Hallo zusammen,
folgende Situation: Patient A kommt nach einer Operation im Krankenhaus auf Station und wird in ein Zimmer mit einem anderen Patienten gelegt. Dieser hat schon seine Sachen gepackt und verlässt das Kramkenhaus kurz darauf. Patient A genießt ab da seine Ruhe und ist allein auf dem Zimmer, bis er um 1:00 Uhr nachts geweckt wird, weil sein Zimmer für eine neueingelieferte PatientIN benötigt wird und keine andere Frau auf Station liegt. Patient A wird also um 1:00 Uhr nachts verlegt und kommt in ein Zimmer mit einem anderen Patienten und dessen Begleitung, die mit im Krankenhaus übernachtet. Er ist quasi von seinem Einbettzimmer in ein Zweibett- oder (wegen der Begleitung) gar in ein Mehrbettzimmer gezogen.
Patient A hat zuvor eine Wahlleistungsvereinbarung mit dem Krankenhaus geschlossen, dass er gern ein Einzelzimmer beziehen würde, da seine Versicherung dies bezahlt.
Darf seine durchwachsene, schlaflose Nacht noch aber überhaupt noch als Einzelzimmer abgerechnet werden? Ist der Anspruch des Krankenhauses auf einen Einbettzimmer-Zuschlag nicht hinfällig, weil der Patient eh nachts umverlegt worden ist?
Patient A verbringt übrigens nur die eine Nacht im Krankenhaus und ist frisch operiert worden.