Ich ziehe aus meiner Mietwohnung aus und habe folgendes Problem: An einer Stelle im Parkett in der Küche/Wohnzimmer gibt es eine Beschädigung welche nur mit einem Schleifen entfernt werden kann.

Die Stelle ist etwa 2qm in der Küche, der Vermieter besteht aber drauf, dass das gesamte Parkett im Raum (etwa 18qm) geschliffen werden muss, da es sonst nicht homogen aussehen wird.

Hat er Recht darauf und bin ich verpflichtet das Abschleifen zu bezahlen für den kompletten Raum? (Schönheitsreparaturen sind im MV vorgesehen)