Kann ich bei einer vom Vermieter gesperrten Balkontür das Schloss entfernen damit sie sich ganz öffnen lässt?

Vor ca. einem Jahr (!) wurden in den Wohnungen des Mehrfamilienhauses in dem ich zur Miete wohne Balkontüren eingebaut. Da der entsprechende Balkon noch immer auf sich warten lässt, wurden besagte Balkontüren unten links mit einem Schloss versehen, wodurch sich diese nur noch kippen lassen.

Da ich im 1. OG wohne und die Türen von unten nach oben eingebaut wurden, wurde meine Tür von außen komplett verdreckt, sodass man kaum noch durchgucken kann. Da sie sich aber nicht ganz öffnen lassen, kann ich sie nicht putzen und muss seit einem Jahr jetzt mit einem riesigen, verdreckten Fenster leben. Auf Nachfrage beim Vermieter wollen sie die Tür auch nicht extra dafür aufschließen lassen.

Das besagte Schloss (zu dem ich natürlich keinen Schlüssel besitze) hat eine kleine Einbuchtung wo man z.B. mit einer Büroklammer einen kleinen Knopf drücken kann. Kann man sich vorstellen wie beim Router zum Resetten oder bei manchen Smartphones wo man die SIM-Karte herausnehmen kann. Ich vermute, dass man dort das Schloss im Falle des Schlüsselverlustes öffnen könnte.

Meine Frage ist nun ob ich mit irgendwelchen Konsequenzen vom Vermieter rechnen muss, sollte ich dieses Schloss entfernen. Das Fenster strotz wirklich vor Dreck (seit einem Jahr!), aber wenn ich deswegen Strafe zahlen müsste, könnte ich wohl doch noch etwas damit leben.

Nachtrag: Die Balkontür wird von einem formschönen Holzbrett begleitet wodurch man, selbst wenn man es versucht, nicht aus dem Fenster fallen könnte.

Technik, Mietrecht, Schloss, Mieterrecht, Balkontür
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