein die Tatsache, dass bisher mit 80m² gerechnet wurde, hilft dir nicht weiter. Falls die Zahl bisher falsch gewesen sein sollte, hindert den Vermieter nichts daran, jetzt mit der richtigen Zahl zu rechnen.
Die Wohnfläche lt. Mietvertrag kann sich nicht plötzlich um 50% erhöhen.
Du solltest mal selbst nachmessen. Schau zuvor in die Wohnflächenberechnungsverordnung, so dass du keinen Fehler machst.
Fakt ist, dass die Betriebskosten mit Umlageschlüssel Wohnfläche (und entspr. die wohnflächenabhängigen Grundkosten für Heizung und Wassererwärmung) nach der tatsächlichen Wohnfläche und nicht der evtl. anders lautenden lt. Mietvertrag abgerechnet werden können/müssen.
Abrechnung Juni bis Juni geht nicht und wären 13 Monate und damit unwirksam. Es ist zwingend über 12 Monate als Abrechnungszeitraum abzurechnen, davon dann natürlich der konkrete Nutzungzeitraum.
Von mir aus kann die Wohnfläche auch mehr sein. Fakt ist, dass ich bis 31.10. Drin gewohnt habe, bei zuvor immer angegebenen 80qm und sie nach meinem Auszug scheinbar nachgemessen haben und für den neuen Mieter dann auf einmal 120qm angegeben waren. Die Abrechnung ist im Zeitraum 01.07.20 Bis 30.06.21.
das ist unverschämte abzocke; die mess-toleranzen zwischen realität und den (verbindlichen) größenangaben im mietvertrag dürfen 10'% nicht überschreiten.
verlange eine korrekte abrechnung und drohe mit konsequenzen, wenn der alte vermiter auf dieser angeblichen, wundersamen vermehrung deines alten wohnraumes von 50% besteht.
wende dich ggf. an neinen mieterverein, wenn du juristischen beistand brauchst.
versteh ich nicht, 80m² können keine 405m² Wohnfläche sein, ebenso wie 120m² keine 445m² sein können, was läuft da verkehrt?
das würde bedeuten, dass du für die Wohnung weniger Miete gezahlt hast.
einen Unterschied von 40m² sollte man bemerken. Das sind mehr wie 10% Abweichung. Würde dagegen Widerspruch einlegen.
Laut Wohnflächenverordnung werden Flächen unter Dachschrägen nur mit einer Raumhöhe von mehr als 2m zu 100% zur Wohnfläche gerechnet. Liegt die Raumhöhe zwischen 1m und 2m so werden nur 50% der Fläche berücksichtigt und liegt die Höhe unter 1m so wird diese Fläche nicht der Wohnfläche zugerechnet.
https://www.rebholz.de/berechnung-wohnflaeche-nach-wohnflaechenverordnung/
Nachmessen ist leider nicht möglich und zu den Nachmietern besteht kein Kontakt.